Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer
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hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Die bestehende Veränderungssperre behindert seit Sommer 2007 die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrer geschäftlichen Entwicklung. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht vertretbar. Der Ortsbeirat lehnt deshalb die M 64 ab und bittet die Stadtverordneten-versammlung folgenden Beschluss zu fassen: Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren Nr. 834 wird in dem genutzten Gewerbebereich aufgehoben und bezieht sich zukünftig nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen.
Inhalt
Antrag vom 06.04.2009, OF 519/7
Betreff:
Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer
Die bestehende Veränderungssperre behindert seit Sommer 2007 die ansässigen Gewerbebetriebe in ihrer geschäftlichen Entwicklung. Eine Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr ist nicht vertretbar.
Der Ortsbeirat lehnt deshalb die M 64 ab und bittet die Stadtverordneten-versammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Die Veränderungssperre im Bebauungsplanverfahren Nr. 834 wird in dem genutzten Gewerbebereich aufgehoben und bezieht sich zukünftig nur noch auf die nicht genutzten Brachflächen.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2009MM 64Veränderungssperre Nr. 126 im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 - Südlich Rödelheimer Landstraßehier: Fristverlängerung der Geltungsdauer gemäß § 17 (1) Satz 3 BauGBMagistratsvortrag
- 6. April 2009Sie sind hierOFOF 519/7Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der GeltungsdauerOrtsbeiratsantrag · SPD
- 21. April 2009OAOA 848Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplanverfahrens Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße hier: Fristverlängerung der Geltungsdauer Vortrag des Magistrats vom 20.03.2009, M 64Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme