Versäumte Widerspruchsfrist gegen MTZ-Erweiterung
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 10.03.2009, OA 821 entstanden aus Vorlage: OF 1100/6 vom 04.03.2009
Betreff: Versäumte Widerspruchsfrist gegen MTZ-Erweiterung Vorgang: V 271/07; ST 915/07 Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat den Widerspruch der Stadt Frankfurt gegen den Bauvorbescheid für den Ausbau des Main-Taunus-Zentrums (MTZ) abgelehnt, weil er erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingelegt worden war. Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die folgenden Fragen zu beantworten:
- Wie und von wem wurden nach Bekanntwerden der MTZ-Erweiterungspläne zu Beginn des Jahres 2006 die Handlungen der Stadt Frankfurt/des Magistrats koordiniert?
- Zu welchem Zeitpunkt und von welchem Dezernat bzw. Amt wurde der Widerspruch formuliert?
- Wie lange dauerte die Bearbeitung des Widerspruchs jeweils in den beteiligten Stellen/Dezernaten bzw. Ämtern? Begründung: Die Einhaltung von Fristen gehört zu den einfachsten juristischen Übungen. Die Einmonatsfrist zur Einlegung von Widersprüchen ist im öffentlichen Recht ein nicht nur ausgebufften Verwaltungsjuristen bekannter Grundsatz. Deshalb hatte den Ortsbeirat, schon als der Widerspruch durch die Stadt eingelegt worden war, verwundert, dass die Widerspruchsfrist nicht eingehalten war. Dies vor allem aus dem Grund, weil durch den Widerspruch die Stadt Frankfurt in die Lage hätte versetzt werden können, Einfluss dahin gehend zu nehmen, dass die Interessen des Einzelhandels im Frankfurter Westen bei der Erweiterung des MTZ zumindest in einem gewissen Umfang hätten Berücksichtigung finden können. Auf die diese Aspekte behandelnde Anfrage des OBR 6 vom 13.03.2007, V 271, hatte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 05.06.2007, ST 915, geantwortet, dass der laufende Rechtsstreit klären würde, ob es zu einer Abweisung des von der Stadt Frankfurt nach Ablauf der Widerspruchsfrist eingereichten Widerspruchs kommen würde. Die Abweisung ist nun erfolgt und es bleibt die Frage zu klären, wie es so weit kommen konnte. Der Einzelhandel im Frankfurter Westen hat davon allerdings nichts mehr. Die Lage der Geschäftsleute z.B. in Höchst und Unterliederbach wird auch weiterhin durch neue große Einzelhandelsflächen in unmittelbarer Umgebung mehr und mehr belastet. Die vom Magistrat immer beschworene Unterstützung des Einzelhandels im Frankfurter Westen ist ad absurdum geführt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. März 2009OFOF 1100/6Versäumte Widerspruchsfrist gegen MTZ-ErweiterungOrtsbeiratsantrag · SPD
- 10. März 2009Sie sind hierOAOA 821Versäumte Widerspruchsfrist gegen MTZ-ErweiterungAnregung
- 20. Juli 2009Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 1049Versäumte Widerspruchsfrist gegen MTZ-ErweiterungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)