Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 schlägt vor, die Flurstücke 66/167 und 81/3 in der Römerstraße 126 bis 134 archäologisch zu untersuchen, bevor eine nachrangige Wohnbebauung zugelassen wird. Dies geschieht, um das letzte Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA zu schützen und eine angemessene Präsentation der römischen Relikte zu gewährleisten.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
- Die Flurstücke 66/167 und 81/3 des Geländes in der Römerstraße 126 bis 134 werden zuerst archäologisch umfassend untersucht.
- Auf Grundlage der dort vermuteten, vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore sollen im Mittelpunkt der Bauflächenplanung stehen.
- Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Präsentation der römischen Relikte an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.
Begründung
Auf Grundlage eines Bebauungsplanes und des alten Hessischen Denkmalschutzgesetzes ohne großen Schutzcharakter möchte die ABG Holding im Auftrag der Stadt Frankfurt auf diesen zurzeit unbenutzten Flächen Wohnungsbau betreiben. Gleichzeitig ist dieses Gelände sehr wahrscheinlich das "Stadtzentrum" der untergegangenen Stadt NIDA mit Bodendenkmälern von übergeordneter Bedeutung. Einige Bereiche wurden schon archäologisch erkundet, bei anderen steht das noch aus. Nach Auffassung des Ortsbeirates ist es zielführend, erst das Gebiet dort sorgfältig auf Gebäude, Brunnen, Straßen, Bodenverfärbungen etc. zu untersuchen und auf Grundlage der ursprünglich römischen Bebauung eine nachrangige Wohnbebauung auf den freien Flächen zuzulassen. Der Ortsbeirat steht weiter zu seiner Auffassung, dass ein Römerpark dort an historischer Stelle in Heddernheim richtig ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2020OFOF 619/8Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021Sie sind hierOAOA 670Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenAnregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 215Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION