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Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen

Vorlagentyp: B
81 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Bericht schlägt vor, das letzte Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA vorrangig zu schützen und gleichzeitig nachrangig Wohnungsbau zuzulassen. Dies geschieht im Einklang mit den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach einer öffentlichen Erhaltung der römischen Stadtteile.

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Bericht

Die erforderliche wissenschaftliche Ausgrabung der Flurstücke 66/167 und 81/3 im Bereich der durch die geplante Bebauung betroffenen Areale, ist Bestandteil im bisherigen Baugenehmigungsverfahren.

Die Ausgrabungen des Denkmalamtes haben im November 2021 auf dem westlichen Teil des Grundstücks begonnen. Am 19.11.2021 gab es eine Begehung dieser Fläche mit Stadträtin Dr. Hartwig, Stadtrat Josef und Ortsvorsteherin Frau Klenner sowie einem Vertreter des Archäologischen Museums sowie Gästen und Pressevertretern unter der fachlichen Leitung durch das Denkmalamt.

Nach Abschluss der Grabungsarbeiten an dieser Stelle, wird, wie beschlossen, der weitaus größere Ostteil (ehemals BIMA-Gelände) vollständig bis auf die römischen Schichten freigelegt.

Auf Grundlage der Grabungsergebnisse wird - unter der Federführung des Archäologischen. Museums- ein Konzept für den weiteren Umgang mit den Fundstücken/Bodendenkmälern und deren Präsentation erarbeitet, das von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.

Damit wird auch dem ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger vor Ort nach einer öffentlichen und originalen Erhaltung von Teilen der römischen Stadt entsprochen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2020OFOF 619/8Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Januar 2021OAOA 670Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenAnregung
  3. 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 Wochen
    BB 215Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 11 · 02.06.2022
TO I, TOP 46
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 9 · 05.07.2022
TO I, TOP 27
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
FRAKTION (Kenntnis)Gartenpartei (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)

Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
Sitzung 9 · 07.07.2022
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 215 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF-BIG (Kenntnis)FRAKTION (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)

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