Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Zusammenfassung
Der Bericht schlägt vor, das letzte Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA vorrangig zu schützen und gleichzeitig nachrangig Wohnungsbau zuzulassen. Dies geschieht im Einklang mit den Wünschen der Bürgerinnen und Bürger nach einer öffentlichen Erhaltung der römischen Stadtteile.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenBericht
Die erforderliche wissenschaftliche Ausgrabung der Flurstücke 66/167 und 81/3 im Bereich der durch die geplante Bebauung betroffenen Areale, ist Bestandteil im bisherigen Baugenehmigungsverfahren.
Die Ausgrabungen des Denkmalamtes haben im November 2021 auf dem westlichen Teil des Grundstücks begonnen. Am 19.11.2021 gab es eine Begehung dieser Fläche mit Stadträtin Dr. Hartwig, Stadtrat Josef und Ortsvorsteherin Frau Klenner sowie einem Vertreter des Archäologischen Museums sowie Gästen und Pressevertretern unter der fachlichen Leitung durch das Denkmalamt.
Nach Abschluss der Grabungsarbeiten an dieser Stelle, wird, wie beschlossen, der weitaus größere Ostteil (ehemals BIMA-Gelände) vollständig bis auf die römischen Schichten freigelegt.
Auf Grundlage der Grabungsergebnisse wird - unter der Federführung des Archäologischen. Museums- ein Konzept für den weiteren Umgang mit den Fundstücken/Bodendenkmälern und deren Präsentation erarbeitet, das von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen ist.
Damit wird auch dem ausdrücklichen Wunsch der Bürgerinnen und Bürger vor Ort nach einer öffentlichen und originalen Erhaltung von Teilen der römischen Stadt entsprochen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2020OFOF 619/8Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021OAOA 670Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenAnregung
- 16. Mai 2022Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 215Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF-BIG und FRAKTION (= Kenntnis)