Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 08.09.2015, OA 658 entstanden aus Vorlage: OF 1445/6 vom 20.08.2015
Betreff: Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, sich bei der Hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausgenommen wird.
Begründung: Das Land Hessen hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, wonach u. a. auch in Frankfurt die sogenannte Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und in Ballungszentren Maßnahmen zum Schutz der Mieter vor zu hohen Mieten ergreifen will. Leider ist jedoch vorgesehen, in Frankfurt vier Stadtteile von der Mietpreisbremse auszunehmen, u. a. Unterliederbach. Derzeit ist der Verordnungsentwurf in der Anhörung, in der u. a. der Deutsche Mieterbund (DMB) um eine Stellungnahme gebeten wurde. Erfreulicherweise will der DMB erreichen, dass kein Stadtteil von der Mietpreisbremse ausgenommen wird. Hierin wird er durch den Mieterbund Hoechster Wohnen e. V., der auch in Unterliederbach stark vertreten ist, unterstützt. Die Stadt Frankfurt muss diese Haltung der Mietervereine unterstützen und sich gegenüber der Landesregierung ebenso dafür einsetzen (im Rahmen der Anhörung bzw. auf andere geeignete Weise), dass die Mietpreisbremse auch in Unterliederbach angewendet werden kann. Tatsächlich muss Frankfurt und auch der Frankfurter Westen als ein zusammenhängendes Gebilde betrachtet werden. Das gilt zudem insbesondere für Höchst und Unterliederbach, die ganz besonders eng miteinander verbunden sind. Beide Stadtteile sind deswegen auch im Frankfurter Mietspiegel als gleichwertig eingestuft. Zehn Euro Miete pro Quadratmeter Wohnfläche sind in beiden Stadtteilen keine Seltenheit. Dass vor diesem Hintergrund zwar praktisch überall in Frankfurt zum Schutz der Mieter überhöhten Mietsteigerungen ein Riegel vorgeschoben werden soll, aber in Unterliederbach ausgerechnet nicht, kann nur als großer Fehler angesehen werden und muss deshalb verhindert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2015OFOF 1445/6Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015Sie sind hierOAOA 658Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenAnregung
- 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 200Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) und FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., BFF, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung)