Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmen
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.02.2016, ST 200
Betreff: Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmen Der Magistrat verweist auf seine Stellungnahme ST 1600 vom 13.11.2015 zu der Anregung OM 4447. Bedauerlicherweise wurden die Argumente des Magistrats gegen eine Herausnahme einzelner Stadtteile aus dem Geltungsbereich der "Mietpreisbremse" von der Hessischen Landesregierung nicht berücksichtigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2015OFOF 1445/6Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OAOA 658Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenAnregung
- 1. Februar 2016Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 200Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab