Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmen
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Mietpreisbremse ausnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich bei der hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass Unterliederbach von der Mietpreisbremse nicht ausgenommen wird. Begründung: Das Land Hessen hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, wonach u.a. auch in Frankfurt die sog. Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und in Ballungszentren Maßnahmen zum Schutz der Mieter vor zu hohen Mieten ergreifen will. Leider ist jedoch vorgesehen in Frankfurt 4 Stadtteile von der Mietpreisbremse auszunehmen, u.a. Unterliederbach. Derzeit ist der Verordnungsentwurf in der Anhörung, in der u.a. der Deutsche Mieterbund (DMB) um eine Stellungnahme gebeten wurde. Erfreulicherweise will der DMB erreichen, dass kein Stadtteil von der Mietpreisbremse ausgenommen wird. Hierin wird er unterstützt durch den Mieterbund Hoechster Wohnen, der auch in Unterliederbach stark vertreten ist. Die Stadt Frankfurt muss diese Haltung der Mietrvereine unterstützen und sich gegenüber der Landesregierung ebenso dafür einsetzen (im Rahmen der Anhörung bzw. auf andere geeignete Weise), dass die Mietpreisbremse auch in Unterliederbach angewendet wird. Tatsächlich muss Frankfurt und auch der Frankfurter Westen als ein zusammenhängendes Gebilde betrachtet werden. Das gilt zudem insbesondere für Höchst und Unterliederbach, die ganz besonders eng miteinander verbunden sind. Beide Stadtteile sind deswegen auch im Frankfurter Mietspiegel als gleichwertig eingestuft. 10,-€ Miete pro Qudratmeter Wohnfläche sind in beiden Stadtteilen keine Seltenheit. Dass vor diesem Hintergrund praktisch überall in Frankfurt überhöhte Mietsteigerungen zum Schutz der Mieter ein Riegel vorgeschoben werden soll, aber ausgerechnet nicht in Unterliederbach, kann nur als großer Fehler angesehen werden und muss deshalb verhindert werden.
Inhalt
Antrag vom 20.08.2015, OF 1445/6
Betreff: Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmen
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, sich bei der hessischen Landesregierung dafür einzusetzen, dass Unterliederbach von der Mietpreisbremse nicht ausgenommen wird.
Begründung: Das Land Hessen hat einen Verordnungsentwurf veröffentlicht, wonach u.a. auch in Frankfurt die sog. Mietpreisbremse eingeführt werden soll. Es ist sehr zu begrüßen, dass die Landesregierung die Zeichen der Zeit erkannt hat und in Ballungszentren Maßnahmen zum Schutz der Mieter vor zu hohen Mieten ergreifen will. Leider ist jedoch vorgesehen in Frankfurt 4 Stadtteile von der Mietpreisbremse auszunehmen, u.a. Unterliederbach. Derzeit ist der Verordnungsentwurf in der Anhörung, in der u.a. der Deutsche Mieterbund (DMB) um eine Stellungnahme gebeten wurde. Erfreulicherweise will der DMB erreichen, dass kein Stadtteil von der Mietpreisbremse ausgenommen wird. Hierin wird er unterstützt durch den Mieterbund Hoechster Wohnen, der auch in Unterliederbach stark vertreten ist. Die Stadt Frankfurt muss diese Haltung der Mietrvereine unterstützen und sich gegenüber der Landesregierung ebenso dafür einsetzen (im Rahmen der Anhörung bzw. auf andere geeignete Weise), dass die Mietpreisbremse auch in Unterliederbach angewendet wird. Tatsächlich muss Frankfurt und auch der Frankfurter Westen als ein zusammenhängendes Gebilde betrachtet werden. Das gilt zudem insbesondere für Höchst und Unterliederbach, die ganz besonders eng miteinander verbunden sind. Beide Stadtteile sind deswegen auch im Frankfurter Mietspiegel als gleichwertig eingestuft. 10,-€ Miete pro Qudratmeter Wohnfläche sind in beiden Stadtteilen keine Seltenheit. Dass vor diesem Hintergrund praktisch überall in Frankfurt überhöhte Mietsteigerungen zum Schutz der Mieter ein Riegel vorgeschoben werden soll, aber ausgerechnet nicht in Unterliederbach, kann nur als großer Fehler angesehen werden und muss deshalb verhindert werden.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. August 2015Sie sind hierOFOF 1445/6Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. September 2015OAOA 658Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenAnregung
- 1. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 200Unterliederbach nicht von der Mietpreisbremse ausnehmenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme