Rücksichtsloses Freizeitverhalten muss gestoppt werden
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenInhalt
Anregung vom 30.08.2016, OA 53 entstanden aus Vorlage: OF 54/7 vom 16.08.2016
Betreff: Rücksichtsloses Freizeitverhalten muss gestoppt werden Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Maßnahmen zu ergreifen, um nachfolgende Missstände zu beseitigen bzw. zu minimieren:
- Ausufernde Partys und ähnliche Veranstaltungen sowohl in Parks als auch in Uferbereichen der Nidda, besonders an Wochenenden bis weit nach Mitternacht.
- Lärmende private Sportveranstaltungen, z. B. auf der Kuhlmannswiese.
- Vermüllung der Anlagen durch diese Freizeitvergnügungen und Zerstörung der Grünflächen durch illegale Grillplätze . Begründung: Die anfängliche Toleranz der entlang der Nidda bzw. der Parks wohnenden Menschen gegenüber den beschriebenen Freizeitvergnügungen, besonders an Wochenenden, beginnt massiv zu schwinden. Das erfährt der Ortsbeirat nicht nur über direkte Anschreiben der Bürger, sondern auch durch mündlich vorgetragene Klagen gegenüber einzelnen Ortsbeiräten. Dabei wird kein generelles Verbot von Freizeitveranstaltungen gefordert. Es darf aber nicht sein, dass die Rücksichtslosigkeit der Spaßgesellschaft zur Norm wird und die Anwohner die massiven Belästigungen deshalb hinzunehmen haben. Auch wenn eine Lösung dieses Problems nicht einfach ist: eine stillschweigende Duldung ist nicht akzeptabel! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2016OFOF 54/7Rücksichtsloses Freizeitverhalten muss gestoppt werdenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 30. August 2016Sie sind hierOAOA 53Rücksichtsloses Freizeitverhalten muss gestoppt werdenAnregung
- 9. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 5Rücksichtsloses Freizeitverhalten muss gestoppt werdenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FRAKTION (= Annahme), LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)