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Schatten für Spielplätze

Vorlagentyp: OA
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Anregung vom 30.08.2016, OA 50 entstanden aus Vorlage: OF 89/1 vom 11.08.2016

Betreff: Schatten für Spielplätze Spielplätze, die über keinerlei Schattenspender verfügen, sind im Sommer nicht bespielbar. Insbesondere neu angelegte Spielplätze wie im Europaviertel verfügen nicht über Baumbewuchs, der Schatten spendet. Die Plätze liegen ungeschützt in der prallen Sonne. Die Plätze können nur genutzt werden, wenn die Kinder nicht permanent der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Dies gilt auch für Temperaturen unter 30 Grad. Gerade in Frankfurt werden die Folgen des Klimawandels und der Handlungsbedarf der Stadt diskutiert. Es ist zunehmend mit längeren Phasen mit hohen Temperaturen im Sommer zu rechnen. Bei der Planung von Frei- und Spielflächen sind diese klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen. Nicht überall sind großkronige Bäume als natürliche Schattenspender vorhanden. Neu angepflanzte Bäume benötigen Jahre, bis sie Kronen ausbilden, die nennenswert Schatten werfen. Ausgerechnet in Neubaugebieten mit Schwerpunkt auf familiengerechte Wohnungen und einem hohen Anteil von Kindern, wie z. B. dem sogenannten Europaviertel, werden Spielplätze angelegt, die ganztägig unter praller Sonneneinstrahlung liegen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dafür Sorge zu tragen, dass von der Stadt und/oder privaten Investoren neu anzulegende Spielplätze so geplant werden, dass zumindest Teilbereiche der Plätze im Sommer über ausreichend Schatten verfügen; 2. in der Praxis zu prüfen, ob mit Pflanzen bewachsene Drahtgitter/-dächer auf Spielplätzen aufgestellt werden können (z. B. Vorrichtungen, die denen in Wohnanlagen gleichen und dort Mülltonnenstandplätze nach oben und seitlich mit einem Sichtschutz versehen); 3. zu klären, welche sonstigen Konstruktionen als Schattenspender auf Spielplätzen aufgestellt werden können. Hierbei sollten die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt werden. Beispiel aus Kenzingen/Baden - Spielplatz im Alten Grün: Quelle: http://kenzingen.de/de/stadt/leben/rueckblick/schatten-fuer-den-spielplatz-im-al ten-gruen-id_798/

Begründung: Dass es Kindern auch in der Stadt und im Sommer möglich sein muss, sich ohne Gesundheitsschäden im Freien zu bewegen, versteht sich von selbst. Es handelt sich hier nicht um ein spezifisches Frankfurter Thema, auch andere Städte und Institutionen haben bereits nach Lösungen gesucht und sind auch fündig geworden. Wie es geht, hat die Stadt Kenzingen in Baden schon 2007 vorgemacht. Hier ein Auszug aus der Homepage der Stadt: Schatten für den Spielplatz im Alten Grün

Schattenspender über dem Sandkastenbereich Kindgerechter präsentiert sich der Spielplatz im Alten Grün, nachdem der Sandkastenbereich jetzt beschattet wird. Mit regendurchlässigen Segel und solider Statik lässt sich die Spielfläche künftig auch bei praller Sonne nutzen und nach Begrünung wird die Anlage dann im kommenden Jahr ausgezeichnet eingepasst sein. Angenommen wird das Angebot auch jetzt schon gut. Bleibt auf viele Sonnentage auch noch im Sommer 2007 zu hoffen. Quelle: http://kenzingen.de/de/stadt/leben/rueckblick/schatten-fuer-den-spielplatz-im-al ten-gruen-id_798/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. August 2016OFOF 89/1Schatten für Spielplätze in NeubaugebietenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
  2. 30. August 2016Sie sind hier
    OAOA 50Schatten für Spielplätze
    Anregung
  3. 9. Januar 2017BB 1Schatten für SpielplätzeMagistratsbericht
  4. 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 206Schatten für SpielplätzeMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 35 · 20.09.2016
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OA 50 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 4 · 26.09.2016
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage OA 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 4 · 29.09.2016
TO I, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage OA 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTIONBFFFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 7 · 13.10.2016
TO II, TOP 36
Angenommen
Der Vorlage OA 50 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)

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