Schatten für Spielplätze
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Anregung vom 30.08.2016, OA 50 entstanden aus Vorlage: OF 89/1 vom 11.08.2016
Betreff: Schatten für Spielplätze Spielplätze, die über keinerlei Schattenspender verfügen, sind im Sommer nicht bespielbar. Insbesondere neu angelegte Spielplätze wie im Europaviertel verfügen nicht über Baumbewuchs, der Schatten spendet. Die Plätze liegen ungeschützt in der prallen Sonne. Die Plätze können nur genutzt werden, wenn die Kinder nicht permanent der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt sind. Dies gilt auch für Temperaturen unter 30 Grad. Gerade in Frankfurt werden die Folgen des Klimawandels und der Handlungsbedarf der Stadt diskutiert. Es ist zunehmend mit längeren Phasen mit hohen Temperaturen im Sommer zu rechnen. Bei der Planung von Frei- und Spielflächen sind diese klimatischen Veränderungen zu berücksichtigen. Nicht überall sind großkronige Bäume als natürliche Schattenspender vorhanden. Neu angepflanzte Bäume benötigen Jahre, bis sie Kronen ausbilden, die nennenswert Schatten werfen. Ausgerechnet in Neubaugebieten mit Schwerpunkt auf familiengerechte Wohnungen und einem hohen Anteil von Kindern, wie z. B. dem sogenannten Europaviertel, werden Spielplätze angelegt, die ganztägig unter praller Sonneneinstrahlung liegen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, 1. dafür Sorge zu tragen, dass von der Stadt und/oder privaten Investoren neu anzulegende Spielplätze so geplant werden, dass zumindest Teilbereiche der Plätze im Sommer über ausreichend Schatten verfügen; 2. in der Praxis zu prüfen, ob mit Pflanzen bewachsene Drahtgitter/-dächer auf Spielplätzen aufgestellt werden können (z. B. Vorrichtungen, die denen in Wohnanlagen gleichen und dort Mülltonnenstandplätze nach oben und seitlich mit einem Sichtschutz versehen); 3. zu klären, welche sonstigen Konstruktionen als Schattenspender auf Spielplätzen aufgestellt werden können. Hierbei sollten die Erfahrungen anderer Kommunen berücksichtigt werden. Beispiel aus Kenzingen/Baden - Spielplatz im Alten Grün: Quelle: http://kenzingen.de/de/stadt/leben/rueckblick/schatten-fuer-den-spielplatz-im-al ten-gruen-id_798/
Begründung: Dass es Kindern auch in der Stadt und im Sommer möglich sein muss, sich ohne Gesundheitsschäden im Freien zu bewegen, versteht sich von selbst. Es handelt sich hier nicht um ein spezifisches Frankfurter Thema, auch andere Städte und Institutionen haben bereits nach Lösungen gesucht und sind auch fündig geworden. Wie es geht, hat die Stadt Kenzingen in Baden schon 2007 vorgemacht. Hier ein Auszug aus der Homepage der Stadt: Schatten für den Spielplatz im Alten Grün
Schattenspender über dem Sandkastenbereich Kindgerechter präsentiert sich der Spielplatz im Alten Grün, nachdem der Sandkastenbereich jetzt beschattet wird. Mit regendurchlässigen Segel und solider Statik lässt sich die Spielfläche künftig auch bei praller Sonne nutzen und nach Begrünung wird die Anlage dann im kommenden Jahr ausgezeichnet eingepasst sein. Angenommen wird das Angebot auch jetzt schon gut. Bleibt auf viele Sonnentage auch noch im Sommer 2007 zu hoffen. Quelle: http://kenzingen.de/de/stadt/leben/rueckblick/schatten-fuer-den-spielplatz-im-al ten-gruen-id_798/ Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2016OFOF 89/1Schatten für Spielplätze in NeubaugebietenOrtsbeiratsantrag · fraktionslos
- 30. August 2016Sie sind hierOAOA 50Schatten für SpielplätzeAnregung
- 9. Januar 2017BB 1Schatten für SpielplätzeMagistratsbericht
- 23. Juni 2017Antwort des Magistrats · nach 45 WochenBB 206Schatten für SpielplätzeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung)