(K)ein .seewerk. im Osthafen
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung vom 03.05.2011, OA 4 entstanden aus Vorlage: OF 2/4 vom 18.04.2011
Betreff: (K)ein "seewerk" im Osthafen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 08.09.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, 1. auf welcher planungsrechtlichen Grundlage am Nordufer des Schwedlersees ein Bürogebäude mit fast 10.000 m2 BGF genehmigt werden soll; 2. wie dieses Bauvorhaben mit der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zusammenpasst, den Osthafen als Hafen- und Industriestandort auszubauen und dort nur maximal hafenaffine Nutzung in geregelten Ausnahmefällen zuzulassen; 3. wie der Magistrat (im Rahmen einer möglichen Umsetzung des Bauvorhabens) den Schwedlersee weiterhin für die Öffentlichkeit und Vereine zugänglich und nutzbar halten will; 4. wie der Magistrat zukünftig solche Vorhaben unterbinden will.
Begründung: In der FAZ vom 09.04.2011 wurde von dem Bauvorhaben der OFB berichtet, im Osthafengebiet am Nordufer des Schwedlersees ein reines Bürogebäude, passenderweise "Seewerk" genannt, realisieren zu wollen. Die Berichterstattung suggeriert einen positiven Bescheid der Bauvoranfrage des Investors. Dies stünde im Kontrast zu dem - noch immer geltenden - Stadtverordnetenbeschluss, im Osthafengebiet nur im Ausnahmefall "hafenaffine" Nutzung neben reiner Hafennutzung durch Industriebetriebe etc. zuzulassen. Auch der Ortsbeirat bekräftigt diese Beschlussfassung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2011OFOF 2/4(K)ein .seewerk. im OsthafenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2011Sie sind hierOAOA 4(K)ein .seewerk. im OsthafenAnregung
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 512(K)ein "Seewerk" im OsthafenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Ziffern 1. bis 3. vereinfachtes Verfahren, Ziffer 4. Ablehnung) NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte, NPD und REP gegen FDP (= vereinfachtes Verfahren) Ziffer 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte, NPD und REP gegen FDP (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten