(K)ein .seewerk. im Osthafen
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Osthafen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, 1. auf welcher planungsrechtlichen Grundlage am Nordufer des Schwedlersees ein Bürogebäude mit fast 10.000m2 BGF genehmigt werden soll. 2. wie dieses Bauvorhaben mit der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zusammenpasst, den Osthafen als Hafen- und Industriestandort auszubauen und dort nur max. hafenaffine Nutzung in geregelten Ausnahmefällen zuzulassen. 3. wie der Magistrat (im Rahmen einer möglichen Umsetzung des Bauvorhabens) den Schwedlersee weiterhin für die Öffentlichkeit und Vereine zugänglich und nutzbar halten will. Begründung: In der FAZ vom 9.4.2001 wurde von dem Bauvorhaben der OFB berichtet, im Osthafengebiet am Nordufer des Schwedlersees ein reines Bürogebäude, passenderweise "Seewerk" genannt, realisieren zu wollen. Die Berichterstattung suggeriert einen positiven Bescheid der Bauvoranfrage des Investors. Dies stünde in Kontrast zu dem - noch immer geltenden - Stadtverordnetenbeschluss, im Osthafengebiet nur im Ausnahmefall "hafenaffine" Nutzung neben reiner Hafennutzung durch Industriebetriebe etc. zuzulassen. Auch der Ortsbeirat bekräftigt diese Beschlussfassung.
Inhalt
Antrag vom 18.04.2011, OF 2/4
Betreff: (K)ein "seewerk" im Osthafen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darzulegen, 1. auf welcher planungsrechtlichen Grundlage am Nordufer des Schwedlersees ein Bürogebäude mit fast 10.000m2 BGF genehmigt werden soll. 2. wie dieses Bauvorhaben mit der Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung zusammenpasst, den Osthafen als Hafen- und Industriestandort auszubauen und dort nur max. hafenaffine Nutzung in geregelten Ausnahmefällen zuzulassen. 3. wie der Magistrat (im Rahmen einer möglichen Umsetzung des Bauvorhabens) den Schwedlersee weiterhin für die Öffentlichkeit und Vereine zugänglich und nutzbar halten will.
Begründung: In der FAZ vom 9.4.2001 wurde von dem Bauvorhaben der OFB berichtet, im Osthafengebiet am Nordufer des Schwedlersees ein reines Bürogebäude, passenderweise "Seewerk" genannt, realisieren zu wollen. Die Berichterstattung suggeriert einen positiven Bescheid der Bauvoranfrage des Investors. Dies stünde in Kontrast zu dem - noch immer geltenden - Stadtverordnetenbeschluss, im Osthafengebiet nur im Ausnahmefall "hafenaffine" Nutzung neben reiner Hafennutzung durch Industriebetriebe etc. zuzulassen. Auch der Ortsbeirat bekräftigt diese Beschlussfassung.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. April 2011Sie sind hierOFOF 2/4(K)ein .seewerk. im OsthafenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2011OAOA 4(K)ein .seewerk. im OsthafenAnregung
- 9. Dezember 2011Antwort des Magistrats · nach 34 WochenBB 512(K)ein "Seewerk" im OsthafenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme