Den Frankfurter Norden auch während der Bauphase an der S 6-Trasse nicht abhängen Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 276
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenInhalt
Anregung vom 16.09.2019, OA 463 entstanden aus Vorlage: OF 209/14 vom 01.09.2019
Betreff: Den Frankfurter Norden auch während der Bauphase an der S 6-Trasse nicht abhängen Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 276 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage B 276 wird zurückgewiesen.
- Der Magistrat wird beauftragt,
- a)während der Bauphase der S 6 und der Ertüchtigung der Brücke über die Nidda die Anbindung an die S 6 zu gewährleisten. Die Anbindung an die S 6 kann mit dem 25er Bus zum Frankfurter Berg erfolgen. Dabei ist auch dafür zu sorgen, dass eine Wendemöglichkeit des Linienbusses vor Ort möglich ist oder es ist eine Wendemöglichkeit in der Nähe der S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" vorzusehen;
- b)zusätzlich soll der 28er Bus wie gewohnt bei seiner Route bleiben und die Anbindung an die U-Bahn-Linie U 2 in Kalbach sicherstellen. Begründung: Es ist nicht tragbar, dass die Linie S 6 während der Sperrung der Nidda-Brücke nicht mehr angefahren oder fußläufig erreicht werden kann. Die S-Bahn-Linie ist für viele Bewohnerinnen und Bewohner des Frankfurter Nordens ihr schneller Weg zur Arbeit. Ein Umweg über die A-Linie der U 2 ist unattraktiv. Darüber hinaus ist die A-Linie jetzt schon jenseits ihrer Kapazitätsgrenzen. Eine Anbindung über die Buslinie 65 von Nieder-Erlenbach an die S 6 nach Bad Vilbel funktioniert heute schon nicht mit einer vernünftigen Abstimmung zwischen 25er Bus und der Buslinie
- Es kann auch nicht sein, dass über Bad Vilbel eine Anbindung an die S 6 vorgesehen ist, um dann in Richtung Frankfurt zu fahren. Dies würde voraussetzen, dass eine Tarifgrenze überschritten werden müsste und würde für die Fahrgäste zu Mehrkosten führen. Die Kapazitäten der Buslinie 28 in den Stoßzeiten sind morgens, mittags und abends nicht ausreichend, um die Fahrgäste der aktuell mit zwei parallel fahrenden Bussen der Linie 25 und des bereits vollen Busses der Linie 28 zu integrieren. Die Linie 28 müsste über die gesamte Zeit in den Stoßzeiten im Fünf- bis Sieben-Minuten-Takt fahren, um sämtliche Fahrgäste aufzunehmen, die zur Arbeit oder zur Schule fahren. Die Fahrgäste aus Nieder-Erlenbach haben vermutlich kein Interesse daran, mit der Buslinie 28 über Harheim zur U-Bahn nach Kalbach zu fahren, da sie deutlich kürzer mit der Buslinie 29 zur U 2 nach Nieder-Eschbach fahren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 276
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. August 2019BB 276S 6 während des Ausbaus: ÖPNV im Frankfurter Norden sichernMagistratsbericht
- 1. September 2019OFOF 209/14Den Frankfurter Norden auch während der Bauphase an der S 6-Trasse, nicht abhängenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 16. September 2019Sie sind hierOAOA 463Den Frankfurter Norden auch während der Bauphase an der S 6-Trasse nicht abhängen Bericht des Magistrats vom 05.08.2019, B 276Anregung
- 3. Februar 2020Antwort des Magistrats · nach 26 WochenSTST 136Den Frankfurter Norden auch während der Bauphase an der S6-Trasse nicht abhängenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 276 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 958 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 453 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 453 wird im vereinfachtes Verfahren erledigt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 463 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 463 wird im vereinfachtes Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 276 = Zurückweisung, NR 958, OA 453 und OA 463 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Die Vorlage B 276 (Zwischenbericht) dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage NR 958 wird abgelehnt. 3. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 453 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 453 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 463 wird abgelehnt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage OA 463 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Ziffer 1.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) Ziffern 2. und 3.: CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., BFF, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF gegen AfD (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) zu b) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)