Umrüstung von Gasleuchten im Goldbergweg
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Zusammenfassung
Der Vorschlag sieht vor, die Gasleuchten im Goldbergweg durch LED-Leuchten zu ersetzen, um die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege zu verbessern. Die aktuelle Beleuchtung ist unzureichend und birgt Gefahren durch Stolperfallen. Eine schnelle Umrüstung auf moderne LED-Technologie wird aus Umweltgründen angestrebt.
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Gasleuchten im Goldbergweg zwischen Hansenweg und Buchrainstraße durch LED-Leuchten zu ersetzen . Die Verkehrssicherheit und Nutzbarkeit der Gehwege muss sichergestellt werden.
Begründung
Im Bericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 19.02.2024, B 73, zur Umrüstung von Gasleuchten ist der Goldbergweg nicht in die Übersichtstabelle mit aufgenommen worden. Die Beleuchtung in diesem Bereich ist völlig unzureichend. Die Gehwege bzw. die Hindernisse und eventuelle Stolperfallen sind bei dieser Beleuchtung kaum zu sehen und auch aus Umweltgründen ist eine schnellstmögliche Umrüstung auf moderne LED-Leuchten anzustreben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2024BB 73Grundsatzbeschluss zur Umrüstung von Gasleuchten hier: Jährlicher Bericht zum Vortrag des Magistrats vom 28.03.2014, M 69 Ziffer 5Magistratsbericht
- 5. April 2024OFOF 1091/5Umrüstung von Gasleuchten im GoldbergwegOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. April 2024Sie sind hierOAOA 460Umrüstung von Gasleuchten im GoldbergwegAnregung
- 21. Oktober 2024Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 1814Umrüstung von Gasleuchten im GoldbergwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= vereinfachtes Verfahren)