Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 schlägt vor, dass den Ortsbeiräten bei künftigen Haushaltsberatungen eine Frist von sechs Wochen für die Einbringung von Haushaltsanregungen gewährt werden soll. Der Anlass für diesen Vorschlag ist der kurze Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs und dem Antragsschluss im Jahr 2023, der die effektive Arbeit der Bezirksgremien einschränkt.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen wird den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen gewährt.
Begründung
Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des Ortsbeirates 8 war der Antragsschluss beispielsweise bereits am 20. April und damit waren nur ca. zweieinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Arbeit der Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Der Ortsbeirat weist mit seiner Anregung die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2023OFOF 308/8Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. Juni 2023Sie sind hierOAOA 372Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)