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Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren

Vorlagentyp: OA
2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 schlägt vor, dass den Ortsbeiräten bei künftigen Haushaltsberatungen eine Frist von sechs Wochen für die Einbringung von Haushaltsanregungen gewährt werden soll. Der Anlass für diesen Vorschlag ist der kurze Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs und dem Antragsschluss im Jahr 2023, der die effektive Arbeit der Bezirksgremien einschränkt.

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Anregung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen wird den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen gewährt.

Begründung

Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des Ortsbeirates 8 war der Antragsschluss beispielsweise bereits am 20. April und damit waren nur ca. zweieinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Arbeit der Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Der Ortsbeirat weist mit seiner Anregung die Stadtverordnetenversammlung ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. Mai 2023OFOF 308/8Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 15. Juni 2023Sie sind hier
    OAOA 372Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
    Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 22 · 20.07.2023
TO I, TOP 7
Abgelehnt
Die Vorlage OA 372 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 66
Abgelehnt
Die Vorlage OA 372 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIGGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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