Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewähren
Zusammenfassung
Der Antrag fordert eine Frist von sechs Wochen für die Ortsbeiräte zur Einbringung von Haushaltsanregungen. Dies soll sicherstellen, dass die Ortsbeiräte ausreichend Zeit haben, um ihre Vorschläge zu erarbeiten und einzureichen. Ziel ist es, die Qualität der Haushaltsberatungen zu verbessern.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, bei allen zukünftigen Haushaltsberatungen den Ortsbeiräten eine Frist von sechs Wochen (außerhalb der Ferienzeit) nach der Einbringung des Haushaltsentwurfs durch die Stadtregierung für die Einbringung ihrer Haushaltsanregungen zu gewähren.
Begründung
Im Jahr 2023 war der Zeitraum zwischen der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 30. März und dem Antragsschluss für Haushaltsanregungen der Ortsbeiräte äußerst kurz und fiel teilweise in die Ferienzeit. Im Falle des OBR8 war der Antragsschluss beispielsweise bereits am 20. April und damit waren nur ca. zweieinhalb Wochen Zeit, um Etatanregungen zum Haushaltsentwurf zu erarbeiten. Solch ein Zeitplan bietet keinen angemessenen Rahmen für die Arbeit der Haushaltsberatungen in den Ortsbeiräten, sondern verunmöglicht sie. Wir weisen mit unserem Antrag den Magistrat ausdrücklich auf die Notwendigkeit eines solchen Beschlusses zur Wahrung einer angemessenen Frist hin.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Mai 2023Sie sind hierOFOF 308/8Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 15. Juni 2023OAOA 372Ortsbeiräten Frist von sechs Wochen für Haushaltsanregungen gewährenAnregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme