Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfern
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchzuführendenWahlen um mindestens 30 Euro für Beisitzerinnen und Beisitzer, 40 Euro für Schriftführerinnen und Schriftführer sowie 50 Euro für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter zu erhöhen.
Begründung
Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Wahlleiterinnen und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteherinnen und Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten, freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Eine Wahlhelferin bzw. ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 45 Euro. Eine Wahlleiterin und ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für ihr bzw. sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiterinnen und Wahlleiter gegeben. Dafür erhält die Wahlleiterin bzw. der Wahlleiter des Wahllokals eine Aufwandentschädigung in Höhe von 60 Euro.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2023OFOF 445/11Erhöhung der Aufwandsentschädigung für WahlhelferOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023Sie sind hierOAOA 352Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und WahlhelfernAnregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 372Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und WahlhelferMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)