Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelfer
Zusammenfassung
Der Antrag sieht eine Erhöhung der Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer in Frankfurt am Main vor, da die bisherigen Beträge seit vielen Jahren nicht angepasst wurden und die Stadt Schwierigkeiten hat, freiwillige Wahlhelfer zu finden. Ziel ist es, die Attraktivität der Wahlhelferposition zu steigern.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Aufwandsentschädigungen für Wahlhelfer bei den von der Stadt Frankfurt durchgeführten Wahlen sind um mindestens 30€ für Beisitzer, 40€ für Schriftführer und 50€ für die Wahlleiter zu erhöhen.
Begründung
Die Aufwandentschädigungen für Wahlhelfer und Wahlleiter sind für den Aufwand nicht mehr angemessen. Seit vielen Jahren sind die Aufwandentschädigungen für Wahlhelfer nicht mehr erhöht worden. Das Wahlamt und die Stadtbezirksvorsteher haben erhebliche Schwierigkeiten freiwillige Personen für die Wahl zu finden. Ein Wahlhelfer erhält für einen Wahltag inklusive der nachfolgenden Auszählung am Abend 45€ Aufwandsentschädigung. Ein Wahlleiter hat einen eintägigen Einführungskurs zu machen und den organisatorischen Teil für sein Wahllokal zu übernehmen. Nach Schließung des Wahllokals ist zusätzlich noch die Auszählung und die Dokumentation durchzuführen. Nachher sind die Unterlagen persönlich im Wahlamt in der Stadtmitte Frankfurts abzugeben. Bei der vorletzten Wahl hat es dort bis zu drei Stunden Wartezeit für die Wahlleiter gegeben. Dafür erhält der Wahlleiter des Wahllokals 60€ Aufwandentschädigung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2023Sie sind hierOFOF 445/11Erhöhung der Aufwandsentschädigung für WahlhelferOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023OAOA 352Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und WahlhelfernAnregung
- 2. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 372Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und WahlhelferMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme