Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und Wahlhelfer vor, um deren ehrenamtliches Engagement anzuerkennen. Die Anpassung erfolgt im Hinblick auf die Haushaltslage und soll die Motivation der Wahlhelfenden steigern.
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E-Mail-Abo einrichtenBericht
Wahlhelferinnen und Wahlhelfer tragen einen wichtigen und unverzichtbaren Beitrag zu einer funktionierenden Demokratie bei. Dies spiegelt sich in der zuverlässigen und ordnungsgemäßen Durchführung von Wahlen und Abstimmungen wieder. Allerdings ist dies nicht selbstverständlich. Umso wichtiger ist es auch für den Magistrat, das ehrenamtliche Engagement besonders anzuerkennen und zu würdigen. Daher beobachtet er die allgemeine Entwicklung und prüft regelmäßig, ob Anpassungen nötig und möglich sind. Mit Blick auf das zur Verfügung stehende Budget und der allgemeinen defizitären Haushaltslage, hat der Magistrat per Beschluss am 31.07.2023 einer moderaten Anhebung der Aufwandsentschädigung für die rund 4 600 Wahlhelfenden zugestimmt. Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher, Schriftführerinnen und Schriftführer sowie deren Stellvertretungen erhalten für ihr Ehrenamt bei der bevorstehenden Landtagswahl im Oktober 2023 60 Euro. Bei der OB-Direktwahl lag dieser Satz noch bei 50 Euro. Für Beisitzerinnen und Beisitzer sowie die Mitglieder der Briefwahlvorstände gibt es jeweils 55 Euro (bisher 45 Euro).
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. März 2023OFOF 445/11Erhöhung der Aufwandsentschädigung für WahlhelferOrtsbeiratsantrag · SPD
- 24. April 2023OAOA 352Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und WahlhelfernAnregung
- 2. Oktober 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 27 WochenBB 372Erhöhung der Aufwandsentschädigung für Wahlhelferinnen und WahlhelferMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)