Riederwaldtunnel - Bauaufschub bis zur baureifen Planung der Einhausung
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung vom 14.05.2012, OA 198 entstanden aus Vorlage: OF 115/11 vom 30.04.2012
Betreff: Riederwaldtunnel - Bauaufschub bis zur baureifen Planung der Einhausung Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Riederwaldtunnels Verhandlungen mit dem Ziel zu führen, dass dieser 1. einen befristeten Erhalt des Grünzugs Erlenbruch, 2. einen Bauaufschub des Riederwaldtunnels und der geplanten Vorbereitungsarbeiten bis zur baureifen Planung der Einhausung befürwortet und umsetzt, um Steuergeldverschwendung und Verkehrschaos beim nachträglichen Bau der Einhausung und die Gefahr einer jahrzehntelangen Baustelle zu verhindern.
Begründung: Das Hessische Verkehrsministerium beabsichtigt, für die beiden Autobahnen A 661 und A 66 im Frankfurter Osten zwei neue und getrennte Planänderungsverfahren durchzuführen. Neben der neuen Verkehrsuntersuchung wird es wieder neue Lärm- und Schadstoffgutachten geben. Damit sind die erst 2011 vorgestellten "ergänzenden Lärmschutzmaßnahmen" bereits wieder Makulatur. Um die an das Bauprojekt angrenzend lebende Bevölkerung nicht durch eine Jahrzehnte währende Bautätigkeit in Salamitaktik zu zermürben und zu belästigen, ist ein Moratorium aller nicht unmittelbar notwendigen vorbereitenden und endgültigen Baumaßnahmen zwingend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2012OFOF 115/11Riederwaldtunnel - Bauaufschub bis zur baureifen Planung der EinhausungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2012Sie sind hierOAOA 198Riederwaldtunnel - Bauaufschub bis zur baureifen Planung der EinhausungAnregung
- 28. September 2012Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1615Riederwaldtunnel - Bauaufschub bis zur baureifen Planung der EinhausungStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme)