Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162
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- Das Stadtgebiet von Autoverkehr entlasten: Standortuntersuchungen für P+R-Plätze weiterführen21.08.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Anregung vom 20.06.2017, OA 173 entstanden aus Vorlage: OF 141/4 vom 20.06.2017
Betreff: Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162, wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass im Laufe des Bebauungsplanverf ahrens Östlich Bodenweg geeignete Flächen für Gemeindebedarf/Jugendhaus einzuplanen sind.
Begründung: Im Lichte der Tatsache, dass bereits bei Einleitung der Bebauung von New Atterberry der Bedarf für eine Jugendeinrichtung festgestellt wurde und als Konsequenz daraus mit dem Entwickler vereinbart wurde, dass dieser eine Einrichtung bauen solle, wenn die Stadt ein Gelände dafür zur Verfügung stellt, was nur daran scheiterte, dass die Stadt bis 2015 kein Gelände dafür ausfindig machen konnte, gilt der Bedarf als festgestellt, und der Magistrat wird aufgefordert, entsprechend zu handeln. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2017BB 162Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für JugendeinrichtungMagistratsbericht
- 20. Juni 2017OFOF 141/4Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für JugendeinrichtungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 20. Juni 2017Sie sind hierOAOA 173Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für Jugendeinrichtung Bericht des Magistrats vom 19.05.2017, B 162Anregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 30 WochenBB 408Bebauungsplan Östlich Bodenweg: Fläche für JugendeinrichtungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (B 162 = Zurückweisung, OA 173 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)