Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln hier: östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/Frankenallee
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadt Frankfurt muss sich aktiv an der Fortentwicklung ihrer bestehenden Wohnviertel beteiligen, so auch im Gallus. Die städtebauliche und soziale Eigenheit sowie die wohnungspolitische Bedeutung des Gallus für ganz Frankfurt darf nicht abseits der stadtplanerischen Bemühungen um das künftige Europaviertel stehen. Das Beispiel Gebiet "Nördlich Hauptbahnhof", dem bis heute grundlegende Planungen und Entscheidungen zum Erhalt seines Charakters als gründerzeitliches Wohn- und Mischquartier versagt bleiben, darf nicht Schule machen. Trotz seiner citynahen Lage blieb das „Östliche Gallus" bis zur Abräumung der Güterbahnhof-Anlagen von widrigen Bedingungen relativ abgeschirmt – ausgenommen das teilweise hohe Straßenverkehrsaufkommen. Trotzdem kann das Gebiet keineswegs als „Insel" bezeichnet werden, über die nun eine „Käseglocke" zur Verhinderung jeder weiteren Entwicklung gestülpt werden sollte. Vielmehr soll der örtlichen Bevölkerung durch die genannten Maßnahmen – über die materielle Basis hinaus – zunächst die politische Gewissheit erhalten bleiben, nicht mit Billigung der Stadtplanung „an den Rand" gedrängt und schließlich von hier völlig verdrängt zu werden. Das Gebiet weist einen noch intakten Gesamtzustand auf, der die planungsrechtlich gesteuerte Erhaltung und den Schutz der städtebaulichen wie sozialen Struktur voll und ganz rechtfertigt („Milieuschutz"). Die mit einer solchen Erhaltungssatzung verbundenen Eingriffe in die individuellen Eigentumsverhältnisse sind angesichts des Gewinns für das örtliche wie gesamtstädtische Gemeinwohl vertretbar. Die Stadt hat ferner in Form ihres personellen wie finanziellen Einsatzes dafür zu sorgen, dass der Bestandserhaltung - gerade im Fall des Gallusviertels - eine ähnliche Priorität beigemessen wird, wie dem gewiss hoch ambitionierten, jedoch noch unzureichend mit dem Umfeld abgestimmten Neubauprojekt Europaviertel. Sicherlich tragen zum stabilen „Milieu" vor Ort die bestehenden Eigentumsverhältnisse bei, vor allem bedingt durch den hohen Anteil an Wohnbeständen in Besitz von Wohnungsbaugesellschaften. Allerdings befindet sich der Markt im Sozialen Wohnungsbau seit der Aufhebung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsbaugesellschaften stark im Umbruch. Ehemals gemeinnützig orientiertes Wirtschaften dürfte deshalb gerade in Gebieten wie dem „Östlichen Gallus" an der Nahtstelle völlig unterschiedlicher, städtebaulicher Dimensionen mittelfristig nicht bestehen können. Der Wettbewerb wird zur Folge haben, dass auch die örtlich vertretenen Unternehmen gezwungen sein werden, ihre Wohnungsbestände höherwertigen Standards sowie Anforderungen neuer Mietergruppen anzupassen. Mit dem Mittel der Erhaltungssatzung würde die Stadt jedoch erfahrungsgemäß Einfluss auf diesen marktbedingten Veränderungsprozess gewinnen, ohne die wirtschaftliche Existenz öffentlicher wie privater Grund- und Hauseigentümer zu gefährden. Gleichzeitig hätten alle Akteure vor Ort eine der Situation des Gebiets entsprechende Planungssicherheit gewonnen. Insgesamt verliefe die heute noch völlig ungewisse Zukunft des Gallus als Wohnquartier weitaus positiver, wenn die Stadtoberen ihrem oftmals verkündeten Ziel der Rückgewinnung und Stärkung des Wohnens in der Innenstadt auch in diesem Fall folgen würde. Leider wird dieses Ziel allzu oft nur in Zusammenhang mit zahlreichen Neubauprojekten angeführt, die jedoch ebenso an bestehende Quartiere angrenzen, so etwa im Westhafen, im Deutschherrnviertel oder im Ostend. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 05.02.2001, B 110 Bericht des Magistrats vom 25.02.2002, B 213 Bericht des Magistrats vom 12.08.2002, B 828 Bericht des Magistrats vom 17.02.2003, B 135 Bericht des Magistrats vom 11.08.2003, B 637 Bericht des Magistrats vom 01.03.2004, B 135 Bericht des Magistrats vom 03.09.2004, B 595 Bericht des Magistrats vom 22.08.2005, B 557 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen und Bauen Ausschuss für Wohnungsbau und Wohnen Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 27.09.2000 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung der KAV am 30.10.2000, TO II, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OA 1601 dient zur Kenntnis. 39. Sitzung des Ausschusses für Planen und Bauen am 06.11.2000, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1601 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gem. § 4 Absatz 10 GOOBR) Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Wohnungsbau und Wohnen am 09.11.2000, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1601 wird - vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss - dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. ohne Vorbehalt) gegen GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und REP (= Annahme) 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.11.2000, TO I, TOP 38 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 1601 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gem. Beschl. d. Stv.-V. vom 18.02.1960, § 105) Abstimmung: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 7155, 38. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 14.11.2000 Aktenzeichen: 61 0
Inhalt
Anregung vom 19.09.2000, OA 1601
entstanden aus Vorlage: OF 564/1 vom 27.07.2000
Betreff:
Gallusviertel - Europaviertel: Ein gutes Miteinander entwickeln hier: östliches Gallusviertel, Gebiet Kölner Straße/Frankenallee
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich die gemeinsame Zukunft des Europaviertels und des Gebietes Günderrodestraße/Emser Brücke — Südgrenze künftiges Europaviertel/Kölner Straße — Güterplatz — Mainzer Landstraße zu überdenken und die Planung hierzu der Öffentlichkeit darzulegen. Die bereits heute durch die Baustellentätigkeit im Neubaugebiet stattfindenden Beeinträchtigungen des Bestandes in der Kölner Straße sollte sich nicht als Schatten erweisen, den die Zukunft für das Miteinander in diesem Stadtraum vorauswirft.
Sowohl die soziale und gewerbliche als auch die bauliche Struktur des Gebietes erweisen sich heute noch als überwiegend intakt und homogen. Hierzu trägt in hohem Maße die Tatsache bei, dass sich rund die Hälfte des örtlichen Wohnungsbestandes im Besitz mehrerer Wohnungsbaugesellschaften befindet. Somit hat sich der Modernisierungsstandard, und mit ihm der örtliche Mietpreisdurchschnitt bis heute nicht übermäßig erhöht. Dagegen haben sich die Preise bei Neuvermietungen im Wohnungsbestand privater Eigentümer in den letzten Jahren weitgehend dem marktüblichen Niveau angepasst.
Die Vielfalt an Wohnungstypen, vor allem an familiengerechten Wohnungsgrößen, hat sich wiederum, trotz baulicher Veränderungen in privaten wie in öffentlichen Wohnungsbeständen, kaum verändert. Neben der prägenden Wohnnutzung weist das Gebiet einen großen Anteil an nicht störendem Kleingewerbe auf. Ferner bietet das Wohnumfeld, trotz hoher baulicher Dichte und hohem Anteil an Verkehrsflächen, eine insgesamt verträgliche Aufenthaltsqualität. Als einziger, wenn auch unübersehbarer, "weißer Fleck" stellt sich die bereits langjährige Brache am östlichen Zipfel des Gebiets dar, die bisher nicht sinnvoll genutzt wurde. Insgesamt wirken sich die Wohnbedingungen im Gebiet eher positiv auf das Zusammenleben der Bevölkerung (des "Milieus") aus, die zumeist unteren und mittleren Einkommensschichten zuzurechnen ist.
Seit bekannt werden der nunmehr fortgeschrittenen Planungen zum Europaviertel rückt dieser Teil des Gallus in den Einflussbereich der Planungen für die vorgesehenen Neubauvorhaben. Aufgrund der unmittelbaren Nachbarschaft sind aus der Bevölkerung im Gebiet schon zahlreiche Stimmen zu vernehmen, die Erwartungen wie auch Befürchtungen zum künftigen Zusammenleben beider Quartiere äußern.
Mit der baldigen Rechtskraft des Bebauungsplans "Europaviertel" (Bebauungsplan Nr. 556) sind - bei Einhaltung des geplanten Baubeginns - bereits im nächsten Jahr erste Veränderungen möglich, die zugleich eine Umstrukturierung im Gallus einleiten könnten. Die Folgen für den örtlichen Wohnungsmarkt, vor allem im Hinblick auf den mittel- und langfristigen Ausstattungs- und Preisstandard sowie auf die damit verbundene Ausrichtung der Infrastruktur, sind bisher öffentlich nicht erörtert worden. Andererseits kann schon heute festgestellt werden, dass eine allgemein wünschenswerte Fortentwicklung des Gebietes durch weitere Modernisierungen und Wohnumfeldverbesserungen zugunsten der örtlichen Bedarfsstruktur eines ausschließt: Eine weitergehende Aufwertung durch Übernahme der weit höheren Ausstattungs- und Preisstandards des Standorts Europaviertel!
Dem muss der Magistrat entgegenwirken, auch um das zweifellos zu erwartende Gefälle in den Standards zwischen beiden Quartieren in Richtung eines verträglichen Miteinanders zu steuern. Hierzu sind folgende Planungsschritte und -maßnahmen schnellstmöglich einzuleiten und/oder umzusetzen, wobei die Bauleitplanung mit gleicher Prioritätsstufe wie im Falle des Europaviertels durchzuführen ist:
Für den überwiegenden Teil des Gebietes ist eine Erhaltungs- beziehungsweise "Milieuschutzsatzung" gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1, Ziffer 1 und 2 BauGB zu erlassen. Der Geltungsbereich soll alle Blockbereiche mit überwiegender Wohnnutzung einbeziehen. Der künftig genehmigungsfähige Modernisierungsstandard soll sich im gesamten Wohnbestand nach den Modernisierungsstandards im örtlichen Bestand der Wohnungsbaugesellschaften richten.
Parallel hierzu sind mindestens zwei Bebauungspläne nördlich und südlich der Frankenallee aufzustellen. Die Blockbereiche im nördlichen Teil sind - je nach bestehender oder anzustrebender Nutzungsmischung - als WA- oder MI-Gebiete festzusetzen. Die Blockbereiche mit hohem Gewerbeflächenbestand sind als MI- und MK-Gebiet auszuweisen.
Wie bereits im Gebiet "Nördlich Hauptbahnhof" Mitte 1996 erfolgt, ist zur eingehenden Informationsgewinnung eine Eigentümerversammlung durchzuführen. Ferner sind die Prognosen zur eingeplanten Flächennachfrage und dem entsprechenden Ausstattungsstandard am künftigen Dienstleistungs- und Wohnstandort Europaviertel darzustellen.
Zur Vertrauensbildung vor Ort, wie zur zügigen Abwicklung der einzelnen Genehmigungsverfahren ist eine ausreichende Personal- und Finanzausstattung vorzusehen.
Begründung:
Die Stadt Frankfurt muss sich aktiv an der Fortentwicklung ihrer bestehenden Wohnviertel beteiligen, so auch im Gallus. Die städtebauliche und soziale Eigenheit sowie die wohnungspolitische Bedeutung des Gallus für ganz Frankfurt darf nicht abseits der stadtplanerischen Bemühungen um das künftige Europaviertel stehen. Das Beispiel Gebiet "Nördlich Hauptbahnhof", dem bis heute grundlegende Planungen und Entscheidungen zum Erhalt seines Charakters als gründerzeitliches Wohn- und Mischquartier versagt bleiben, darf nicht Schule machen.
Trotz seiner citynahen Lage blieb das "Östliche Gallus" bis zur Abräumung der Güterbahnhof-Anlagen von widrigen Bedingungen relativ abgeschirmt – ausgenommen das teilweise hohe Straßenverkehrsaufkommen. Trotzdem kann das Gebiet keineswegs als "Insel" bezeichnet werden, über die nun eine "Käseglocke" zur Verhinderung jeder weiteren Entwicklung gestülpt werden sollte. Vielmehr soll der örtlichen Bevölkerung durch die genannten Maßnahmen – über die materielle Basis hinaus – zunächst die politische Gewissheit erhalten bleiben, nicht mit Billigung der Stadtplanung "an den Rand" gedrängt und schließlich von hier völlig verdrängt zu werden.
Das Gebiet weist einen noch intakten Gesamtzustand auf, der die planungsrechtlich gesteuerte Erhaltung und den Schutz der städtebaulichen wie sozialen Struktur voll und ganz rechtfertigt ("Milieuschutz"). Die mit einer solchen Erhaltungssatzung verbundenen Eingriffe in die individuellen Eigentumsverhältnisse sind angesichts des Gewinns für das örtliche wie gesamtstädtische Gemeinwohl vertretbar. Die Stadt hat ferner in Form ihres personellen wie finanziellen Einsatzes dafür zu sorgen, dass der Bestandserhaltung - gerade im Fall des Gallusviertels - eine ähnliche Priorität beigemessen wird, wie dem gewiss hoch ambitionierten, jedoch noch unzureichend mit dem Umfeld abgestimmten Neubauprojekt Europaviertel.
Sicherlich tragen zum stabilen "Milieu" vor Ort die bestehenden Eigentumsverhältnisse bei, vor allem bedingt durch den hohen Anteil an Wohnbeständen in Besitz von Wohnungsbaugesellschaften. Allerdings befindet sich der Markt im Sozialen Wohnungsbau seit der Aufhebung der Gemeinnützigkeit von Wohnungsbaugesellschaften stark im Umbruch. Ehemals gemeinnützig orientiertes Wirtschaften dürfte deshalb gerade in Gebieten wie dem "Östlichen Gallus" an der Nahtstelle völlig unterschiedlicher, städtebaulicher Dimensionen mittelfristig nicht bestehen können.
Der Wettbewerb wird zur Folge haben, dass auch die örtlich vertretenen Unternehmen gezwungen sein werden, ihre Wohnungsbestände höherwertigen Standards sowie Anforderungen neuer Mietergruppen anzupassen. Mit dem Mittel der Erhaltungssatzung würde die Stadt jedoch erfahrungsgemäß Einfluss auf diesen marktbedingten Veränderungsprozess gewinnen, ohne die wirtschaftliche Existenz öffentlicher wie privater Grund- und Hauseigentümer zu gefährden. Gleichzeitig hätten alle Akteure vor Ort eine der Situation des Gebiets entsprechende Planungssicherheit gewonnen.
Insgesamt verliefe die heute noch völlig ungewisse Zukunft des Gallus als Wohnquartier weitaus positiver, wenn die Stadtoberen ihrem oftmals verkündeten Ziel der Rückgewinnung und Stärkung des Wohnens in der Innenstadt auch in diesem Fall folgen würde. Leider wird dieses Ziel allzu oft nur in Zusammenhang mit zahlreichen Neubauprojekten angeführt, die jedoch ebenso an bestehende Quartiere angrenzen, so etwa im Westhafen, im Deutschherrnviertel oder im Ostend.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 19. September 2000 brachte der Ortsbeirat 1 diese Anregung ein. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Der Magistrat antwortete am 5. Februar 2001 mit dem Bericht B 110. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 20 Wochen.
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Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und SPD gegen GRÜNE und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD und F.D.P. (F.D.P. ohne Vorbehalt) gegen GRÜNE (= Annahme vorbehaltlich Haupt- und Finanzausschuss) und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, SPD und F.D.P. gegen GRÜNE und REP (= Annahme)