Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-Straße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Vorschlag zielt darauf ab, den Verfall des "Kleinen Einkaufszentrums" in der Thomas-Mann-Straße zu stoppen und eine städtebauliche Neuordnung des Areals zu initiieren. Dies soll durch Gespräche mit Wohnungsbaugesellschaften und die Einberufung eines Runden Tisches geschehen, um die zukünftige Nutzung zu planen. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Nahversorgung und Schaffung von Wohnraum.
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Thomas-Mann-Straße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.05.2026.
- Nahverkehrsplan 2025+, Ziffer II 2., 3. und 4.18.05.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Vorkaufssatzung für das „Kleine Einkaufszentrum“19.02.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.05 Sauberes Frankfurt #cleanffm: Mittel für Personal, Sach und Dienstleistungen einstellen Durchführung einer intensiven Kampagne im Ortsbezirk 827.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
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Neues zu Thomas-Mann-Straße per E-MailAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt,
- dem anhaltenden Verfall des "Kleinen Einkaufzentrums" in der Thomas-Mann-Straße 6 nicht länger tatenlos zuzusehen und mit den in Frankfurt am Main tätigen Wohnungsbaugesellschaften der öffentlichen Hand (ABG, NH, GWH usw.) sowie dem gegenwärtigen Eigentümer Gespräche mit dem Ziel einzuleiten, eine dieser Gesellschaften zu überzeugen, das "Kleine Einkaufszentrum" zu erwerben, abzureißen und einer zu den Zielsetzungen des Städtebaulichen Wettbewerbs zur Zukunft der Nordweststadt passenden neuen Nutzung zuzuführen (Wohnungsbau mit Nahversorgungsangeboten sowie Räume für soziale Nutzungen);
- parallel zu den Gesprächen nach Ziffer 1. über das Quartiersmanagement einen Runden Tisch einzuberufen, der alle aktiven Vereine, Kirchengemeinden, Einrichtungen, Geschäfte, Vermieter und Eigentümer sowie den Ortsbeirat an einen Tisch holt, um Gemeinsamkeiten hinsichtlich der Zielsetzung dieser städtebaulichen Neuordnung zu formulieren.
Begründung
Der Zustand des "Kleinen Einkaufzentrums", das im Konzept der Nordweststadt eine Nahversorgungsfunktion hat, ist seit Jahren mangelhaft. Aktuell geäußerte Verkaufsbereitschaft auf Seiten des Eigentümers bietet Anlass, dass sich der Magistrat endlich über die Zukunft dieses Einkaufszentrums klar wird und eine städtebauliche Neuordnung des Areals durchführt. Dazu wird es erforderlich sein, das Zentrum mit Grundstück zu erwerben. Es wäre wünschenswert für die Stabilität des Stadtteils, wenn eine Wohnungsbaugesellschaft der öffentlichen Hand, möglichst mit städtischen Besitzanteilen, investiert und zusätzlichen Wohnraum für die Mittelschicht, aber auch nach den Förderwegen 1 und 2 schaffen würde. Zusätzlich sind attraktive und sozial verträgliche Angebote der Nahversorgung in diesem Bereich gefragt. Auch sollen Räume für Einrichtungen der sozialen Fürsorge mitgeplant werden. Um zu einer sachgemäßen Einschätzung zum aktuellen Bedarf (Wohnen und öffentliche Nutzung) zu kommen, soll ein Runder Tisch tagen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 114/8Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“in der Thomas-Mann-StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022Sie sind hierOAOA 152Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-StraßeAnregung
- 22. August 2022STST 1923Erwerb und Neuordnung des Areals „Kleines Einkaufszentrum“ in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
- 28. April 2023Antwort des Magistrats · nach 65 WochenSTST 969Erwerb und Neuordnung des Areals "Kleines Einkaufszentrum" in der Thomas-Mann-StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (Ziffer 1. = Annahme, Ziffer 2. = Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)