Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung vom 20.04.2017, OA 143 entstanden aus Vorlage: OF 219/3 vom 29.03.2017
Betreff: Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die untere Berger Straße zwischen Anlagenring und Alleenring 1. als Tempo-30-Zone auszuweisen und damit den angrenzenden Straßen anzugleichen; 2. die Durchfahrt für größere Lkws (außer Andienungsverkehr) zu sperren.
Begründung: Die untere Berger Straße hat eine sehr geringe Straßenbreite, es kommt immer wieder vor, dass Lkws nicht mehr weiterfahren können und die Straße komplett blockieren. Gleichzeitig sind auf dieser geringen Straßenbreite neben den Autos noch Fahrräder in beiden Richtungen und viele Fußgänger unterwegs, die bedingt durch die vielen Geschäfte beidseitig häufig die Straßenseite wechseln. Es kommt täglich zu Beinaheunfällen, insbesondere weil Autofahrer und Radfahrer ihre Geschwindigkeit nicht dem erhöhten Fußgängeraufkommen anpassen. Eine Tempo-30-Zone mit einhergehender Rechts-vor-Links-Regelung und einer Reduzierung des unübersichtlichen Schilderwaldes könnte die Situation entspannen und bei allen fahrenden Verkehrsteilnehmern die Geschwindigkeit reduzieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. März 2017OFOF 219/3Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. April 2017Sie sind hierOAOA 143Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrierenAnregung
- 25. August 2017Antwort des Magistrats · nach 21 WochenBB 281Untere Berger Straße in die Tempo-30-Zone integrierenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION (= Annahme)