Verantwortung für das Tierheim wahrnehmen
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert, die Verantwortung für die Finanzierung des Tierheims des Tierschutzvereins Frankfurt am Main und Umgebung von 1841 e. V. zu übernehmen.
Nach § 2 Tierschutzgesetz obliegt es den Kommunen, sich um Fundtiere zu kümmern. Aus unterschiedlichen Gründen, unter anderem der Coronapandemie, kam es im letzten Jahr zu besonders vielen Fundtieren, die im Tierheim zu betreuen und zu versorgen sind. Die Zuständigkeit für die finanzielle Ausstattung des Tierheims in Fechenheim liegt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt.
Für eine nachhaltige Ausübung der übertragenen Aufgaben ist dem Tierheim außerdem die Sanierung der Räumlichkeiten zu finanzieren, damit es im Rahmen des Tierschutzgesetzes weiter tätig sein kann .
Begründung
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Tierschutz und bei der Unterhaltung von Tierheimen ist klar geregelt. Diese Verantwortung darf von der Stadt Frankfurt nicht auf die Ortsbeiräte abgewälzt werden. Der knappe Etat des Ortsbeirates darf nicht komplett für Angelegenheiten verausgabt werden, die nicht in seiner Verantwortung liegen. Es soll dadurch auch verhindert werden, dass mit den knappen Geldern des Ortsbeirates große Finanzlöcher kaschiert werden, die aber nicht nachhaltig gestopft werden können. Gleichzeitig werden andere Vereine und Einrichtungen aus dem Grund die notwendigen Mittel nicht erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021OFOF 144/11Verantwortung für das Tierheim wahrnehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022Sie sind hierOAOA 118Verantwortung für das Tierheim wahrnehmenAnregung
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 234Verantwortung für das Tierheim übernehmenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)