Verantwortung für das Tierheim wahrnehmen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, die Verantwortung für die Finanzierung des Tierheims zu übernehmen. Dies ist notwendig, da die Stadt Frankfurt gemäß Tierschutzgesetz für die Fundtiere zuständig ist und die finanzielle Ausstattung des Tierheims sicherstellen muss.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert zu beschließen, die Verantwortung für die Finanzierung des Tierheims zu übernehmen. Nach §2 Tierschutzgesetz obliegt es den Kommunen sich um die Fundtiere zu kümmern. Aus unterschiedlichen Gründen, unter anderem der Corona Pandemie, kam es im letzten Jahr zu besonders vielen Fundtieren, die im Tierheim zu betreuen und zu versorgen sind. Die Zuständigkeit für die finanzielle Ausstattung des Tierheims in Fechenheim liegt in der Verantwortung der Stadt Frankfurt. Für eine nachhaltige Ausübung der übertragenen Aufgaben, ist dem Tierheim außerdem die Sanierung der Räumlichkeiten zu finanzieren, damit diese im Rahmen des Tierschutzgesetzes weiter tätig sein können.
Begründung
Die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten im Tierschutz und bei der Unterhaltung von Tierheimen ist klar geregelt. Diese Verantwortung darf von der Stadt Frankfurt nicht auf die Ortsbeiräte abgewälzt werden. Der knappe Etat des Ortsbeirates darf nicht komplett für Angelegenheiten verausgabt werden, die nicht in seiner Verantwortung liegen. Es soll dadurch auch verhindert werden, dass mit den knappen Geldern des Ortsbeirates große Finanzlöcher kaschiert werden, die aber nicht nachhaltig gestopft werden können. Gleichzeitig werden andere Vereine und Einrichtungen aus dem Grund die notwendigen Mittel nicht erhalten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 144/11Verantwortung für das Tierheim wahrnehmenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 10. Januar 2022OAOA 118Verantwortung für das Tierheim wahrnehmenAnregung
- 20. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 234Verantwortung für das Tierheim übernehmenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme