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Schul-SMS an Frankfurter Schulen

Vorlagentyp: NRFDP
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob das System der so genannten Schul-SMS in Frankfurt am Main im Rahmen eines Modellprojektes an einer oder mehren geeigneten Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht und der Eltern eingeführt werden kann, um die Erziehungsberechtigten der Schüler über das Nichterscheinen ihrer Kinder beim Unterricht in Kenntnis zu setzen. Die Prüfung hat insbesondere unter Zweckmäßigkeits- und Kostengesichtspunkten zu erfolgen. Begründung: Nach einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung schwänzen in Deutschland 500.000 Schüler regelmäßig den Unterricht. Einer Studie des Deutschen Jugendinstituts zu Folge, wird ca. ein Drittel der Dauerschulschwänzer früher oder später kriminell. An Gymnasien liegt die Quote der Schulverweigerer bei fünf, an Realschulen bei sechs und an Hauptschulen bei etwa 15 Prozent. In deutschen Großstädten schwänzen bis zu 15 Prozent der Schüler den Unterricht, in anderen Regionen liegt diese Zahl teilweise nur bei drei Prozent, so Angaben des Deutschen Jugendinstituts. Das System der Schul-SMS ist ein Mobilfunknutzungsdienst, der es Schulleitungen und Lehrern ermöglicht, Eltern mit einer SMS über das unerlaubte/ unentschuldigte Fehlen ihrer Kinder in der Schule zu informieren. Vorteil des Systems ist, dass Eltern direkt und zeitnah informiert werden können. Im Zusammenhang mit Schulfehlzeiten können Eltern somit frühzeitig auf das Fehlverhalten ihrer Kinder reagieren. Schul-SMS kann es natürlich nur mit Einwilligung und einer entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern geben. Da heutzutage ca. 95 Prozent der Eltern ein Handy besitzen, ist dies eine Technologie, die auch den Verwaltungs- und Finanzaufwand an den Schulen verringern könnte. Die Vorteile gegenüber einem mahnenden Brief liegen auf der Hand: geringe Zustellkosten, kürzerer Abstand zwischen Fehlverhalten und Reaktion der Schule, direkte und zeitnahe Übermittlung an die Eltern und kaum Möglichkeiten des Abfangens durch die Schüler. In Frankreich, Italien, Irland, Kroatien und Australien experimentieren zahlreiche Schulen schon seit längerem mit Schul-SMS. Auch in Dortmund, Duisburg und Gladbeck gab/ gibt es Modellprojekte.

Inhalt

Antrag vom 16.07.2008, NR 987

Betreff: Schul-SMS an Frankfurter Schulen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und berichten, ob das System der so genannten Schul-SMS in Frankfurt am Main im Rahmen eines Modellprojektes an einer oder mehren geeigneten Schulen unter Einbeziehung der Schulaufsicht und der Eltern eingeführt werden kann, um die Erziehungsberechtigten der Schüler über das Nichterscheinen ihrer Kinder beim Unterricht in Kenntnis zu setzen. Die Prüfung hat insbesondere unter Zweckmäßigkeits- und Kostengesichtspunkten zu erfolgen.

Begründung: Nach einer Untersuchung der Bertelsmann-Stiftung schwänzen in Deutschland 500.000 Schüler regelmäßig den Unterricht. Einer Studie des Deutschen Jugendinstituts zu Folge, wird ca. ein Drittel der Dauerschulschwänzer früher oder später kriminell. An Gymnasien liegt die Quote der Schulverweigerer bei fünf, an Realschulen bei sechs und an Hauptschulen bei etwa 15 Prozent. In deutschen Großstädten schwänzen bis zu 15 Prozent der Schüler den Unterricht, in anderen Regionen liegt diese Zahl teilweise nur bei drei Prozent, so Angaben des Deutschen Jugendinstituts. Das System der Schul-SMS ist ein Mobilfunknutzungsdienst, der es Schulleitungen und Lehrern ermöglicht, Eltern mit einer SMS über das unerlaubte/ unentschuldigte Fehlen ihrer Kinder in der Schule zu informieren. Vorteil des Systems ist, dass Eltern direkt und zeitnah informiert werden können. Im Zusammenhang mit Schulfehlzeiten können Eltern somit frühzeitig auf das Fehlverhalten ihrer Kinder reagieren. Schul-SMS kann es natürlich nur mit Einwilligung und einer entsprechenden Einverständniserklärung der Eltern geben. Da heutzutage ca. 95 Prozent der Eltern ein Handy besitzen, ist dies eine Technologie, die auch den Verwaltungs- und Finanzaufwand an den Schulen verringern könnte. Die Vorteile gegenüber einem mahnenden Brief liegen auf der Hand: geringe Zustellkosten, kürzerer Abstand zwischen Fehlverhalten und Reaktion der Schule, direkte und zeitnahe Übermittlung an die Eltern und kaum Möglichkeiten des Abfangens durch die Schüler. In Frankreich, Italien, Irland, Kroatien und Australien experimentieren zahlreiche Schulen schon seit längerem mit Schul-SMS. Auch in Dortmund, Duisburg und Gladbeck gab/ gibt es Modellprojekte. Bericht des Magistrats vom 28.11.2008, B 799 Bericht des Magistrats vom 20.04.2009, B 250 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 23.07.2008

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 16. Juli 2008Sie sind hier
    NRNR 987Schul-SMS an Frankfurter Schulen
    STVV-Antrag · FDP
  2. 28. November 2008BB 799Schul-SMS an Frankfurter SchulenMagistratsbericht
  3. 20. April 2009Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 250Schul-SMS an Frankfurter SchulenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
KAV
Sitzung 28 · 04.08.2008
TO II, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage NR 987 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 23 · 18.08.2008
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 987 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFDPBFFLinkeFAG
Sonstige:
REP (Annahme)NPD (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP und BFF (= Annahme) sowie LINKE. und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)

Mitdiskutieren

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