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E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzen

Vorlagentyp: NRBFF
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Begründung

Regeleinhaltung konsequent durchsetzen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.12.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der für die Nutzung von E-Scootern geltenden Regeln in Frankfurt konsequent durchgesetzt wird. Hierzu sind insbesondere die Zuständigkeiten zwischen Stadtpolizei und Landespolizei eindeutig abzustimmen sowie ein gemeinsamer Aktionsplan seitens der betreffenden Stellen zu entwickeln und umzusetzen. Verstöße sind regelmäßig zu ahnden und entsprechend zu sanktionieren.
  2. Der Magistrat wird damit beauftragt, ein Konzept zu erstellen und umzusetzen, wie den Nutzern von E-Scootern in Frankfurt diese Regeln sowie die Information verfügbar gemacht wird, auf welchen Verkehrsflächen sie fahren dürfen und auf welchen nicht. Hierfür ist eine hinreichende Ausweisung der Verbotszonen (z. B. am Mainufer und in den Fußgängerzonen) durch eine entsprechende Beschilderung ebenso vorzusehen wie die vertragliche Verpflichtung der Leihanbieter, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die E-Scooter-Nutzer bereits bei der Registrierung in der App über das geltende Regelwerk und die in Frankfurt ausgewiesenen Verbotszonen zu informieren.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, es den Leihanbietern vertraglich zur Auflage zu machen, über das GPS-Tracking der E-Scooter in den ausgewiesenen Verbots-zonen die Elektrozufuhr so weit zu drosseln, dass man ihn dort ausschließlich als Tretroller verwenden kann. Begründung: Bereits in den ersten Wochen seit Zulassung der E-Scooter am
  4. Juni 2019 und dem Auftreten der ersten Leihanbieter in Frankfurt am Markt hat sich gezeigt, dass die für deren Nutzung geltenden Vorschriften keinesfalls eingehalten werden. Die E-Scooter-Fahrer "cruisen" mit einer frappierenden Selbstverständlichkeit über Bürgersteige, durch Fußgängerzonen und am Mainufer entlang. Auch vor dem Liebfrauenberg, Paulsplatz und Römerberg - trotz Kopfsteinpflaster - wird nicht halt gemacht. Das Mindestalter von 14 Jahren wird häufig unterschritten, immer wieder werden die E-Scooter auch von zwei Personen gleichzeitig genutzt. Da insbesondere Touristen die Stadt jetzt - anstatt wie bisher zu Fuß - mit dem Leih-E-Scooter erkunden, muss sichergestellt werden, dass diese vor Nutzung eines solchen auch tatsächlich darüber informiert wurden, welche Regeln hierfür gelten. Unter Mitwirkung der Leihanbieter hat die Stadt Frankfurt dafür Sorge zu tragen, dass diese Information für jeden E-Scooter-Nutzer verfügbar bzw. ersichtlich ist. Dabei sind auch die digitalen und technischen Möglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen. Nachdem dies sichergestellt ist, ist die Einhaltung der entsprechenden Regeln konsequent zu überwachen und Verstöße regelmäßig zu sanktionieren. Dies liegt im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt auch der E-Scooter-Fahrer selbst.

Inhalt

Antrag vom 05.08.2019, NR 925

Betreff: E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzen Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 11.12.2019 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird dazu aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Einhaltung der für die Nutzung von E-Scootern geltenden Regeln in Frankfurt konsequent durchgesetzt wird. Hierzu sind insbesondere die Zuständigkeiten zwischen Stadtpolizei und Landespolizei eindeutig abzustimmen sowie ein gemeinsamer Aktionsplan seitens der betreffenden Stellen zu entwickeln und umzusetzen. Verstöße sind regelmäßig zu ahnden und entsprechend zu sanktionieren.
  2. Der Magistrat wird damit beauftragt, ein Konzept zu erstellen und umzusetzen, wie den Nutzern von E-Scootern in Frankfurt diese Regeln sowie die Information verfügbar gemacht wird, auf welchen Verkehrsflächen sie fahren dürfen und auf welchen nicht. Hierfür ist eine hinreichende Ausweisung der Verbotszonen (z. B. am Mainufer und in den Fußgängerzonen) durch eine entsprechende Beschilderung ebenso vorzusehen wie die vertragliche Verpflichtung der Leihanbieter, im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht die E-Scooter-Nutzer bereits bei der Registrierung in der App über das geltende Regelwerk und die in Frankfurt ausgewiesenen Verbotszonen zu informieren.
  3. Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, inwieweit es möglich ist, es den Leihanbietern vertraglich zur Auflage zu machen, über das GPS-Tracking der E-Scooter in den ausgewiesenen Verbots-zonen die Elektrozufuhr so weit zu drosseln, dass man ihn dort ausschließlich als Tretroller verwenden kann. Begründung: Bereits in den ersten Wochen seit Zulassung der E-Scooter am
  4. Juni 2019 und dem Auftreten der ersten Leihanbieter in Frankfurt am Markt hat sich gezeigt, dass die für deren Nutzung geltenden Vorschriften keinesfalls eingehalten werden. Die E-Scooter-Fahrer "cruisen" mit einer frappierenden Selbstverständlichkeit über Bürgersteige, durch Fußgängerzonen und am Mainufer entlang. Auch vor dem Liebfrauenberg, Paulsplatz und Römerberg - trotz Kopfsteinpflaster - wird nicht halt gemacht. Das Mindestalter von 14 Jahren wird häufig unterschritten, immer wieder werden die E-Scooter auch von zwei Personen gleichzeitig genutzt. Da insbesondere Touristen die Stadt jetzt - anstatt wie bisher zu Fuß - mit dem Leih-E-Scooter erkunden, muss sichergestellt werden, dass diese vor Nutzung eines solchen auch tatsächlich darüber informiert wurden, welche Regeln hierfür gelten. Unter Mitwirkung der Leihanbieter hat die Stadt Frankfurt dafür Sorge zu tragen, dass diese Information für jeden E-Scooter-Nutzer verfügbar bzw. ersichtlich ist. Dabei sind auch die digitalen und technischen Möglichkeiten vollumfänglich auszuschöpfen. Nachdem dies sichergestellt ist, ist die Einhaltung der entsprechenden Regeln konsequent zu überwachen und Verstöße regelmäßig zu sanktionieren. Dies liegt im Interesse der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, nicht zuletzt auch der E-Scooter-Fahrer selbst.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2019Sie sind hier
    NRNR 925E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzen
    STVV-Antrag · BFF
  2. 16. März 2020Antwort des Magistrats · nach 32 WochenBB 126E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 33 · 27.08.2019
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 925 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 925 wird nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung an den Verkehrsausschuss überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
SPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AFD, FDP und BFF (= Aufnahme auf TO)

Verkehrsausschusses
Sitzung 33 · 17.09.2019
TO I, TOP 12
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 925 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüne
Ablehnung:
AfDFDPLinke
Sonstige:
BFF (Annahme)FRAKTION (Ablehnung)Frankfurter (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme) FRAKTION und FRANKFURTER (= Ablehnung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 36 · 21.01.2020
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage NR 925 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPFRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION

Mitdiskutieren

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