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E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzen

Vorlagentyp: B
32 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren18 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.03.2020, B 126

Betreff: E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4526 - NR 925/19 BFF - Der Magistrat ist sich der Problematik, die mit der Einführung des neuen Verkehrsmittels und dessen Nutzung entsteht, bewusst. Herausforderungen gibt es besonders mit den Elektro-Tretrollern von Leihanbietern. Dabei muss zwischen dem ruhenden Verkehr (Abstellen von Elektro-Tretrollern) und dem fließenden Verkehr differenziert werden.

Zu 1.: Die Kernaufgabe der Städtischen Verkehrspolizei ist, neben Geschwindigkeitskontrollen und Verkehrsregelungsmaßnahmen, die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Die Städtische Verkehrspolizei geht Hinweisen insbesondere zu behindernd abgestellten Elektro-Tretrollern nach. Im Rahmen der Fußstreifen werden Verkehrsteilnehmende auf Elektro-Tretrollern angesprochen und sanktioniert, wenn sie sich falsch verhalten. Einzelne Elektro-Tretroller werden umgestellt. Leihanbieter werden zur Beseitigung der Störung aufgefordert. Die Landespolizei ist originär für den fließenden Verkehr zuständig und führt, neben Kontrollen im Rahmen der Streife, auch anlassbezogene Sonderkontrollen von Elektro-Tretrollern durch. Die Städtische Verkehrspolizei unterstützt dabei. Es wurden bereits zwei gemeinsam gestaltete Sonderkontrollen durchgeführt. Zur detaillierten Abstimmung findet ein Austausch zwischen der beim Ordnungsamt angesiedelten Bußgeldstelle, der beim Straßenverkehrsamt ansässigen Städtischen Verkehrspolizei sowie der Landespolizei statt.

Zu 2.: Elektro-Tretroller dürfen nur auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden, wenn diese einem Typ entsprechen, für den eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder eine Einzelbetriebserlaubnis (EBE) erteilt wurde. Elektro-Tretroller benötigen eine gültige Versicherungsplakette. Diese wird erteilt, wenn eine ABE/EBE vorliegt. Für den Kauf eines Elektro-Tretrollers ist kein Versicherungsnachweis nötig (analog anderer Fahrzeuganschaffungen). Ferner dürfen auch Elektro-Tretroller verkauft werden, die weder über eine ABE verfügen, noch eine EBE erhalten würden. Elektro-Tretroller unterliegen den abschließenden Regeln der (bundesweit geltenden) Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). In dieser finden sich bindend alle Verkehrsregeln, an die sich Nutzerinnen und Nutzer zu halten haben. Elektro-Tretroller dürfen lediglich auf Radverkehrsanlagen (beschilderte und unbeschilderte Radwege und Radschutzstreifen) fahren. Falls diese nicht vorhanden sind, auf der Fahrbahn. Neben dem Verbot, in Fußgängerzonen zu fahren, ist grundsätzlich auch das Befahren von Grünanlagen verboten. Anders verhält es sich, wenn ein ausgewiesener Radweg (Verkehrszeichen (VZ) 237 "Sonderweg Radfahrer", 240 "Gemeinsamer Fuß- und Radweg", 241 "Getrennter Rad- und Fußweg" Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)) durch eine Grünanlage führt. Dann ist das Befahren der Grünanlage auf dem Radweg erlaubt. Das Befahren einer anderen Verkehrsfläche setzt das Zusatzzeichen "Elektrokleinstfahrzeuge frei" voraus. Das Zusatzzeichen 1022-10 StVO "Radfahrer frei" gilt nicht für Elektroroller. Eine explizite Verbotsbeschilderung für die Nutzung bereits gesetzlich verbotener Flächen (Gehwege oder Fußgängerzonen) ist aktuell nicht zulässig. Eine Informationskarte, die die Regeln des Fahrens mit Elektro-Tretroller erklärt, wird bei Kontrollen seitens der Städtischen Verkehrspolizei ausgegeben. Der Magistrat erwartet, dass das am 26. August 2019 zwischen dem Deutschen Städtetag, dem Deutschen Städte- und Gemeindebund sowie den großen Anbietern von Elektro-Tretrollern unterzeichnete Memorandum of Unterstanding "Nahmobilität gemeinsam stärken" seine Wirkung entfaltet. Darin formuliert sind der Handlungs- und Abstimmungsbedarf für eine erfolgreiche Integration des neuen Verkehrsmittels in den Kommunen. Die Stadt Frankfurt am Main geht davon aus, dass die dort enthaltenen Vorstellungen von den Leihanbietern umgesetzt werden und sich bestehende Konfliktsituationen im Straßenverkehr reduzieren.

Zu 3.: Es besteht keine Rechtsgrundlage, die Anbieter zum GPS-Tracking der Elektro-Tretroller und einer entsprechenden Drosselung der Geschwindigkeit zu verpflichten. Die Drosselung wäre auch ein Eingriff von außen in die Steuerung des Fahrzeuges. Ob dies überhaupt erlaubt wäre, prüft das Kraftfahrbundesamt (KBA) schon seit geraumer Zeit, sowohl auf Nachfragen der kommunalen Familie, als auch auf Nachfragen von Vermietern von E-Tretrollern beim KBA. Der Magistrat hat die Hoffnung aufgegeben, dass das KBA diese Prüfung bald abgeschlossen hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 5. August 2019NRNR 925E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzenSTVV-Antrag · BFF
  2. 16. März 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 32 Wochen
    BB 126E-Scooter-Nutzung: Regeleinhaltung konsequent durchsetzen
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf18 Beratungen
OBR 6
Sitzung 39 · 12.05.2020
TO I, TOP 74
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 40 · 15.05.2020
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 40 · 18.05.2020
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO I, TOP 70
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 40 · 19.05.2020
TO II, TOP 6
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 16
Sitzung 37 · 26.05.2020
TO I, TOP 31
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
WBECDUSPDGrüneBFFFDP
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: WBE, CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung)

OBR 13
Sitzung 40 · 26.05.2020
TO I, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 40 · 26.05.2020
TO II, TOP 19
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneCDULinkeFDPBFFdFfm
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, CDU, LINKE., FDP, BFF, dFfm gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 40 · 27.05.2020
TO II, TOP 54
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPLinkePiraten
Ablehnung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE. und Piraten gegen BFF (= Zurückweisung)

OBR 3
Sitzung 39 · 28.05.2020
TO II, TOP 73
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 38 · 28.05.2020
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

OBR 9
Sitzung 39 · 28.05.2020
TO II, TOP 17
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 40 · 16.06.2020
TO II, TOP 10
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 12
Sitzung 40 · 19.06.2020
TO I, TOP 50
Beraten
a) Die Vorlage B 126 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 40 · 19.06.2020
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 11
Sitzung 39 · 22.06.2020
TO II, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Verkehrsausschusses
Sitzung 39 · 23.06.2020
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Zurückweisung)

OBR 12
Sitzung 41 · 28.08.2020
TO I, TOP 51
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 126 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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