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Akteneinsichtsausschuss Anmietung Hedderichstraße 108

Vorlagentyp: NRCDU
77 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, einen Akteneinsichtsausschuss zur Überprüfung der Vertragsverhandlungen bezüglich einer Anmietung in der Hedderichstraße 108 einzurichten. Dies ist notwendig, um die strittigen Vorgänge und deren Auswirkungen auf die Stadt zu klären.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Die Stadtverordnetenversammlung richtet gemäß § 50 (2) HGO und § 10 (3) GOS einen Akteneinsichtsausschuss ein.
  2. Gegenstand des Ausschusses sind die Akten zu den Vertragsverhandlungen des Magistrats der Stadt Frankfurt am Main im Zusammenhang mit einer möglichen Anmietung von Flächen in der Liegenschaft Hedderichstraße 108.

Begründung

Unter dem Titel "Stadt hat Mietschulden von 350.000 Euro" und der Zwischenüberschrift "Bildungsdezernentin Weber mietet neue Büroräume ohne Zustimmung des Magistrats" wurden am 21.02.2024 in der F.A.Z. die Vorgänge rund um die Anmietung der Liegenschaft Hedderichstraße 8 presseöffentlich. Stadtkämmerer Dr. Bergerhoff erklärte in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2024, aus Sicht des Magistrats gebe es keinen Vertrag und damit auch keine Forderungen gegen die Stadt. Um den strittigen Vertrag und seine Folgen für die Stadt durch die Stadtverordnetenversammlung selbst bewerten zu können, ist die Kenntnis der zugehörigen Akten erforderlich.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Februar 2024Sie sind hier
    NRNR 891Akteneinsichtsausschuss Anmietung Hedderichstraße 108
    STVV-Antrag · CDU
  2. 26. März 2024AA 287Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!STVV-Anfrage · BFF-BIG
  3. 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 77 WochenBB 300Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ältestenausschusses
Sitzung 27 · 29.02.2024
TO I, TOP 6
Beraten
nicht auf TO a) Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 891 nicht die notwendige Zweidrittelmehrheit zur Aufnahme in die Tagesordnung gemäß § 17 Absatz 3 GOS gefunden hat. b) Die Vorlage NR 891 wird in der nächsten Sitzung des Ältestenausschusses erneut aufgerufen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
Gartenpartei (Aufnahme auf Tagesordnung)
zu a)
Zustimmung:
SPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu a) Ablehnung der Dringlichkeit durch GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, LINKE., AfD und BFF-BIG (= Aufnahme auf Tagesordnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Aufnahme auf Tagesordnung)

Ältestenausschusses
Sitzung 28 · 21.03.2024
TO I, TOP 4
Beraten
a) Dem Antrag NR 891 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 891 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Ablehnung)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 30 · 21.03.2024
TO II, TOP 12
Beraten
a) Dem Antrag NR 891 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Haupt- und Finanzausschuss wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 891 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

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