Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!
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Zusammenfassung
Die Anfrage zielt darauf ab, den Magistrat zur Transparenz bezüglich des Mietverhältnisses Hedderichstraße 108 zu bewegen. Es sollen klärende Informationen zu einem möglicherweise nicht rechtmäßigen Mietvertrag und den daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen für die Stadt Frankfurt eingeholt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Bereits im November 2023 wurde bekannt, dass Dezernentin Sylvia Weber (SPD) am 12.12.2022 einen Mietvertrag über neue Räumlichkeiten für das Dezernat für Bildung, Immobilien und Neues Bauen in der Hedderichstraße 108 unterzeichnet haben soll. Drei Tage später sei die Schlüsselübergabe erfolgt, sogar ein Schild des Dezernats hänge bereits an der Hausfassade, berichtete die FNP am 24.11.2023 unter dem Titel "Zoff um neue Büroräume für Schuldezernat - Teure Deals für den Steuerzahler".
Ebenfalls wurde damals bereits bekannt, dass der Vermieter am 24. März 2023 mit einer Mahnung an das Amt für Bau und Immobilien herantrat und die Zahlung der ausstehenden Miete eingefordert hat. Diesbezüglich ließ das Rechtsamt verlauten, dass man zwar von keinem rechtlich verpflichtenden Mietvertrag ausgehe. Die weitere Einschätzung des Rechtsamtes, die in oben bezeichneten Artikel wiedergegeben wird, lässt jedoch aufhorchen: "Da die Liegenschaft aber an das Dezernat übergeben worden sei, bestehe zumindest ‚ein faktisches Nutzungsverhältnis beziehungsweise ein mündlicher Mietvertrag mit den seinerzeit Handelnden'"
Ein Akteneinsichtsausschuss, wie er mit Antrag NR 891 der CDU-Fraktion im Römer vom 28.02.2024 angestrengt wird, mag unter diesen Umständen insoweit hilfreich sein, um mehr Details in Erfahrung zu bringen und den Vorgang seitens der Stadtverordneten besser bewerten zu können.
Allerdings erscheint anhand der bereits seit November letzten Jahres bekannten Einschätzungen des Rechtsamtes relativ klar zu sein, woraus der Vermieter seinen Anspruch auf ein bestehendes Mietverhältnis und damit auch auf Zahlung der entsprechenden Miete ableiten könnte.
Diese unbedachte Vorgehensweise von Dezernentin Sylvia Weber hat einen erheblichen finanziellen Schaden verursacht. Wer diesen zu tragen hat und inwieweit sie hierfür auch persönlich in Regress genommen werden kann, ist einer der Aspekte, die in diesem Zusammenhang beleuchtet werden müssen.
Der weitere Schaden, der für die Stadt Frankfurt daraus entstanden ist, wiegt ebenfalls schwer. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Integrität und Kompetenz der politischen Führungspersonen ist schwer beschädigt. In einer Zeit, in der die Stadt händeringend nach Immobilien und Grundstücken für den Schulbau und andere städtische Projekte sucht, ist es kontraproduktiv, wenn bei Eigentümern und Investoren begründete Zweifel an der Professionalität und Zuverlässigkeit der Stadt Frankfurt beim Abschluss von Mietverträgen oder Immobiliengeschäften jeglicher Art bestehen.
Daher kann die Klärung der Angelegenheit nicht warten, bis die Unterlagen für den Akteneinsichtsausschuss vom betreffenden Dezernat zur Verfügung gestellt wurden und die Stadtverordneten Gelegenheit hatten, sich hinreichend damit zu befassen.
Mit dieser dringlichen Anfrage geben wir daher dem Magistrat dazu Gelegenheit, sich bezüglich des Vorgangs Anmietung Hedderichstraße 108 den Stadtverordneten in der Plenarsitzung am 02. Mai 2024 zu erklären und die folgenden Fragen zu beantworten:
- ) Entspricht es der Wahrheit, dass Dezernentin Sylvia Weber am 12. Dezember 2022 eine einseitige Willenserklärung in Form einer Unterschrift unter einem Vertrag zur Anmietung von 1230 Quadratmeter Bürofläche in der Hedderichstraße 108 abgegeben hat?
- ) Ist in diesem Mietvertrag eine Klausel enthalten, die dessen Wirksamkeit unter den Vorbehalt der Zustimmung des Magistrats bzw. der Stadtverordnetenversammlung stellt und falls ja, wie genau ist diese abgefasst?
- ) Entspricht es den Tatsachen, dass Dezernentin Weber bereits am 15. Dezember 2022 den Schlüssel für das Mietobjekt übernommen hat und unmittelbar daraufhin auch ein Schild des Dezernats für Bildung, Immobilien und Neues Bauen an der Fassade hat anbringen lassen?
- ) Wie bewertet der Magistrat die Einschätzung des Rechtsamts, dass sich aus der Übergabe der Liegenschaft an das Dezernat "ein faktisches Nutzungsverhältnis beziehungsweise ein mündlicher Mietvertrag mit den seinerzeit Handelnden" ableiten lässt?
Da es dabei nicht darauf ankomme, inwieweit das Dezernat die Räumlichkeiten tatsächlich nutze, hat das Rechtsamt dem Magistrat bereits im Juni 2023 empfohlen, diesen Mietvertrag schriftlich zu kündigen.
- ) Wurde dieser Mietvertrag daraufhin vom Magistrat gekündigt und falls ja, zu welchem Zeitpunkt und zu welchem Termin wurde diese Kündigung rechtswirksam? Falls nein, warum wurde der Empfehlung des Rechtsamtes seinerzeit nicht umgehend Folge geleistet?
- ) Falls Frage 5 mit nein beantwortet wurde: Wurde dieser Mietvertrag nunmehr gekündigt, nachdem der Magistrat Mitte März 2024 eine Anmietung der Liegenschaft endgültig verworfen hat?
- ) Welche Forderungen gegenüber der Stadt Frankfurt stehen derzeit von Seiten des Vermieters im Raum?
- ) Wie bewertet der Magistrat die Frage nach einer Amtshaftung in diesem Fall?
- ) Sieht der Magistrat in dem Vorgehen von Dezernentin Sylvia Weber eine mögliche Verletzung ihrer Dienstpflicht und inwieweit könnte sie demzufolge von der Stadt Frankfurt für den daraus resultierenden Schaden in Regress genommen werden?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Februar 2024NRNR 891Akteneinsichtsausschuss Anmietung Hedderichstraße 108STVV-Antrag · CDU
- 26. März 2024Sie sind hierAA 287Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!STVV-Anfrage · BFF-BIG
- 18. August 2025Antwort des Magistrats · nach 77 WochenBB 300Umgehend Transparenz in Sachen Anmietung Hedderichstraße 108 schaffen!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Linke, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Aufnahme auf TO)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION