Städtischer Rahmenplan „Klima“
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
"Klima" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" zum Beschluss vorzulegen. Dieser soll der Stadtverwaltung im Rahmen der Bauleitplanung ermöglichen, für klimatisch besonders belastete Bereiche bedarfsgerechte Anforderungen an Bebauung und Begrünung zu stellen. Begründung: Mit der NR 506 aus 2018 hat DIE LINKE. die Frage nach mikroklimatischen Auswirkungen von Bauvorhaben aufgeworfen. Im Bericht 164 vom 13.05.2019 antwortet der Magistrat, diese könnten im Baugenehmigungsverfahren nur begrenzt berücksichtigt werden. Auch bei erkennbaren klimatischen Nachteilen fehlten meist die rechtlichen Grundlagen, um gegensteuernde Maßnahmen verbindlich festzulegen, weil für den Großteil des Stadtgebiets keine qualifizierten Bebauungspläne existierten oder nur Bebauungspläne ohne klimarelevante Festsetzungen. Laut Magistrat ist ohne eine gesamthafte Betrachtung aller Grundstücke innerhalb eines stadtklimatischen Wirkungsraums ein vor dem Hintergrund des Klimawandels anzustrebender klimagerechter Stadtumbau nicht realistisch. Dieser Zielwertfestlegung könne aber mit einem verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" als Bewertungsgrundlage entsprochen werden. DIE LINKE. im Römer
Inhalt
Antrag vom 23.05.2019, NR 876
Betreff: Städtischer Rahmenplan "Klima" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung einen verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" zum Beschluss vorzulegen. Dieser soll der Stadtverwaltung im Rahmen der Bauleitplanung ermöglichen, für klimatisch besonders belastete Bereiche bedarfsgerechte Anforderungen an Bebauung und Begrünung zu stellen.
Begründung: Mit der NR 506 aus 2018 hat DIE LINKE. die Frage nach mikroklimatischen Auswirkungen von Bauvorhaben aufgeworfen. Im Bericht 164 vom 13.05.2019 antwortet der Magistrat, diese könnten im Baugenehmigungsverfahren nur begrenzt berücksichtigt werden. Auch bei erkennbaren klimatischen Nachteilen fehlten meist die rechtlichen Grundlagen, um gegensteuernde Maßnahmen verbindlich festzulegen, weil für den Großteil des Stadtgebiets keine qualifizierten Bebauungspläne existierten oder nur Bebauungspläne ohne klimarelevante Festsetzungen. Laut Magistrat ist ohne eine gesamthafte Betrachtung aller Grundstücke innerhalb eines stadtklimatischen Wirkungsraums ein vor dem Hintergrund des Klimawandels anzustrebender klimagerechter Stadtumbau nicht realistisch. Dieser Zielwertfestlegung könne aber mit einem verbindlichen städtebaulichen Rahmenplan "Klima" als Bewertungsgrundlage entsprochen werden. DIE LINKE. im Römer Antrag vom 08.02.2018, NR 506 Bericht des Magistrats vom 13.05.2019, B 164 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 29.05.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2019BB 164Mikroklimatische Auswirkungen von BauvorhabenMagistratsbericht
- 23. Mai 2019Sie sind hierNRNR 876Städtischer Rahmenplan „Klima“STVV-Antrag · LINKE.
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und BFF gegen AfD, LINKE. und FDP (= Ablehnung der Zurückstellung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Prüfung und Berichterstattung) FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung)