Jetzt schon an den Winter denken: Schulen vor Corona schützen
Zusammenfassung
Der Antrag fordert Maßnahmen zum Schutz von Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften vor dem Corona-Virus im kommenden Herbst und Winter. Insbesondere sollen Luftreiniger mit UVC-Licht eingesetzt werden, um die Verbreitung des Virus zu verhindern. Ziel ist es, die Schulen rechtzeitig auf die bevorstehenden Herausforderungen vorzubereiten.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um im kommenden Herbst und Winter sowohl Schülerinnen und Schüler als auch die Lehrkräfte und weiteres Personal an Schulen vor der Verbreitung des Corona-Virus und/oder seiner bis dahin vorherrschenden Mutationen zu schützen. Hierbei sollen beispielsweise auch Luftreiniger mit UVC-Licht eingesetzt werden, da diese eine sinnvolle Möglichkeit sind, Räume, in denen sich viele Menschen aufhalten, virenfrei zu bekommen. Der Magistrat soll zudem Gelder aus dem Förderprogramm "Förderung von raumlufttechnischen Anlagen" des Bundes beantragen, um einen Zuschuss für die Ausstattung mit entsprechenden Geräten für Klassenräume bis zur Jahrgangsstufe 6 zu erhalten.
Begründung
Zurzeit sind die Corona-Zahlen niedrig, doch kann sich dies auch schnell wieder ändern, vor allem wenn das Wetter wieder schlechter wird und sich Menschen mehr in Innenräumen aufhalten müssen. Die Schulen müssen daher über den Sommer für die Situation ab dem Herbst vorbereitet werden, v.a. da für Kinder unter 12 Jahren auf längere Sicht noch kein Impfstoff gegen Sars-CoV-2 verfügbar sein wird. Letztes Jahr wurden in diesem Zusammenhang Luftfilter diskutiert, die aber in der Wartung sehr schwierig sind. Nun steht eine Alternative auf dem Markt zur Verfügung, nämlich Luftreiniger mit UVC-Licht. Diese sind als Virenfilter den HEPA-Filtergeräten praktisch und technologisch überlegen, da diese durch Zerstörung des Erbguts der Viren diese unschädlich machen und nicht gereinigt werden müssen. Das Fraunhofer-Institut und die Uni Tübingen haben beispielsweise Tests mit Luftreinigern mit UVC-Licht der Firma Heraeus durchgeführt, die sehr guten Ergebnisse, gerade für Klassenräume oder Räume in Kindertagesstätten, ergeben haben. Durch die lange Lebensdauer der UV-Lampen ist auch der Wartungsaufwand erheblich geringer. UVC-Luftreiniger machen kaum Störgeräusche und können als Virenfilter während des fortlaufenden Betriebes eingesetzt werden. Die Lebensdauer beträgt ca. 16.000 Betriebsstunden, sodass außer den Stromkosten so gut wie keine Wartungskosten anfallen. Andere Städte gehen schon diesen Weg: Im Auftrag der Stadt Hanau installierte Heraeus Noblelight an mehreren städtischen Schulen UVC-Luftreinigungsgeräte in Klassenräumen. Daher sollte diese Möglichkeit der Ausstattung der Schulen schnellstmöglich durch die Stadt geprüft und umgesetzt werden. Eine Umsetzung ist z.B. auch mit Hilfe der Fördermittel des Bundes für die Anschaffung von Luftreinigern möglich und sollte noch vor Beginn der kalten Jahreszeit angegangen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Februar 2021BB 64Luftreiniger für alle Frankfurter SchulenMagistratsbericht
- 30. Juni 2021Sie sind hierNRNR 83Jetzt schon an den Winter denken: Schulen vor Corona schützenSTVV-Antrag · CDU
- 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 44 WochenBB 437Jetzt schon an Winter denken: Schulen vor Corona schützenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (B 64 = Kenntnis, NR 83 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) FRAKTION (NR 83 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (B 64 = Kenntnis, NR 83 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei gegen FRAKTION (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU, LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme), BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) und Gartenpartei (= Ablehnung)