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Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe des 2. Weltkrieges an anderem Ort

Vorlagentyp: NRFREIE_WÄHLER
2 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Opfer der Luftangriffe des 2. Weltkrieges an anderem Ort Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat führt die Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer der alliierten Luftangriffe des
  2. Weltkrieges ab dem Jahr 2015 nicht mehr am "Mahnmal der Paulskirche" durch. Dieses Mahnmal ist schon ausweislich seiner Inschrift mit dem Namen der nationalsozialistischen Vernichtungslager ausschließlich den Opfern rassistischer und politischer Verfolgung gewidmet.
  3. Die Kranzniederlegung findet stattdessen in den zukünftigen Jahren an einem historisch geeigneteren Ort statt, der tatsächlich eine Verbindung zu den Opfern des alliierten Bombenkriegs aufweist.
  4. Der Magistrat prüft die in Frankfurt vorhandenen Gedenk- und Erinnerungsstätten für die zivilen Opfer des alliierten Bombenkriegs (Gräberfeld am Kriegsopfer-Ehrenmal auf dem Frankfurter Hauptfriedhof, Opfer-Denkmal von Benno Elkan in der Gallusanlage) auf ihre Eignung als zukünftige Orte der Kranzniederlegung im Rahmen des offiziösen Gedenkens der Stadt Frankfurt. Begründung: Am
  5. März jährt sich zum
  6. Mal der Tag der Zerstörung der Frankfurter Altstadt durch einen britischen Luftangriff
  7. Dieser war - ebenso wie die Bombardements am
  8. März - nur einer von rund 54 planmäßigen Angriffen der alliierten Bomberverbände. Insgesamt kamen in Frankfurt am Main 5.559 Menschen bei diesen Angriffen ums Leben. Die Stadt Frankfurt führt ihre Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer dieser Luftangriffe unverständlicherweise am "Mahnmal für die Opfer des Naziterrors" durch, anstatt die vorhandenen Gedenk- und Erinnerungsorte für die zivilen Opfer des Bombenkriegs zu nutzen. Ein geeigneter Ort ist neben dem Opfer-Denkmal von Benno Elkan das Kriegsopfer-Ehrenmal auf dem Frankfurter Hauptfriedhof, in dessen Ensemble auch zivile Opfer des Bombenkrieges aus Frankfurt bestattet wurden (rote Sandsteinkreuze; s. Bild unten). Hierneben existieren weitere Gedenk- und Erinnerungsstätten für die toten Zivilisten des Bombenkriegs, die als mögliche Orte des offiziösen Gedenkens in Betracht gezogen werden müssen. Foto: R. Sawicki

Inhalt

Antrag vom 07.03.2014, NR 821

Betreff: Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer der Luftangriffe des 2. Weltkrieges an anderem Ort Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat führt die Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer der alliierten Luftangriffe des
  2. Weltkrieges ab dem Jahr 2015 nicht mehr am "Mahnmal der Paulskirche" durch. Dieses Mahnmal ist schon ausweislich seiner Inschrift mit dem Namen der nationalsozialistischen Vernichtungslager ausschließlich den Opfern rassistischer und politischer Verfolgung gewidmet.
  3. Die Kranzniederlegung findet stattdessen in den zukünftigen Jahren an einem historisch geeigneteren Ort statt, der tatsächlich eine Verbindung zu den Opfern des alliierten Bombenkriegs aufweist.
  4. Der Magistrat prüft die in Frankfurt vorhandenen Gedenk- und Erinnerungsstätten für die zivilen Opfer des alliierten Bombenkriegs (Gräberfeld am Kriegsopfer-Ehrenmal auf dem Frankfurter Hauptfriedhof, Opfer-Denkmal von Benno Elkan in der Gallusanlage) auf ihre Eignung als zukünftige Orte der Kranzniederlegung im Rahmen des offiziösen Gedenkens der Stadt Frankfurt. Begründung: Am
  5. März jährt sich zum
  6. Mal der Tag der Zerstörung der Frankfurter Altstadt durch einen britischen Luftangriff
  7. Dieser war - ebenso wie die Bombardements am
  8. März - nur einer von rund 54 planmäßigen Angriffen der alliierten Bomberverbände. Insgesamt kamen in Frankfurt am Main 5.559 Menschen bei diesen Angriffen ums Leben. Die Stadt Frankfurt führt ihre Kranzniederlegung zum Gedenken an die Opfer dieser Luftangriffe unverständlicherweise am "Mahnmal für die Opfer des Naziterrors" durch, anstatt die vorhandenen Gedenk- und Erinnerungsorte für die zivilen Opfer des Bombenkriegs zu nutzen. Ein geeigneter Ort ist neben dem Opfer-Denkmal von Benno Elkan das Kriegsopfer-Ehrenmal auf dem Frankfurter Hauptfriedhof, in dessen Ensemble auch zivile Opfer des Bombenkrieges aus Frankfurt bestattet wurden (rote Sandsteinkreuze; s. Bild unten). Hierneben existieren weitere Gedenk- und Erinnerungsstätten für die toten Zivilisten des Bombenkriegs, die als mögliche Orte des offiziösen Gedenkens in Betracht gezogen werden müssen. Foto: R. SawickiZuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 12.03.2014

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 7. März 2014 brachte FREIE_WÄHLER diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 22.05.2014 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 30 · 20.05.2014
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 821 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPElf PiratenRömerFreie WählerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 22.05.2014
TO II, TOP 8
Abgelehnt
Die Vorlage NR 821 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
FDPElf PiratenRömerFreie WählerREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FDP, ELF Piraten und RÖMER (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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