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Mehr preiswerter Wohnraum bei der ABG

Vorlagentyp: NRGRÜNESPDFDPVolt
3 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, mehr preiswerten Wohnraum in Frankfurt zu schaffen, insbesondere für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Es wird vorgeschlagen, dass die ABG Frankfurt Holding verpflichtet wird, bestimmte Quoten für geförderte Wohnungen einzuhalten. Das erwartete Ergebnis ist eine Verbesserung der Wohnraumsituation in der Stadt.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

  1. Der Magistrat wird beauftragt, einen Beschluss im Aufsichtsrat und/oder der Gesellschafterversammlung der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, entsprechend der Rolle als Hauptgesellschafter der Stadt Frankfurt am Main, zu initiieren und die ABG Frankfurt Holding auf folgende, im Koalitionsvertrag vereinbarten, Maßnahmen zu verpflichten: - Für alle Projekte der ABG Frankfurt Holding gelten folgende Quoten: 60 % aller neuen Wohnungen entstehen im geförderten Sektor, und zwar 40 % über den ersten und 20 % über den zweiten Förderweg, weitere 15 % sind reserviert für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sowie 5 % für u.a. Studierende, Auszubildende und weitere Personen mit dringendem Wohnungsbedarf. Die genannten Quoten sollen bei allen Wohnungsbauprojekten der ABG umgesetzt werden. Abweichungen können in Einzelfällen ermöglicht werden, z.B. wenn es sich um kleine Bauvorhaben bzw. um die Aufstockung einzelner Häuser handelt. Jede Abweichung bedarf eines ausdrücklichen Beschlusses des Aufsichtsrats.
  2. Die ABG berichtet halbjährlich dem Aufsichtsrat und den Gesellschaftern sowie in den Quartalsberichten der Tochtergesellschaften und im jährlichen Geschäftsbericht, in welchen Stadtteilen sie aktuell Sozialwohnungen plant bzw. baut und wie sich der jeweilige Baufortschritt darstellt.

Begründung

Wohnraum in Frankfurt ist knapp, insbesondere für Menschen mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Aus dem aktuellen Tätigkeitsbericht des Amts für Wohnungswesen für das Jahr 2021 (B276/23) geht hervor, dass sich der Bestand an Sozialwohnungen mittlerweile auf 29.925 Wohneinheiten reduziert hat. Gegenüber dem Jahr 1990, wo es noch 67.980 Sozialwohnungen gab, macht das ein Defizit von 38.055 Sozialwohnungen aus, die in den zurückliegenden knapp 30 Jahren aus der Bindung gefallen sind und für die nicht ausreichend Ersatz geschaffen werden konnte. Derweil sind 8.184 Haushalte und 21.414 Personen als wohnungssuchend gemeldet und warten auf eine Sozialwohnung. Der nicht ausreichend vorhandene Wohnraum und der Verlust von sozial geförderten Wohnungen hat dazu geführt, dass mittlerweile breite Bevölkerungsschichten Probleme haben, adäquaten Wohnraum zu finden oder ihre monatliche Miete zu zahlen. Diese Entwicklung muss dringend umgekehrt werden. Eine sozial ausgewogene Wohnungspolitik muss sich an dem Bedarf in der Stadt orientieren. Laut einer Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt aus dem Jahre 2016 haben 68% aller Frankfurter*innen Anspruch auf eine geförderte Wohnung über den 1. und 2. Förderweg. Deswegen haben wir uns als Koalition zum Ziel gesetzt, jährlich 1.000 neue Wohnungen im

  1. Förderweg bereitzustellen. Dafür müssen dringend mehr neue Wohnungen gebaut, aber auch Bindungs- und Belegungsrechte erworben werden. Hier sehen wir die ABG in besonderer Verantwortung. Auch in unserer Stadt haben sich Initiativen zusammengetan, die für mehr bezahlbaren Wohnraum kämpfen. Mit diesem Antrag greifen wir gezielt auch deren Wünsche und Ideen auf, um dem Ziel, eine Stadt für Alle, näher zu kommen. Denn öffentliche Wohnungsbaugesellschaften haben gemäß ihres Satzungsauftrags eine besondere Verpflichtung - im Vergleich zum marktüblichen Mietpreisniveau - für günstigere Mieten zu sorgen. So sollen Städtische Wohnungsbaugesellschaften bzw. solche mit städtischer Beteiligung Vorreiter für bezahlbaren Wohnungsbau werden. Sie sollen vorrangig Wohnraum für Bürger*innen mit niedrigem und mittlerem Einkommen schaffen und instand halten. Gleichzeitig müssen sich öffentliche Wohnungsbaugesellschaften eigenständig wirtschaftlich tragen können. Aus diesem Grund erscheint uns eine Anpassung der Quoten zwingend notwendig und dank der erweiterten Hessischen Förderung und in Aussicht gestellten erweiterten Bundesförderung, auch mit Blick auf das Sanierungs- und Neubauprogramm der ABG, wirtschaftlich vertretbar.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 29. September 2023 brachten GRÜNE, SPD, FDP, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 21 · 17.10.2023
TO I, TOP 16
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)AfD (NR 768 = Prüfung und Berichterstattung, NR 775, NR 779 und NR 780 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 768 = Prüfung und Berichterstattung, NR 775, NR 779 und NR 780 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO I, TOP 8
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE. FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO I, TOP 6
Angenommen
Punkt 1: Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Witsch, Yilmaz, Grote, Serke, Nguyen, Schwichtenberg und Papke dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVoltFRAKTION
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIGLinkeÖkoLinX-ELFGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 779) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

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