Baustopp sofort beenden - ABG Holding in die wohnungspolitische Offensive
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert die sofortige Beendigung des Baustopps bei der ABG Holding und die Verpflichtung zur Schaffung von 2.000 neuen Mietwohnungen jährlich ab 2024. Dies ist notwendig, um dem eklatanten Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken und die soziale Wohnraumversorgung zu sichern.
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Hahnstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 25.09.2026.
- Aufstellung zusätzlicher Abfallbehälter in Niederrad25.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Öffentliche Nutzung des Parkdecks am ehemaligen Dorint Hotel (Hahnstraße 9) zur Entlastung des Parkdrucks in Niederrad21.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Auskunftsersuchen zur Situation der E-Ladeinfrastruktur im Ortsbezirk 521.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, einen Beschluss im Aufsichtsrat und/oder der Gesellschafterversammlung der ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH, entsprechend der Rolle als Hauptgesellschafter der Stadt Frankfurt am Main, zu initiieren und die ABG Frankfurt Holding auf folgende zusätzliche Maßnahmen zum Antragsgegenstand NR 768/2023 zu verpflichten:
- Der Baustopp für Neubauprojekte bei der ABG Holding wird aufgehoben. Es wird mit sofortiger Wirkung mit dem Bau der aktuellen Bauvorhaben begonnen.
- Die ABG Holding wird darauf verpflichtet, ihr selbst formuliertes Ziel von 2.000 neuen Wohnungen jährlich beginnend ab 2024 umzusetzen.
- Die ABG Holding konzentriert sich künftig ausschließlich auf den Bau von Mietwohnungen. Die Errichtung von Eigentumswohnungen ist ausgeschlossen.
- Die ABG Holding wird darauf verpflichtet, Wohnungen, die durch Mieter*innenfluktuation frei werden, künftig zu zwei Dritteln zum Preisniveau des geförderten Wohnungsbaus im Förderweg 1 und zu einem Drittel zum Preisniveau des geförderten Wohnungsbaus im Förderweg 2 zu vermieten.
Begründung
Die Quoten für geförderten Wohnungsbau bei der öffentlichen Wohnungsgesellschaft ABG Holding zu erhöhen, ist angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum eine sinnvolle Kurskorrektur. Allerdings wird die Quotenerhöhung aus verschiedenen Gründen in den nächsten Jahren kaum zu einem Zuwachs im geförderten Wohnungsbau führen. Erstens, da sich die Neubauzahlen bei der ABG Holding in den letzten Jahren auf einem sehr niedrigen Niveau bewegt haben (2021: 309 fertiggestellte Wohnungen, 2022: 262 fertiggestellte Wohnungen). Auch die Quote von 60 Prozent gefördertem Wohnungsbau wird bei dieser schwachen Neubautätigkeit kaum einen tatsächlichen Anstieg bewirken. Zweitens, da der ABG-Geschäftsführer Frank Junker im Oktober 2023 den Baustopp für Neubauten bis mindestens Ende 2024 bzw. eventuell bis 2025 verkündet hat. Damit wird der Bau von mindestens 3.800 Wohnungen, die in den nächsten fünf Jahren entstehen könnten, massiv verzögert. Der Baustopp muss daher sofort zurückgenommen werden. Von dringend notwendigen Investitionen im Wohnungsbau jetzt mittels eines Baustopps abzusehen, ist wohnungspolitisch fatal. Bis mindestens Ende des nächsten Jahres wird mit dem Bau neuer Projekte, so auch der Schaffung von dringend benötigten preisgebundenen Wohnungen, nicht begonnen. Die ABG plant laut eigenen Angaben "so lange die Pausetaste gedrückt [zu halten], bis die Rahmenbedingungen eine Fortsetzung zulassen." Faktisch kommt jedoch ein Baustopp nicht nur einem Stillstand gleich, sondern bedeutet vor dem Hintergrund des schrumpfenden Bestandes an Sozialwohnungen durch jährlich auslaufende Bindungen einen massiven Rückschritt in der Wohnraumfrage. In Frankfurt ist die ABG Holding fast einzig und allein für den Bau neuer Sozialwohnungen verantwortlich. Mit dem Baustopp erteilt die ABG folglich dem sozialen Wohnungsbau eine Absage, die unbedingt verhindert werden muss. Die ABG hat 2022 lediglich 252 neue Wohnungen gebaut, davon waren nur 179 gefördert. Der Anteil an Sozialwohnungen, der von der ABG gebaut wurde, ist noch niedriger. Im gleichen Jahr sind ganze 870 Sozialwohnungen aus der Bindung gefallen, also fast fünfmal so viele wie geförderte Wohnungen insgesamt überhaupt entstanden sind. Demgegenüber stehen 8.973 Haushalte, die dringend auf eine Sozialwohnung warten. Der aktuell geltende Baulandbeschluss von 2020 schließt nicht aus, dass der Anteil an Wohneigentum auch für öffentliche Wohnungsgesellschaften wie die ABG gelten soll. Das bedeutet, dass die Stadt vermehrt Grundstücke dem privaten Wohnungsmarkt zuführt. An der Hahnstraße in der früheren Bürostadt Niederrad hat sie bereits 63 Eigentumswohnungen fertiggestellt. Die ABG muss sich jedoch aufgrund der angespannten Wohnungsmarktsituation ausschließlich auf den Mietwohnungsbau konzentrieren, um Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen ausreichend mit Wohnraum versorgen zu können. Die Bau- und Immobilienbranche steckt aktuell in einer tiefen Krise, deren Ende nicht absehbar ist. Es ist nicht ersichtlich, wann sich die Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau verbessern werden. Es besteht die große Gefahr, dass der Baustopp auf unbestimmte Zeit verlängert wird und sich die Schaffung von bezahlbaren und insbesondere geförderten Wohnungen weiter nach hinten verschiebt. Die ABG Holding dagegen steht mit einem Konzernüberschuss in Höhe von 78,6 Millionen Euro wirtschaftlich sehr gut da. Investitionen in den Wohnungsbau, besonders in den geförderten, sind finanzierbar und dringend notwendig. Angesichts der schleppenden Neubautätigkeit müssen Änderungen im Bereich Bestandsmieten vorgenommen werden. Im Jahr 2020 gab es bei der ABG Holding 3.093 Mieter*innenwechsel bzw. Erstbelegungen, jedoch wurden nur knapp ein Drittel zu Preisen des geförderten Wohnungsbaus vermietet. Zwei Drittel wurden also zu Marktpreisen vermietet. Diese knapp 3.000 Wohnungen haben jedoch enormes Potential, um Menschen, die auf dem Wohnungsmarkt nicht ausreichend mit Wohnraum versorgt werden, schnell eine preisgebundene, günstige Wohnung anzubieten. Freiwerdende Wohnungen bei der ABG Holding wieder in die Sozialbindung zu nehmen, wäre eine schnell umsetzbare, vergleichbar günstige Maßnahme, um die tausenden Sozialwohnungsberechtigen zu versorgen. Die ABG muss gerade in schwierigen Zeiten in die wohnungspolitische Offensive gehen und Mieter*innen zur Seite stehen. Öffentliche Wohnungsgesellschaften wie die ABG haben einen klaren sozialen Auftrag der Wohnraumversorgung und dürfen sich dieser Verantwortung nicht durch einen Baustopp entziehen. Ursprünglich hatte die ABG nach eigenen Angaben geplant, bis 2021 mit dem Bau von 10.000 Wohnungen zu beginnen. Diesem Ziel kommt sie seit Jahren nicht nach. Als Wohnungsunternehmen, das dem Gemeinwohl verpflichtet ist, muss die ABG mindestens 2.000 neue, preisgebundene Wohnungen jährlich schaffen, um den Wohnraummangel annäherungsweise zu bekämpfen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 12. Oktober 2023 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 768 = Prüfung und Berichterstattung, NR 775, NR 779 und NR 780 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE. FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Witsch, Yilmaz, Grote, Serke, Nguyen, Schwichtenberg und Papke dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 779) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)