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Preiswerter Wohnraum bei der ABG - und auch sonst

Vorlagentyp: NRCDU
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Förderung von bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt zu verbessern, indem die bestehenden Fördersätze und -bedingungen an die aktuelle Baupreisentwicklung angepasst werden. Dies ist notwendig, um den Mangel an erschwinglichem Wohnraum für Menschen mit geringem und mittlerem Einkommen zu beheben.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

  1. Der Antrag NR 768/23 wird abgelehnt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert,

a) zu prüfen und zu berichten, ob und wie die bisherige ambitionierte Schwerpunktsetzung der ABG Frankfurt Holding beim geförderten Wohnungsbau trotz der gestiegenen Baupreise bei einer nachhaltigen Unternehmensführung fortgesetzt werden kann;

b) beim Frankfurter Programm für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen kurzfristig die Förderbedingungen und Fördersätze sowohl für den Förderweg 1 aus dem Jahr 2018 (M 72/18) als auch für den Förderweg 2 aus dem Jahr 2017 (M 131/17) an die aktuelle Baupreisentwicklung anzupassen;

c) halbjährlich darüber zu berichten, wie viele Wohnungen und wieviel Wohnfläche im Förderweg 1 und im Förderweg 2 sowie gemäß dem Baulandbeschluss genehmigt und wie viele Wohnungen fertiggestellt wurden.

Begründung

Die soziale Verantwortung gebietet es, in Frankfurt ein ausreichendes Wohnungsangebot für Menschen mit geringem, aber auch mit mittlerem Einkommen vorzuhalten, wenn Wohnungen auf dem freien Markt ansonsten nicht bezahlbar sind. In dieser wichtigen Tradition steht ebenso die städtische Wohnungsbaugesellschaft ABG Frankfurt Holding. Die Realität ist dennoch, dass erschwingliche Wohnungen fehlen. Um diesen Mangel zu beheben, muss der geförderte Wohnungsbau an Fahrt aufnehmen, und zwar generell. Es finden aber kaum noch neue Bauaktivitäten statt, was auch daran liegt, dass die Fördersätze der bestehenden Frankfurter Programme für den Neubau von bezahlbaren Mietwohnungen noch auf den Baukosten von 2017 und 2018 basieren. Inzwischen sind die Baukosten aber um mehr als 50 % gestiegen. Hinzu kommt, dass die Förderbedingungen der Frankfurter Programme veraltet sind, weil sie nicht die gesetzlichen Standards nach dem Gebäudeenergiegesetz berücksichtigen. Dies alles führt dazu, dass der Bau von geförderten Wohnungen finanziell kaum noch zu tragen ist und zu einem Verlustrisiko für die Bauherren wird, weil die Baukosten über die späteren Mieteinnahmen und Fördergelder nicht mehr zu finanzieren sind. Auch von der ABG Frankfurt Holding kann nicht verlangt werden, mit geförderten Wohnungen Verluste zu machen und damit Gefahr zu laufen, die Instandhaltung und Sanierung des Wohnungsbestandes nicht mehr im erforderlichen Umfang leisten zu können. Eine unwirtschaftliche und dadurch nicht nachhaltige Unternehmensführung bzw. deren Verpflichtung hierzu setzt den Bestand der Frankfurter Wohnungsbaugesellschaft und ihrer mehr als 50.000 Wohnungen für viele Frankfurterinnen und Frankfurter ohne Not aufs Spiel. Es ist völlig unverständlich, warum der Magistrat bis heute die völlig veralteten Förderrichtlinien nicht längst überarbeitet hat. Die Fördersätze für den sozialen Wohnungsbau müssen an die Baupreisentwicklung angepasst werden!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 11. Oktober 2023 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2023 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 21 · 17.10.2023
TO I, TOP 16
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUBFF-BIG
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%); BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, FRAKTION und BFF-BIG (= Ablehnung) gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); GRÜNE, SPD, FDP und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (NR 768 = Prüfung und Berichterstattung, NR 775, NR 779 und NR 780 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen der Vorlage NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 24 · 31.10.2023
TO I, TOP 8
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION und ÖkoLinX-ELF gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, und BFF-BIG gegen LINKE. FRAKTION und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (NR 768 = Annahme im Rahmen NR 779, NR 775 = Ablehnung, NR 779 und NR 780 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 26 · 02.11.2023
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage NR 768 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 775 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 779 wird abgelehnt. 4. a) Die Vorlage NR 780 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Lauterwald, Witsch, Yilmaz, Grote, Serke, Nguyen, Schwichtenberg und Papke dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 780) und ÖkoLinX-ELF (= Annahme mit der Änderung statt 60% neu 80% und statt 40% neu 60%) sowie Gartenpartei (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 779) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei gegen CDU, AfD und BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Prüfung und Berichterstattung) und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. zu a) GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und Gartenpartei (= Annahme)

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