Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Umsetzung der folgenden Punkte Sorge zu tragen:
a) Alle Richtlinien zur Wohnungsbauförderung werden mit dem Ziel überarbeitet, dass künftig nur noch Neubauprojekte im Passivhausstandard - oder, sollte dies aufgrund der Lage oder aus unabweislichen baulichen Gründen nicht möglich sein, mit einer um mindestens 30% gegenüber den Erfordernissen der EnEV verbesserten Energieeffizienz - als förderfähig gelten.
b) Alle Richtlinien, die neben dem Neubau auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen umfassen, werden mit dem Ziel überarbeitet, dass hierbei die Berücksichtigung des Passivhausstandards besonders und bevorzugt gefördert wird.
c) In den unter (a) und (b) genannten Richtlinien werden die Investoren, die solche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen, darauf verpflichtet, bei Bezug bzw. nach Abschluss der Maßnahme eine gegenüber der üblichen Fördermiete erhöhte Miete zu verlangen, und zwar in Höhe von fünfzig Prozent der durchschnittlichen monatlichen Heizkosteneinsparung. Dabei sollen als Referenzwert im Neubau die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007 für Gebäude, deren Energieeffizienz dem Mindeststandard der EnEV entspricht, fungieren, und als Referenzwert bei Sanierungsprojekten die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007, die sich aufgrund des im Energiepass festgehaltenen Heizenergieverbrauchs vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ergeben.
d) Die aufgrund der unter (c) beschriebenen Regelung erzielten Mietmehreinnahmen sind während der gesamten Bindungsdauer vollständig an die Stadt Frankfurt abzuführen und werden strikt zweckgebunden wiederum der Förderung energetischer Maßnahmen im Wohnungsneubau und Wohnungsbestand zugeführt.
e) Die überarbeiteten Richtlinien werden der Stadtverordnetenversammlung spätestens mit dem Magistratsentwurf zum Haushalt 2009 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
f) Alle künftigen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung haben den oben genannten Punkten (a) bis (d) Rechnung zu tragen. Begründung: Zahlreiche Studien zum Klimawandel belegen die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung bereits mehrere Beschlüsse gefasst, um in Frankfurt das Bauen und Sanieren im Passivhausstandard voranzubringen. Insofern ist es nur konsequent und angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes dringend geboten, auch die städtischen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung entsprechend zu überarbeiten.
Inhalt
Antrag vom 24.01.2008, NR 742
Betreff: Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeiten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, für die Umsetzung der folgenden Punkte Sorge zu tragen:
a) Alle Richtlinien zur Wohnungsbauförderung werden mit dem Ziel überarbeitet, dass künftig nur noch Neubauprojekte im Passivhausstandard - oder, sollte dies aufgrund der Lage oder aus unabweislichen baulichen Gründen nicht möglich sein, mit einer um mindestens 30% gegenüber den Erfordernissen der EnEV verbesserten Energieeffizienz - als förderfähig gelten.
b) Alle Richtlinien, die neben dem Neubau auch die Förderung von Sanierungsmaßnahmen umfassen, werden mit dem Ziel überarbeitet, dass hierbei die Berücksichtigung des Passivhausstandards besonders und bevorzugt gefördert wird.
c) In den unter (a) und (b) genannten Richtlinien werden die Investoren, die solche Neubau- und Sanierungsmaßnahmen durchführen, darauf verpflichtet, bei Bezug bzw. nach Abschluss der Maßnahme eine gegenüber der üblichen Fördermiete erhöhte Miete zu verlangen, und zwar in Höhe von fünfzig Prozent der durchschnittlichen monatlichen Heizkosteneinsparung. Dabei sollen als Referenzwert im Neubau die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007 für Gebäude, deren Energieeffizienz dem Mindeststandard der EnEV entspricht, fungieren, und als Referenzwert bei Sanierungsprojekten die Heizkosten pro m2 im Jahr 2007, die sich aufgrund des im Energiepass festgehaltenen Heizenergieverbrauchs vor Beginn der Sanierungsmaßnahme ergeben.
d) Die aufgrund der unter (c) beschriebenen Regelung erzielten Mietmehreinnahmen sind während der gesamten Bindungsdauer vollständig an die Stadt Frankfurt abzuführen und werden strikt zweckgebunden wiederum der Förderung energetischer Maßnahmen im Wohnungsneubau und Wohnungsbestand zugeführt.
e) Die überarbeiteten Richtlinien werden der Stadtverordnetenversammlung spätestens mit dem Magistratsentwurf zum Haushalt 2009 zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
f) Alle künftigen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung haben den oben genannten Punkten (a) bis (d) Rechnung zu tragen.
Begründung: Zahlreiche Studien zum Klimawandel belegen die Notwendigkeit umfassender Maßnahmen zur CO2-Reduktion. Aus diesem Grund hat die Stadtverordnetenversammlung bereits mehrere Beschlüsse gefasst, um in Frankfurt das Bauen und Sanieren im Passivhausstandard voranzubringen. Insofern ist es nur konsequent und angesichts der Erfordernisse des Klimaschutzes dringend geboten, auch die städtischen Richtlinien zur Wohnungsbauförderung entsprechend zu überarbeiten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 24. Januar 2008Sie sind hierNRNR 742Bausteine für den Klimaschutzhier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeitenSTVV-Antrag · GRÜNE
- 24. Oktober 2008BB 662Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeitenMagistratsbericht
- 2. März 2009BB 138Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeitenMagistratsbericht
- 24. August 2009BB 694Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeitenMagistratsbericht
- 5. März 2010BB 171Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeitenMagistratsbericht
- 6. September 2010Antwort des Magistrats · nach 137 WochenBB 589Bausteine für den Klimaschutz hier: Richtlinien zur Wohnungsbauförderung überarbeitenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD, FDP und NPD (= Prüfung und Berichterstattung); BFF (= Enthaltung)