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Trinkwasserqualität zum Schutz der Gesundheit wiederherstellen

Vorlagentyp: NRLINKE
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Antrag fordert die Wiederherstellung der Trinkwasserqualität in mehreren Wohnanlagen in Frankfurt am Main, um die Gesundheit der Mieter*innen zu schützen. Die Mieter*innen leiden seit Sommer 2021 unter verunreinigtem Wasser, was zu gesundheitlichen Bedenken und finanziellen Belastungen führt. Es wird erwartet, dass der Magistrat umgehend Maßnahmen ergreift und Testergebnisse offenlegt.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird dazu aufgefordert, umgehend wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Trinkwasserqualität in der Wohnanlage Waldschmidtstr. 41 - 45a, Wittelsbacherallee 16 - 26 und Jacob-Carl-Junior-Str. 2-8 wiederherzustellen und somit die Gesundheit der Mieter*innen zu schützen. Zusätzlich wird gefordert, sämtliche Testergebnisse aller Wasserbeprobungen, die seit September 2021 vom Gesundheitsamt durchgeführt worden, offenzulegen.

Begründung

Bereits seit Sommer 2021 fließt braunes, teilweise stark verunreinigtes Leitungswasser durch die Wasserhähne in den Wohnanlagen Waldschmidtstr. 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jakob-Carl-Junior-Str. 2-8. Viele Mieter*innen sind seit Monaten gezwungen, nur noch abgepacktes, gekauftes Wasser zum Kochen zu benutzen. Weitere Konsequenzen sind die Verfärbung der Wäsche und das Eingehen von Zimmerpflanzen. Das bringt nicht nur einen sehr hohen finanziellen Aufwand mit sich, sondern bedeutet auch eine starke Einschränkung der Wohn- und Lebensqualität. Die Mieter*innen sind seitdem immer wieder mit verunreinigtem Wasser konfrontiert und haben große Angst vor gesundheitlichen Schäden. Die Hausverwaltung blieb lange untätig und auch das Gesundheitsamt hat kaum Maßnahmen ergriffen, um das braune Wasser zu beseitigen. Obwohl Mieter*innen Ergebnisse der Trinkwasserbeprobung vom September 2021 anforderten, die von einem von der Hausverwaltung ausgewähltem Labor durchgeführt wurden, werden diese bis heute von der Hausverwaltung und vom Gesundheitsamt zurückgehalten. Das Gesundheitsamt teilte lediglich mit, dass das braune Wasser gesundheitlich unbedenklich sei. Was das genau bedeutet, bleibt unklar. Ein Nachweis für diese Einschätzung wurde bis heute nicht geliefert. Bei einem Besuch eines Mitarbeiters des Gesundheitsamts am 19.10.2022 in der Wohnung einer Mieterin konnte ein umfassendes Bild des stark braun verfärbten Wassers gemacht werden. Bei diesem Termin wurde die Hausverwaltung vom Gesundheitsamt aufgefordert, ein akkreditiertes Labor mit der Beprobung des Wassers in der gesamten Wohnanlage zu beauftragen. Monatelang wurden jedoch seitens der Hausverwaltung keine weiteren Beprobungen veranlasst. Auch das Gesundheitsamt blieb untätig und übte keinen weiteren Druck auf die Hausverwaltung aus. Die Mieter*innen fühlen sich vom Gesundheitsamt im Stich gelassen. Erst im Frühjahr 2023 wurden technische Maßnahmen durch den Austausch der Wasserkessel seitens der Hausverwaltung veranlasst. Die Beprobungen wurden erst nach Abschluss der Arbeiten im März 2023 durchgeführt und nur bei einer geringen Anzahl an Haushalten. Bei der o.g. betroffenen Mieterin wurden z.B. keine Beprobungen zum verfärbten Wasser durchgeführt. Dieser Schritt stößt auf großes Unverständnis, da vor allem Testergebnisse zu möglichen Gesundheitsgefahren des verfärbten Wassers, also des Wassers, welches durch die Wasserhähne vor Austausch der Kessel floss, relevant sind. Die Mieter*innen wissen bis heute nicht, ob das Trinkwasser in ihrer Anlage, auf das sie monatelang angewiesen waren und es teilweise konsumiert haben, gesundheitsschädigend war. In einem Schreiben vom 27.06.2023 teilte die Hausverwaltung mit, dass an einer Entnahmestelle Grenzwertüberschreitungen bezüglich Blei und Eisen festgestellt und an einigen Stellen sogar Legionellen nachgewiesen wurden. Besonders Legionellen sind gesundheitsgefährdend und erfordern einen dringenden Handlungsbedarf, da das Gesundheitsamt mittlerweile sogar ein Duschverbot für die gesamte Wohnanlage verhängt hat. Selbst im August 2023 berichteten einige Mieter*innen noch von braunem Wasser. Der Umgang mit dem Wasser in der Wohnanlage zeigt deutlich die Untätigkeit des Gesundheitsamtes. Das Amt schreibt auf seiner Homepage: "Die Kernaufgabe eines Gesundheitsamts ist die Bevölkerungsmedizin, also die Wissenschaft von den Krankheiten der Bevölkerung, von deren Verhütung und Heilung zur Verbesserung der gesamtgesellschaftlichen Gesundheit." Dazu gehört auch die Kontrolle des Trinkwassers, die sehr mangelhaft in der Anlage durchgeführt wurde: Braunes Trinkwasser seit mehr als zwei Jahren, Intransparenz, Untätigkeit und mangelhafte, zu spät umgesetzte Baumaßnahmen und sogar ein Legionellennachweis im Trinkwasser widersprechen dem Anspruch des Gesundheitsschutzes. Das Gesundheitsamt muss endlich einschreiten. Die Mieter*innen der Anlage haben das Recht auf einwandfreies, sauberes Trinkwasser. Sie haben schon zu lange mit verunreinigtem Wasser zu kämpfen. Da der Eigentümer der Waldschmidtstr. 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26, Jakob-Carl-Junior-Str. 2-8 sich seit Monaten nicht ausreichend um die Verbesserung der Trinkwasserqualität kümmert, noch immer braunes Wasser durch die Leitungen fließt und Gefahrenstoffe im Wasser nachgewiesen wurden, muss das Gesundheitsamt sofortige Maßnahmen ergreifen, um die Trinkwasserqualität wiederherzustellen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. August 2023Sie sind hier
    NRNR 734Trinkwasserqualität zum Schutz der Gesundheit wiederherstellen
    STVV-Antrag · Linke
  2. 8. Dezember 2023Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 453Trinkwasserqualität zum Schutz der Gesundheit wiederherstellenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 20 · 12.09.2023
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 734 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinkeFRAKTION
Sonstige:
BFF-BIG (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= Annahme)

Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 20 · 14.09.2023
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 734 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfD
Ablehnung:
CDULinke
Sonstige:
Volt (Prüfung und Berichterstattung)FRAKTION (Annahme)ÖkoLinX-ELF (Annahme)BFF-BIG (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU (= Ablehnung) und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Prüfung und Berichterstattung) FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme)

OBR 4
Sitzung 23 · 19.09.2023
TO II, TOP 39
Abgelehnt
Die Vorlage NR 734 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDU
Ablehnung:
LinkeFDPdFfmÖkoLinX-ARLBFF
Enthaltung:
Volt
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und CDU gegen LINKE., FDP, dFfm, ÖkoLinX-ARL und BFF (= Annahme); Volt (= Enthaltung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 20 · 19.09.2023
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage NR 734 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPAfDVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (Annahme)BFF-BIG (Annahme)Gartenpartei (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= Ablehnung) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme)

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