Grundstücksverkauf - Goethestraße/Ecke Große Bockenheimer Straße
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Goethestraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 24.02.2026.
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- Mehr Sauberkeit im öffentlichen Raum24.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Goethestraße per E-MailBegründung
Goethestraße/Ecke Große Bockenheimer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 102 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 383 zurückgestellt;
- Die Vertraulichkeit der Vorlage wird aufgehoben. Begründung: Mit der Vorlage M 102 vom 14.06.2013 beantragt der Magistrat den Verkauf einer Grundstücksfläche im Bereich Goethestraße/Große Bockenheimer Straße mit einer Fläche von ca. 105 qm. Die Fläche ist derzeit Bestandteil der Fußgängerzone und soll vom Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft Goethestraße 34 erworben werden, der das auf diesem Grundstück befindliche Gebäude durch einen Anbau erweitern möchte. Die Vorlage wirft mehrere Fragen auf. Zunächst stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Fläche überhaupt veräußert werden soll. Die Fläche ist Bestandteil einer der am stärksten frequentierten Fußgängerzonen der Stadt. Alleine aus diesem Grund ist eine Herausnahme der Fläche mit Übergang in Privateigentum und Überbauung grundsätzlich abzulehnen. Der Verkauf dient somit ausschließlich privaten Interessen und keinesfalls im Interesse der Stadt Frankfurt bzw. der Öffentlichkeit. Die Fläche wird derzeit intensiv öffentlich genutzt, zudem befindet sich dort ein Baum, der beseitigt werden müsste. Der Magistrat versucht, den Verkauf damit zu begründen, dass durch die Verlängerung des bestehenden Gebäudes mit einem Anbau "die historische Situation des Straßenzuges aufgenommen" werde. Dadurch würden "die Straßenzüge der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße klarer ausgebildet werden" und die "die städtebauliche Situation deutlich verbessert". Es mag zutreffen, dass mit dem geplanten Anbau tatsächlich die historische Situation nachgebildet wird. Dies kann jedoch kein Planungsziel sein. Die Stadtplaner haben nach dem Krieg in den zerstörten Stadtteilen ganz bewusst nicht die historische Situation mit engen Straßen wieder aufgenommen, sondern sich für eine Bebauung mit größeren Freiflächen und breiteren Straßen entschieden. Dies erfolgte zwar seinerzeit auch mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr, führte im Ergebnis jedoch in Bereichen mit Fußgängerzonen zu weitläufigen und intensiv genutzten Flächen. Insofern ist völlig unverständlich, aus welchen Gründen der Magistrat in einer Reduzierung dieser Freiflächen eine deutliche Verbesserung der städtebaulichen Situation sieht. Ganz offensichtlich dient diese angebliche Verbesserung nur der Rechtfertigung eines äußerst fragwürdigen Verkaufs öffentlicher Flächen. Mit der vom Magistrat formulierten Begründung könnte auch die Veräußerung des Paulsplatzes an einen Investor begründet werden, da dies der historischen Situation entspricht (s. Abb.). Unklar ist weiterhin, wie der Kaufpreis für das zu veräußernde Grundstück ermittelt wurde. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen Gründen dem Kaufpreis eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt für die Freimachung des Grundstücks (Leitungen, Baum) gegengerechnet werden soll, da die Veräußerung des Grundstückes ausschließlich im Interesse des Käufers liegt. Die Vorlage selbst wurde vom Magistrat als vertraulich eingestuft. Das ist im Hinblick auf die Fragwürdigkeit des gesamten Vorganges zwar verständlich, jedoch nicht einmal ansatzweise begründet. Der Magistrat verweist nur auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.1975 (§ 2525). Dieser Beschluss bestimmt, dass Grundstücksverkäufe der Stadt grundsätzlich öffentlich zu machen sind. Im Beschluss wird hierzu ausgeführt: " ... das Anrecht der Öffentlichkeit auf Unterrichtung über die Hergabe städtischer Grundstücke und die dabei zugrunde gelegten Maßstäbe ist vorrangiger zu werten. Dennoch sind auch in solchen Fällen natürlich Ausnahmen denkbar, bei denen es begründet sein könnte, auf Wunsch des Vertragspartners oder aber im Interesse der Stadt die Vertraulichkeit zu wahren". Vorliegend ist nicht zu erkennen, ob die Vertraulichkeit auf Wunsch des jeweiligen Käufers oder im Interesse der Stadt gewahrt werden soll. Abgesehen davon kann der Wunsch des Vertragspartners auch grundsätzlich keine Vertraulichkeit begründen. Daher ist die Vorlage bis zur Beantwortung der genannten Fragen zurückzustellen. Abb. 1 Historische Situation auf dem Paulsplatz (Quelle: M. Kutscher, Wartberg Verlag 2006)
Inhalt
Antrag vom 24.06.2013, NR 644
Betreff: Grundstücksverkauf - Goethestraße/Ecke Große Bockenheimer Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Vorlage M 102 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 383 zurückgestellt;
- Die Vertraulichkeit der Vorlage wird aufgehoben. Begründung: Mit der Vorlage M 102 vom 14.06.2013 beantragt der Magistrat den Verkauf einer Grundstücksfläche im Bereich Goethestraße/Große Bockenheimer Straße mit einer Fläche von ca. 105 qm. Die Fläche ist derzeit Bestandteil der Fußgängerzone und soll vom Eigentümer der angrenzenden Liegenschaft Goethestraße 34 erworben werden, der das auf diesem Grundstück befindliche Gebäude durch einen Anbau erweitern möchte. Die Vorlage wirft mehrere Fragen auf. Zunächst stellt sich die Frage, aus welchen Gründen die Fläche überhaupt veräußert werden soll. Die Fläche ist Bestandteil einer der am stärksten frequentierten Fußgängerzonen der Stadt. Alleine aus diesem Grund ist eine Herausnahme der Fläche mit Übergang in Privateigentum und Überbauung grundsätzlich abzulehnen. Der Verkauf dient somit ausschließlich privaten Interessen und keinesfalls im Interesse der Stadt Frankfurt bzw. der Öffentlichkeit. Die Fläche wird derzeit intensiv öffentlich genutzt, zudem befindet sich dort ein Baum, der beseitigt werden müsste. Der Magistrat versucht, den Verkauf damit zu begründen, dass durch die Verlängerung des bestehenden Gebäudes mit einem Anbau "die historische Situation des Straßenzuges aufgenommen" werde. Dadurch würden "die Straßenzüge der Großen Bockenheimer Straße und der Goethestraße klarer ausgebildet werden" und die "die städtebauliche Situation deutlich verbessert". Es mag zutreffen, dass mit dem geplanten Anbau tatsächlich die historische Situation nachgebildet wird. Dies kann jedoch kein Planungsziel sein. Die Stadtplaner haben nach dem Krieg in den zerstörten Stadtteilen ganz bewusst nicht die historische Situation mit engen Straßen wieder aufgenommen, sondern sich für eine Bebauung mit größeren Freiflächen und breiteren Straßen entschieden. Dies erfolgte zwar seinerzeit auch mit Blick auf den zunehmenden Autoverkehr, führte im Ergebnis jedoch in Bereichen mit Fußgängerzonen zu weitläufigen und intensiv genutzten Flächen. Insofern ist völlig unverständlich, aus welchen Gründen der Magistrat in einer Reduzierung dieser Freiflächen eine deutliche Verbesserung der städtebaulichen Situation sieht. Ganz offensichtlich dient diese angebliche Verbesserung nur der Rechtfertigung eines äußerst fragwürdigen Verkaufs öffentlicher Flächen. Mit der vom Magistrat formulierten Begründung könnte auch die Veräußerung des Paulsplatzes an einen Investor begründet werden, da dies der historischen Situation entspricht (s. Abb.). Unklar ist weiterhin, wie der Kaufpreis für das zu veräußernde Grundstück ermittelt wurde. Weiterhin stellt sich die Frage, aus welchen Gründen dem Kaufpreis eine Kostenbeteiligung der Stadt Frankfurt für die Freimachung des Grundstücks (Leitungen, Baum) gegengerechnet werden soll, da die Veräußerung des Grundstückes ausschließlich im Interesse des Käufers liegt. Die Vorlage selbst wurde vom Magistrat als vertraulich eingestuft. Das ist im Hinblick auf die Fragwürdigkeit des gesamten Vorganges zwar verständlich, jedoch nicht einmal ansatzweise begründet. Der Magistrat verweist nur auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.1975 (§ 2525). Dieser Beschluss bestimmt, dass Grundstücksverkäufe der Stadt grundsätzlich öffentlich zu machen sind. Im Beschluss wird hierzu ausgeführt: " ... das Anrecht der Öffentlichkeit auf Unterrichtung über die Hergabe städtischer Grundstücke und die dabei zugrunde gelegten Maßstäbe ist vorrangiger zu werten. Dennoch sind auch in solchen Fällen natürlich Ausnahmen denkbar, bei denen es begründet sein könnte, auf Wunsch des Vertragspartners oder aber im Interesse der Stadt die Vertraulichkeit zu wahren". Vorliegend ist nicht zu erkennen, ob die Vertraulichkeit auf Wunsch des jeweiligen Käufers oder im Interesse der Stadt gewahrt werden soll. Abgesehen davon kann der Wunsch des Vertragspartners auch grundsätzlich keine Vertraulichkeit begründen. Daher ist die Vorlage bis zur Beantwortung der genannten Fragen zurückzustellen. Abb. 1 Historische Situation auf dem Paulsplatz (Quelle: M. Kutscher, Wartberg Verlag 2006)Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.06.2013, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.06.2013
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. Juni 2013MM 102Grundstücksverkauf in der Gemarkung Frankfurt, Bezirk 1Magistratsvortrag
- 24. Juni 2013Sie sind hierNRNR 644Grundstücksverkauf - Goethestraße/Ecke Große Bockenheimer StraßeSTVV-Antrag · RÖMER
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 102, NR 644, NR 680 und NR 681 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 644 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 644 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 680 wird abgelehnt. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Ziffer 1. der Vorlage NR 681 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 681 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER b) CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER (= Annahme) b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER gegen FDP (= Ablehnung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) zu 4. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 644 und NR 681 = Annahme, NR 680 = Enthaltung) NPD (M 102, NR 644, NR 680 und NR 681 = Enthaltung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (4 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Vertraulichkeit der Vorlagen M 102, NR 644, NR 680 und NR 681 aufgehoben hat. b) Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 644 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage NR 644 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage NR 680 wird abgelehnt. 4. a) Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Ziffer 1. der Vorlage NR 681 auf den Ältestenausschuss delegiert hat. b) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 681 wird entsprochen. c) Der Akteneinsichtsausschuss tagt grundsätzlich öffentlich und setzt sich aus 20 Mitgliedern (6 CDU, 5 GRÜNE, 4 SPD, 1 LINKE., 1 FDP, 1 FREIE WÄHLER, 1 Piraten, 1 RÖMER) zusammen, die von den Fraktionen zu benennen sind. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den in Ziffer 1. des Antrages NR 681 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion. g) Der Ziffer 2. Der Vorlage NR 681 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) CDU, GRÜNE, FDP und Piraten gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu b) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Piraten gegen FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme); ÖkoLinX-ARL und NPD (= Enthaltung) zu 4. zu a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER zu b) bis g) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und ÖkoLinX-ARL; NPD (= Enthaltung)