Bebauungsvorschlag Honsell-Dreieck
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das in den beiliegenden Datenblättern formblattgemäß vorgelegte Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Dabei soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Neuplanung des Honsell-Dreiecks folgende Bedingungen erfüllt: Der Investor übernimmt die wesentlichen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und BBVI. Bezüglich einer möglichen Vertragsänderung erwartet die Stadtverordnetenversammlung einen besonderen Bericht des Magistrats. Zu den wesentlichen Verpflichtungen gehören insbesondere die Herstellung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße/Honsellstraße ( bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der östlichen Abzweigung Honsellstraße bis zur Einmündung und Erschließung des angrenzenden städtischen Grundstücks (bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der Ein- u. Ausfahrtstraßen auf dem Grundstück einschließlich der Zufahrtsstraße von der Honsellstraße und die Herstellung des westlichen Abzweigs der Honsellstraße bis zur Einmündung Mayfarthstraße (bis max. 920.325,-- €). Des weiteren hat der Investor gem. Generalverkehrsplan den ca. 2.100 qm großen Streifen im Bereich der Eytelweinstraße als spätere Straßenfläche freizuhalten und im Falle seiner Nutzung herzurichten und zu unterhalten (bis max. 322.114,-- €). Außerdem hat der Investor vertragsgemäß die Verpflichtung zur Herstellung des öffentlichen Platzes (in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Ämtern) auf dem nördlich an der Hanauer Landstraße angrenzenden Teil des Grundstücks (max. 306.775,-- €), sowie dessen Unterhaltung zu besorgen. Von einer Kinonutzung wird abgesehen. Die Planungen haben außerdem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Die vermeintliche Rückseite des Gebäudes erhält von der Seite Mayfarthstraße, Eytelweinstraße eine repräsentative Fassade mit Zugang von der Mayfarthstraße. Der Nahrungsmittelbereich des Einzelhandelsanteil ist als „Food Store“, d.h. hochwertig mit entsprechenden Imbiss- und Verzehrmöglichkeiten, auszugestalten. Das Parkdeck wird ein geschlossenes Gebäude. Die Gesamtbruttogeschossfläche (ober- und unterirdisch) des Projekts beträgt ca. 80.000 qm (Abweichung bis zu 3 % tolerabel), Büro ca. 27.100 qm, Einzelhandel ca. 21.500 qm und Parken ca. 31.500 qm. Die Maximalhöhe an der Ecke Eytelweinstraße/Hanauer Landstraße beträgt 48,50 m. Der Gebäudeteil Eytelweinstraße/Mayfarthstraße wird maximal 19 m hoch. An der Honsellstraße ist eine Höhe von maximal 26 m möglich. Anlage 1 (ca. 92 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB)
Inhalt
Antrag vom 22.05.2002, NR 642
Betreff:
Bebauungsvorschlag Honsell-Dreieck
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Das in den beiliegenden Datenblättern formblattgemäß vorgelegte Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Dabei soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Neuplanung des Honsell-Dreiecks folgende Bedingungen erfüllt:
Der Investor übernimmt die wesentlichen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und BBVI. Bezüglich einer möglichen Vertragsänderung erwartet die Stadtverordnetenversammlung einen besonderen Bericht des Magistrats. Zu den wesentlichen Verpflichtungen gehören insbesondere die Herstellung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße/Honsellstraße ( bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der östlichen Abzweigung Honsellstraße bis zur Einmündung und Erschließung des angrenzenden städtischen Grundstücks (bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der Ein- u. Ausfahrtstraßen auf dem Grundstück einschließlich der Zufahrtsstraße von der Honsellstraße und die Herstellung des westlichen Abzweigs der Honsellstraße bis zur Einmündung Mayfarthstraße (bis max. 920.325,-- €). Des weiteren hat der Investor gem. Generalverkehrsplan den ca. 2.100 qm großen Streifen im Bereich der Eytelweinstraße als spätere Straßenfläche freizuhalten und im Falle seiner Nutzung herzurichten und zu unterhalten (bis max. 322.114,-- €).
Außerdem hat der Investor vertragsgemäß die Verpflichtung zur Herstellung des öffentlichen Platzes (in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Ämtern) auf dem nördlich an der Hanauer Landstraße angrenzenden Teil des Grundstücks (max. 306.775,-- €), sowie dessen Unterhaltung zu besorgen. Von einer Kinonutzung wird abgesehen.
Die Planungen haben außerdem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:
Die vermeintliche Rückseite des Gebäudes erhält von der Seite Mayfarthstraße, Eytelweinstraße eine repräsentative Fassade mit Zugang von der Mayfarthstraße.
Der Nahrungsmittelbereich des Einzelhandelsanteil ist als "Food Store“, d.h. hochwertig mit entsprechenden Imbiss- und Verzehrmöglichkeiten, auszugestalten.
Das Parkdeck wird ein geschlossenes Gebäude.
Die Gesamtbruttogeschossfläche (ober- und unterirdisch) des Projekts beträgt ca. 80.000 qm (Abweichung bis zu 3 % tolerabel), Büro ca. 27.100 qm, Einzelhandel ca. 21.500 qm und Parken ca. 31.500 qm. Die Maximalhöhe an der Ecke Eytelweinstraße/Hanauer Landstraße beträgt 48,50 m. Der Gebäudeteil Eytelweinstraße/Mayfarthstraße wird maximal 19 m hoch. An der Honsellstraße ist eine Höhe von maximal 26 m möglich.
Anlage 1 (ca. 92 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB)Hauptvorlage: Antrag vom 15.04.2002, NR 589
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Mai 2002Sie sind hierNRNR 642Bebauungsvorschlag Honsell-DreieckSTVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
- 6. September 2002Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 993Bebauungsvorschlag Honsell-DreieckMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 642 = Ablehnung) PDS (NR 642 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und PDS gegen REP (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)