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Bebauungsvorschlag Honsell-Dreieck

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNEFDP
15 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Das in den beiliegenden Datenblättern formblattgemäß vorgelegte Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Dabei soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Neuplanung des Honsell-Dreiecks folgende Bedingungen erfüllt: Der Investor übernimmt die wesentlichen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und BBVI. Bezüglich einer möglichen Vertragsänderung erwartet die Stadtverordnetenversammlung einen besonderen Bericht des Magistrats. Zu den wesentlichen Verpflichtungen gehören insbesondere die Herstellung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße/Honsellstraße ( bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der östlichen Abzweigung Honsellstraße bis zur Einmündung und Erschließung des angrenzenden städtischen Grundstücks (bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der Ein- u. Ausfahrtstraßen auf dem Grundstück einschließlich der Zufahrtsstraße von der Honsellstraße und die Herstellung des westlichen Abzweigs der Honsellstraße bis zur Einmündung Mayfarthstraße (bis max. 920.325,-- €). Des weiteren hat der Investor gem. Generalverkehrsplan den ca. 2.100 qm großen Streifen im Bereich der Eytelweinstraße als spätere Straßenfläche freizuhalten und im Falle seiner Nutzung herzurichten und zu unterhalten (bis max. 322.114,-- €). Außerdem hat der Investor vertragsgemäß die Verpflichtung zur Herstellung des öffentlichen Platzes (in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Ämtern) auf dem nördlich an der Hanauer Landstraße angrenzenden Teil des Grundstücks (max. 306.775,-- €), sowie dessen Unterhaltung zu besorgen. Von einer Kinonutzung wird abgesehen. Die Planungen haben außerdem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen: Die vermeintliche Rückseite des Gebäudes erhält von der Seite Mayfarthstraße, Eytelweinstraße eine repräsentative Fassade mit Zugang von der Mayfarthstraße. Der Nahrungsmittelbereich des Einzelhandelsanteil ist als „Food Store“, d.h. hochwertig mit entsprechenden Imbiss- und Verzehrmöglichkeiten, auszugestalten. Das Parkdeck wird ein geschlossenes Gebäude. Die Gesamtbruttogeschossfläche (ober- und unterirdisch) des Projekts beträgt ca. 80.000 qm (Abweichung bis zu 3 % tolerabel), Büro ca. 27.100 qm, Einzelhandel ca. 21.500 qm und Parken ca. 31.500 qm. Die Maximalhöhe an der Ecke Eytelweinstraße/Hanauer Landstraße beträgt 48,50 m. Der Gebäudeteil Eytelweinstraße/Mayfarthstraße wird maximal 19 m hoch. An der Honsellstraße ist eine Höhe von maximal 26 m möglich. Anlage 1 (ca. 92 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB)

Inhalt

Antrag vom 22.05.2002, NR 642

Betreff:

Bebauungsvorschlag Honsell-Dreieck

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Das in den beiliegenden Datenblättern formblattgemäß vorgelegte Bauvorhaben wird zur Kenntnis genommen. Dabei soll der Magistrat dafür Sorge tragen, dass die Neuplanung des Honsell-Dreiecks folgende Bedingungen erfüllt:

Der Investor übernimmt die wesentlichen Verpflichtungen aus dem ursprünglichen Grundstückskaufvertrag zwischen Stadt und BBVI. Bezüglich einer möglichen Vertragsänderung erwartet die Stadtverordnetenversammlung einen besonderen Bericht des Magistrats. Zu den wesentlichen Verpflichtungen gehören insbesondere die Herstellung des Knotenpunktes Hanauer Landstraße/Honsellstraße ( bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der östlichen Abzweigung Honsellstraße bis zur Einmündung und Erschließung des angrenzenden städtischen Grundstücks (bis max. 766.938,-- €), die Herstellung der Ein- u. Ausfahrtstraßen auf dem Grundstück einschließlich der Zufahrtsstraße von der Honsellstraße und die Herstellung des westlichen Abzweigs der Honsellstraße bis zur Einmündung Mayfarthstraße (bis max. 920.325,-- €). Des weiteren hat der Investor gem. Generalverkehrsplan den ca. 2.100 qm großen Streifen im Bereich der Eytelweinstraße als spätere Straßenfläche freizuhalten und im Falle seiner Nutzung herzurichten und zu unterhalten (bis max. 322.114,-- €).

Außerdem hat der Investor vertragsgemäß die Verpflichtung zur Herstellung des öffentlichen Platzes (in Abstimmung mit den zuständigen städtischen Ämtern) auf dem nördlich an der Hanauer Landstraße angrenzenden Teil des Grundstücks (max. 306.775,-- €), sowie dessen Unterhaltung zu besorgen. Von einer Kinonutzung wird abgesehen.

Die Planungen haben außerdem folgende Gesichtspunkte zu berücksichtigen:

Die vermeintliche Rückseite des Gebäudes erhält von der Seite Mayfarthstraße, Eytelweinstraße eine repräsentative Fassade mit Zugang von der Mayfarthstraße.

Der Nahrungsmittelbereich des Einzelhandelsanteil ist als "Food Store“, d.h. hochwertig mit entsprechenden Imbiss- und Verzehrmöglichkeiten, auszugestalten.

Das Parkdeck wird ein geschlossenes Gebäude.

Die Gesamtbruttogeschossfläche (ober- und unterirdisch) des Projekts beträgt ca. 80.000 qm (Abweichung bis zu 3 % tolerabel), Büro ca. 27.100 qm, Einzelhandel ca. 21.500 qm und Parken ca. 31.500 qm. Die Maximalhöhe an der Ecke Eytelweinstraße/Hanauer Landstraße beträgt 48,50 m. Der Gebäudeteil Eytelweinstraße/Mayfarthstraße wird maximal 19 m hoch. An der Honsellstraße ist eine Höhe von maximal 26 m möglich.

Anlage 1 (ca. 92 KB) Anlage 2 (ca. 10 KB)Hauptvorlage: Antrag vom 15.04.2002, NR 589

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 22. Mai 2002Sie sind hier
    NRNR 642Bebauungsvorschlag Honsell-Dreieck
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP
  2. 6. September 2002Antwort des Magistrats · nach 15 WochenBB 993Bebauungsvorschlag Honsell-DreieckMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 12 · 16.05.2002
TO I, TOP 19
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 589 zurückgezogen hat. 2. Der Vorlage NR 642 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDP
Enthaltung:
FAG
zu 1)
Sonstige:
REP (NR 642 = Ablehnung)PDS (NR 642 = Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP; FAG (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (NR 642 = Ablehnung) PDS (NR 642 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 13 · 23.05.2002
TO II, TOP 10
Angenommen
1. Es dient zur Kenntnis, dass die antragstellende Fraktion die Vorlage NR 589 zurückgezogen hat. 2. Der Vorlage NR 642 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPPDS
Ablehnung:
REP
Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und PDS gegen REP (= Ablehnung); FAG (= Enthaltung)

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