Spielregeln für Leihfahrräder
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zu ergreifen, um Leihfahrräder ordnungsgemäß zu regulieren, um Konflikte im öffentlichen Raum zu vermeiden und die Mobilität zu fördern. Ziel ist es, eine Genehmigungspflicht für Anbieter einzuführen und die stationäre Abstellung der Fahrräder sicherzustellen. Dies soll die Sicherheit und Attraktivität des Stadtbildes verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Magistrat wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um Anbietern von Leihfahrrädern dazu zu verpflichten, dass abgestellte Fahrräder Gehwege nicht versperren, in Grünanlagen Fahrräder weder bereitgestellt noch nach dem Entleihen abgestellt und nicht funktionsfähige Fahrräder aus dem öffentliche Raum entfernt werden. Der Magistrat möge die weitere Entwicklung beobachten und den Stadtverordneten jährlich über die Situation berichten. Dabei soll die Entwicklung der fehlabgestellten Fahrräder getrennt nach Anbietern aufgeführt werden. In diesem Zusammenhang ist weiterhin zu prüfen und zu berichten, ob a) das Anbieten von Leihfahrrädern genehmigungspflichtig gemacht werden kann (beispielsweise auf Grundlage der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen oder einer eigens zu schaffenden Regelung), b) eine Gebühr pro Fahrrad für die kommerzielle Inanspruchnahme des Straßenraums erhoben werden kann, c) eine stadtteilbezogene Höchstzahl von zur Ausleihe angebotenen Fahrrädern vorgegeben werden kann und die Anbieter verpflichtet werden können, im Zuge des Ausleih- und Abstellvorgangs sich im jeweiligen Stadtteil ansammelnde, die Höchstzahl überschreitende Fahrräder täglich, vorzugsweise bis zum Morgen des nächsten Tages, wieder abzutransportieren und neu zu verteilen. Die Einhaltung der Höchstzahl und die Neuverteilung der Fahrräder sollte dabei von den Anbietern mittels tagesaktueller Datenübertragung nachgewiesen werden. Für den Fall, dass das Anbieten von Leihfahrrädern aus rechtlichen Gründen nicht an einen Genehmigungsvorbehalt gebunden werden kann und verpflichtende Spielregeln vorgegeben werden können, wird der Magistrat aufgefordert, über den Deutschen Städtetag auf eine Änderung der Rechtslage hinzuwirken.
Begründung
Das Angebot von Leihfahrrädern ist grundsätzlich zu begrüßen, da es die urbane Mobilität erhöht und geeignet ist, Autoverkehr zu verringern. Durch das Auftreten von mittlerweile fünf Anbietern, die große Zahl von mehreren Tausend Fahrrädern und das von der Mehrzahl der Anbieter bevorzugte stationsfreie Leihsystem, das zulässt, Fahrräder überall im Stadtgebiet abzustellen, kommt es aber mittlerweile zu untragbaren Zuständen. Auf Gehwegen unachtsam abgestellte Fahrräder versperren Fußgängern den Weg, sie stehen und liegen in Grünanlagen ohne die Aussicht, bald wieder genutzt zu werden, der Zugang zu ÖPNV-Haltestellen wird blockiert, Fahrradbügel werden belegt. In den Stadtteilen sammeln sich größere Mengen von Fahrrädern, die für eine Fahrt von der Innenstadt in die Wohnquartiere ausgeliehen werden, dann aber dort nicht mehr genutzt werden, an und behindern Fußgänger. Die Verkehrssicherheit, gerade auch für mobil eingeschränkte Personen und Fußgänger mit Kinderwagen, wird eingeschränkt, das Stadtbild und insbesondere die Grünanlagen werden beeinträchtigt und verlieren an Attraktivität. Die Leihfahrräder werden zu einem Ärgernis, das die Akzeptanz von Leihfahrradsystemen ernsthaft gefährdet. Durch die negativen Erfahrungen in München und anderen Städten vorgewarnt, hat das Verkehrsdezernat zwar versucht, mit einem Merkblatt die Anbieter von Fahrradleihsystemen zum Einhalten von Regeln anzuhalten. Nach mehreren Wochen Erfahrung ist aber festzustellen, dass diese Vorgehensweise nicht die gewünschte Wirkung erzielt hat. Es ist daher notwendig, sanktionierbare Spielregeln festzulegen. Geeignet wäre die Voraussetzung von Genehmigungen für das Inverkehrbringen von Leihfahrrädern und die Vorgabe von ausschließlich stationsgebundenen Leihsystemen, um dem Abstell-Wildwuchs zu begegnen. Da hier öffentliche Flächen für ein zwar hinsichtlich der Verbesserung der Mobilität durchaus gewünschtes, letztlich aber kommerzielles Geschäftsmodell genutzt werden, sollte dafür der genehmigungsfreie Gemeingebrauch des öffentlichen Straßenraums nicht mehr gegeben sein, so dass das bestehende Rechtsinstrumentarium, beispielsweise die Sondernutzungssatzung angewendet werden könnte. Es gibt aber auch Rechtsprechung, die Leihfahrräder als zumutbaren Gemeingebrauch sehen. Sollte sich diese Auffassung durchsetzen, ist es notwendig, die Rechtslage zu ändern.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. April 2018 brachten CDU, SPD, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 2 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 21.06.2018 im Stadtverordnetenversammlung angenommen. Der Magistrat antwortete am 3. Dezember 2018 mit dem Bericht B 387. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 32 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
- BFolgeB 257 — Spielregeln für Leihfahrräder · Magistratsbericht
- BFolgeB 313 — Spielregeln für Leihfahrräder · Magistratsbericht
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Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL