Milieuschutzsatzung im Ostend erweitern
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Zusammenfassung
Der Antrag zielt darauf ab, die Milieuschutzsatzung im Ostend zu erweitern, um die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten und Mieter*innen vor Verdrängung zu schützen. Dies ist notwendig, da viele Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen sind und die Mieter*innen nun steigenden Mieten ausgesetzt sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, für die 257 ehemaligen Sozialwohnungen in der Waldschmidtstraße 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8
a) eine Erhaltungssatzung zum Erhalt der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung nach § 172 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB aufzustellen (sogenannte Milieuschutzsatzung) oder
b) das Gebiet der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51 zu erweitern und die Siedlung miteinzubinden.
Begründung
Am 31.12.2020 sind in der Waldschmidtstrasse 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 insgesamt 257 Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen. Der Vermieter hat ein Jahr lang auf Mieterhöhungen verzichtet, jedoch pünktlich zum 01.01.2022 die Bestandsmieten um 15 Prozent erhöht. Die Mieter*innen dieser Häuser befürchten, dass durch Wegfall der Sozialbindung künftig Mieterhöhungen, orientiert an der ortsüblichen Vergleichsmiete bzw. Modernisierungsmieterhöhungen, durchgesetzt werden, die langfristig zu stetig steigenden Mieten führen werden. In der Anlage wohnen viele Menschen mit niedrigem Einkommen, die teilweise seit Jahrzehnten dort leben. Der Wegfall der Preisbindung kann perspektivisch zu finanziellen Notlagen führen und birgt ein enormes Verdrängungspotenzial für einkommensschwache Mieter*innen, da die Wohnungen nun Marktmechanismen ausgesetzt sind. In dieser Wohnanlage, die in den letzten 30 Jahren mit öffentlichen Mitteln gefördert wurde, wurden viele Menschen für lange Zeit mit günstigem Wohnraum versorgt. Besonders ist auch die hohe Anzahl an günstigem, behindertengerechtem Wohnraum. Wohnungen mit diesem Ausbaustandard und Preisniveau sind auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt Mangelware und daher besonders schützenswert. Die Erhaltungssatzung Nr. 51 ist am 04.12.2018 in Kraft getreten. Nach fünf Jahren werden neue Untersuchungen durchgeführt, die über eine Änderung bzw. Verlängerung der Erhaltungssatzung entscheiden. Der Magistrat sollte die bestehende Erhaltungssatzung überarbeiten und die Siedlung Waldschmidtstrasse 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 darin aufnehmen. Alternativ sollte eine neue Erhaltungssatzung für den Schutz der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für die Siedlung erstellt werden. Nur mittels Erhaltungssatzung hat die Stadt Frankfurt Möglichkeiten, um Mieter*innen effektiv vor Verdrängung zu schützen, beispielsweise durch die Ausübung des Vorkaufsrechts, der Genehmigungspflicht bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und dem Verbot von Luxusmodernisierungsmaßnahmen. Mit der bestehenden Erhaltungssatzung Nr. 51, deren Gebiet an der Wittelsbacherallee abschließt, hat der Magistrat anerkannt, dass die Bevölkerung der Umgebung von Verdrängung durch Mietpreissteigerungen bedroht ist. Das trifft durch das Auslaufen der Sozialbindungen im Besonderen auch auf die Mieter*innen der Häuser Waldschmidtstrasse 41-45a, Wittelsbacherallee 16-26 und Jakob-Carl-Junior-Straße 2-8 zu. Viele der Anwohnenden leben seit Jahrzehnten in diesem Wohnkomplex. Sie sind auf günstige Mieten angewiesen und werden angesichts der Wohnraumkrise auf dem privaten Wohnungsmarkt wenig Chancen auf eine bezahlbare Wohnung haben. Der Magistrat muss alle kommunalen Möglichkeiten nutzen, um diese Mieter*innen wirksam vor Verdrängung zu schützen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. September 2022Sie sind hierNRNR 480Milieuschutzsatzung im Ostend erweiternSTVV-Antrag · LINKE.
- 26. Mai 2023Antwort des Magistrats · nach 36 WochenBB 215Milieuschutzsatzung im Ostend erweiternMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen CDU und FDP (= Ablehnung); GRÜNE und SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU und AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION