Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
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Thema Kultur verfolgenBegründung
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Der Magistrat der Stadt Frankfurt antwortete auf zweite Frage der Anfrage A204/17 im Bericht B 286/1, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig seien, und in welchen Arbeitsfeldern diese angestellt sind, unter anderem wie folgt: "Im Übrigen obliegt es den Ämtern und Betrieben als Folge der dezentralen Ressourcenverantwortung, Personal gegebenenfalls im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen einzusetzen oder Werk-/Dienstverträge Leistungen zu vergeben. Eine Erfassung an zentraler Stelle erfolgt nicht." Lediglich für den konkreten Fall der unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallenden Beschäftigungsverhältnisse in den Museen der Stadt Frankfurt wird von "circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" gesprochen - eine konkrete Zahl bleibt der Bericht schuldig. Diese Antwort macht es den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt unmöglich eine qualifizierte Meinung zur komplexen Thematik der Auswirkungen des AÜGs zu bilden. Folglich besteht hier wohlbegründeterweise ein Informationsbedarf seitens der parlamentarischen Volksvertreterinnen und -vertreter. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im oben genannten Vorgang zeitnah einen weiteren Bericht vorzulegen, um bestehende Informationsdefizite in der komplexen Angelegenheit der Arbeitnehmerüberlassung in Eigenbetrieben der Stadt Frankfurt nachvollziehbar zu machen. Dabei gibt die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat auf, auf folgende Fragen einzugehen:
- Welche Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt (neben den Museen z.B. Pförtnerdienste der Dienstgebäude der Verwaltung) konkret beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines vergleichbaren Dienstleistungsvertrags (vgl. hierzu B 286/17, Frage 2), d.h. im Rahmen eines "atypischen Beschäftigungsverhältnisses", für jene tätig sind?
- Um wie viele Arbeitsverhältnisse handelt es sich dabei konkret in den jeweiligen Betrieben?
- Für welchen Zeitraum (Durchschnitt) werden jene atypischen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Betrieben der Stadt Frankfurt begründet?
- In der Antwort auf Frage 2 des Berichts B 286/17 schreibt der Magistrat, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen saisonaler Bedarfslagen oder bei anderweitigem Vertretungsbedarf (langfristige Krankheitsvertretung oder andere Gründe) geschlossen werden. Tätigkeiten wie zum Beispiel die Bewachung in den städtischen Museen oder die Pförtnerdienste in den Verwaltungsgebäuden der Stadt scheinen hiervon nicht betroffen zu sein. Planstellen für jene Tätigkeiten scheinen jedoch auch nicht vorhanden zu sein. Aus welchen Mitteln werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in jenen Tätigkeitsfeldern angestellt sind, dann bezahlt? 4.1 Werden hierfür Mittel, die normalweise anderweitig im Regelbetrieb der Betriebe veranschlagt sind, für die Bezahlung der externen Arbeitskräfte verwendet? 4.2 So Gelder im Personaletat vorgesehen sind: Wieso werden diese nicht zur Schaffung von "Normalarbeitsverhältnissen", sprich Planstellen, verwendet? 4.3 Den Betrieben entstehen in Einzelfällen Mehrkosten durch die Auswirkungen des AÜG (sic!). So einem Betrieb durch die aus den Bestimmungen, die das Rechtsamt aus der Umsetzung des AÜG an die Betriebe der Stadt Frankfurt weitergeben hat, festgelegten Veränderungen in der Zusammensetzung des Personals insgesamt und im Einzelnen in konkreten Dienstschichten Mehrkosten entstehen: Wie werden jene Mehrkosten ausgeglichen oder bleiben die Betriebe auf jenen Kosten sitzen?
- Welche abstrakten Ansätze konkret verfolgt der Magistrat bei der Mittelzuweisung an jene städtischen Betriebe im Bereich der Budgetierung der Personalkosten (z.B. Kalkulation anhand von zugrunde gelegten Planstellen)? Welche Rolle spielen hierbei atypische Beschäftigungsverhältnisse?
Inhalt
Antrag vom 09.11.2017, NR 447
Betreff: Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Der Magistrat der Stadt Frankfurt antwortete auf zweite Frage der Anfrage A204/17 im Bericht B 286/1, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in einem Betrieb der Stadt Frankfurt am Main im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig seien, und in welchen Arbeitsfeldern diese angestellt sind, unter anderem wie folgt: "Im Übrigen obliegt es den Ämtern und Betrieben als Folge der dezentralen Ressourcenverantwortung, Personal gegebenenfalls im Rahmen von Leiharbeitsverhältnissen einzusetzen oder Werk-/Dienstverträge Leistungen zu vergeben. Eine Erfassung an zentraler Stelle erfolgt nicht." Lediglich für den konkreten Fall der unter das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fallenden Beschäftigungsverhältnisse in den Museen der Stadt Frankfurt wird von "circa 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern" gesprochen - eine konkrete Zahl bleibt der Bericht schuldig. Diese Antwort macht es den Stadtverordneten der Stadt Frankfurt unmöglich eine qualifizierte Meinung zur komplexen Thematik der Auswirkungen des AÜGs zu bilden. Folglich besteht hier wohlbegründeterweise ein Informationsbedarf seitens der parlamentarischen Volksvertreterinnen und -vertreter. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert im oben genannten Vorgang zeitnah einen weiteren Bericht vorzulegen, um bestehende Informationsdefizite in der komplexen Angelegenheit der Arbeitnehmerüberlassung in Eigenbetrieben der Stadt Frankfurt nachvollziehbar zu machen. Dabei gibt die Stadtverordnetenversammlung dem Magistrat auf, auf folgende Fragen einzugehen:
- Welche Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt (neben den Museen z.B. Pförtnerdienste der Dienstgebäude der Verwaltung) konkret beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines vergleichbaren Dienstleistungsvertrags (vgl. hierzu B 286/17, Frage 2), d.h. im Rahmen eines "atypischen Beschäftigungsverhältnisses", für jene tätig sind?
- Um wie viele Arbeitsverhältnisse handelt es sich dabei konkret in den jeweiligen Betrieben?
- Für welchen Zeitraum (Durchschnitt) werden jene atypischen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Betrieben der Stadt Frankfurt begründet?
- In der Antwort auf Frage 2 des Berichts B 286/17 schreibt der Magistrat, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen saisonaler Bedarfslagen oder bei anderweitigem Vertretungsbedarf (langfristige Krankheitsvertretung oder andere Gründe) geschlossen werden. Tätigkeiten wie zum Beispiel die Bewachung in den städtischen Museen oder die Pförtnerdienste in den Verwaltungsgebäuden der Stadt scheinen hiervon nicht betroffen zu sein. Planstellen für jene Tätigkeiten scheinen jedoch auch nicht vorhanden zu sein. Aus welchen Mitteln werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in jenen Tätigkeitsfeldern angestellt sind, dann bezahlt? 4.1 Werden hierfür Mittel, die normalweise anderweitig im Regelbetrieb der Betriebe veranschlagt sind, für die Bezahlung der externen Arbeitskräfte verwendet? 4.2 So Gelder im Personaletat vorgesehen sind: Wieso werden diese nicht zur Schaffung von "Normalarbeitsverhältnissen", sprich Planstellen, verwendet? 4.3 Den Betrieben entstehen in Einzelfällen Mehrkosten durch die Auswirkungen des AÜG (sic!). So einem Betrieb durch die aus den Bestimmungen, die das Rechtsamt aus der Umsetzung des AÜG an die Betriebe der Stadt Frankfurt weitergeben hat, festgelegten Veränderungen in der Zusammensetzung des Personals insgesamt und im Einzelnen in konkreten Dienstschichten Mehrkosten entstehen: Wie werden jene Mehrkosten ausgeglichen oder bleiben die Betriebe auf jenen Kosten sitzen?
- Welche abstrakten Ansätze konkret verfolgt der Magistrat bei der Mittelzuweisung an jene städtischen Betriebe im Bereich der Budgetierung der Personalkosten (z.B. Kalkulation anhand von zugrunde gelegten Planstellen)? Welche Rolle spielen hierbei atypische Beschäftigungsverhältnisse?Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 25.08.2017, B 286
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. August 2017BB 286Auswirkungen des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesMagistratsbericht
- 9. November 2017Sie sind hierNRNR 447Auswirkungen des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesSTVV-Antrag · FRAKTION
- 16. Juli 2018Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 204Auswirkungen des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. FRAKTION und FRANKFURTER (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Zurückweisung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (B 286 = Kenntnis) FRAKTION (B 286 = Zurückweisung) FRANKFURTER (B 286 = Kenntnis als Zwischenbericht) ÖkoLinX-ARL (B 286 = Zurückweisung , NR 447 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) sowie FRANKFURTER (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)