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Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Vorlagentyp: B
46 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Bericht des Magistrats vom 16.07.2018, B 204

Betreff: Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.04.2018, § 2585 - NR 447/17 DIE FRAKTION, B 286/17 - Zur Frage 1: Welche Eigenbetriebe der Stadt Frankfurt (neben den Museen z. B. Pförtnerdienste der Dienstgebäude der Verwaltung) konkret beschäftigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder eines vergleichbaren Dienstleistungsvertrags (vgl. hierzu B 286/17, Frage 2), d. h. im Rahmen eines ,atypischen Beschäftigungsverhältnisses', für jene tätig sind? Die Ämter der Stadt Frankfurt am Main sowie die städtischen Eigenbetriebe entscheiden im Rahmen ihrer dezentralen Ressourcenverantwortung eigenständig, ob sie eine notwendige Leistung, die durch eigenes Personal nicht erledigt werden kann, durch einen Dienst- oder Werkvertrag an selbständig am Markt auftretende Einzelpersonen bzw. Firmen vergeben oder für einen begrenzten Zeitraum Personal von Zeitarbeitsfirmen einsetzen. Gesetzliche Vorgaben werden hierbei ebenso beachtet wie auch im erforderlichen Fall die Vergaberichtlinien der Stadt Frankfurt am Main. Eine zentrale Erfassung dieser eigenständig und am Bedarf orientierten Entscheidungen der Ämter und Betriebe erfolgt nicht. Zur Frage 2: Um wie viele Arbeitsverhältnisse handelt es sich dabei konkret in den jeweiligen Betrieben? An zentraler Stelle werden alle Arbeitsverhältnisse erfasst, die mit der Stadt Frankfurt am Main als Arbeitgeberin eingegangen werden. Selbständige, die im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrages für der Stadt Frankfurt am Main tätig sind oder Mitarbeiter/innen anderer Arbeitgeber, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung oder für eine Fremdfirma als Erfüllungsgehilfe für die Stadt Frankfurt am Main tätig sind, gehen gerade keine Arbeitsverhältnisse mit der Stadt Frankfurt am Main ein und werden daher nicht zentral erfasst. Zur Frage 3: Für welchen Zeitraum (Durchschnitt) werden jene atypischen Beschäftigungsverhältnisse in den jeweiligen Betrieben der Stadt Frankfurt begründet? Je nach Bedarf und Art der notwendigen Leistung werden in den Ämtern und Betrieben Leistungen in Form von Dienst- oder Werkverträgen vergeben bzw. Personal von Zeitarbeitsfirmen eingesetzt. Die Zeiträume sind demnach naturgemäß unterschiedlich. Mangels Erfassung kann kein Durchschnitt errechnet werden. Zur Frage 4: In der Antwort auf Frage 2 des Berichts B 286/17 schreibt der Magistrat, dass atypische Beschäftigungsverhältnisse im Rahmen saisonaler Bedarfslagen oder bei anderweitigem Vertretungsbedarf (langfristige Krankheitsvertretung oder andere Gründe) geschlossen werden. Tätigkeiten wie zum Beispiel die Bewachung in den städtischen Museen oder die Pförtnerdienste in den Verwaltungsgebäuden der Stadt scheinen hiervon nicht betroffen zu sein. Planstellen für jene Tätigkeiten scheinen jedoch auch nicht vorhanden zu sein. Aus welchen Mitteln werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in jenen Tätigkeitsfeldern angestellt sind, dann bezahlt? Die in Rede stehenden Einsätze werden nicht aus Personalaufwendungen, sondern aus Sachmitteln finanziert. Zur Frage 4.1: Werden hierfür Mittel, die normalweise anderweitig im Regelbetrieb der Betriebe veranschlagt sind, für die Bezahlung der externen Arbeitskräfte verwendet? Nein. Es werden für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen etatisierte Mittel verwendet (und im Rahmen der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften bewirtschaftet). Zur Frage 4.2: So Gelder im Personaletat vorgesehen sind: Wieso werden diese nicht zur Schaffung von, Normalarbeitsverhältnissen', sprich Planstellen, verwendet? Im Personaletat sind keine Mittel für diese Zwecke vorgesehen. Zur Frage 4.3: Den Betrieben entstehen in Einzelfällen Mehrkosten durch die Auswirkungen des AÜG (sic!). So einem Betrieb durch die aus den Bestimmungen, die das Rechtsamt aus der Umsetzung des AÜG an die Betriebe der Stadt Frankfurt weitergegeben hat, festgelegten Veränderungen in der Zusammensetzung des Personals insgesamt und im Einzelnen in konkreten Dienstschichten Mehrkosten entstehen: Wie werden jene Mehrkosten ausgeglichen oder bleiben die Betriebe auf jenen Kosten sitzen? Durch die Inanspruchnahme von Dienstleistungen entstehende Aufwendungen sind aus den zur Verfügung stehenden Budgets zu finanzieren. Zur Frage 5: Welche abstrakten Ansätze verfolgt der Magistrat konkret bei der Mittelzuweisung an jene städtischen Betriebe im Bereich der Budgetierung der Personalkosten (z. B. Kalkulation anhand von zugrunde gelegten Planstellen)? Welche Rolle spielen hierbei atypische Beschäftigungsverhältnisse?" Siehe Antworten zu Frage 4.1 und 4.2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. August 2017BB 286Auswirkungen des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesMagistratsbericht
  2. 9. November 2017NRNR 447Auswirkungen des ArbeitnehmerüberlassungsgesetzesSTVV-Antrag · FRAKTION
  3. 16. Juli 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 46 Wochen
    BB 204Auswirkungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Kultur- und Freizeitausschusses
Sitzung 23 · 09.08.2018
TO I, TOP 13
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFrankfurter
Ablehnung:
FRAKTION
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER gegen FRAKTION (= Zurückweisung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 23 · 20.08.2018
TO I, TOP 18
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 204 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
Sonstige:
Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Kenntnis)

Mitdiskutieren

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