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Keine städtischen Subventionen für Extremisten

Vorlagentyp: NRBFF
7 SitzungenAbgelehnt
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Begründung

Extremisten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in folgender Angelegenheit umgehend tätig zu werden: - Extremistischen politischen, weltanschaulichen oder religiösen Vereinigungen, welche die Anwendung von Gewalt und Rechtsbrüchen praktizieren, billigen oder tolerieren, wird mit sofortiger Wirkung die direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung, Subventionierung bzw. Gewährung von Vergünstigungen aus Mitteln und Möglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main (z. B. in Form einer Überlassung von städtischen Liegenschaften) entzogen und zukünftig grundsätzlich auch nicht mehr gewährt oder geduldet. - Bisher entsprechend zweckentfremdete städtische Liegenschaften sind Nutzungen zuzuführen, die sowohl den öffentlichen Bedürfnissen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen der Stadt Rechnung tragen. Dementsprechend hat eine Vermietung zu einer ortsüblichen, Zustand und Ausstattung der Gebäude entsprechenden Miete zu erfolgen. - Aktuell betrifft das insbesondere: - die weit unter dem ortsüblichen Wert liegende Miete für das Café ExZess (Leipziger Str. 91) - das gegen einen symbolischen Betrag überlassene ehemalige Polizeigefängnis (Klapperfeldstraße 5) - das seit über drei Jahrzehnten rechtswidrig besetzte Gebäude "In der Au 14-16" Begründung: Nach den jüngsten linksextremistischen Gewaltorgien beim G20-Gipfel in Hamburg und anlässlich der EZB-Eröffnung im März 2015 in Frankfurt sowie den hierzu dokumentierten Reaktionen aus linksextremistischen Kreisen sind die vorgenannten, ohnehin längst überfälligen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Zumal insbesondere die drei vorgenannten städtischen Liegenschaften hinlänglich dafür bekannt sind, dass von dort aus Gewaltaktionen und Straftaten der linksextremen Szene in Frankfurt vorbereitet, koordiniert und unterstützt werden. Grundsätzlich ist nicht hinnehmbar, dass durch die Tolerierung und Begünstigung extremistischer Gruppierungen seitens der Stadt Frankfurt - verdeckt oder offen - dem Rechtsstaat weiterhin Schaden zugefügt wird.

Inhalt

Antrag vom 02.08.2017, NR 375

Betreff: Keine städtischen Subventionen für Extremisten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in folgender Angelegenheit umgehend tätig zu werden: - Extremistischen politischen, weltanschaulichen oder religiösen Vereinigungen, welche die Anwendung von Gewalt und Rechtsbrüchen praktizieren, billigen oder tolerieren, wird mit sofortiger Wirkung die direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung, Subventionierung bzw. Gewährung von Vergünstigungen aus Mitteln und Möglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main (z. B. in Form einer Überlassung von städtischen Liegenschaften) entzogen und zukünftig grundsätzlich auch nicht mehr gewährt oder geduldet. - Bisher entsprechend zweckentfremdete städtische Liegenschaften sind Nutzungen zuzuführen, die sowohl den öffentlichen Bedürfnissen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen der Stadt Rechnung tragen. Dementsprechend hat eine Vermietung zu einer ortsüblichen, Zustand und Ausstattung der Gebäude entsprechenden Miete zu erfolgen. - Aktuell betrifft das insbesondere: - die weit unter dem ortsüblichen Wert liegende Miete für das Café ExZess (Leipziger Str. 91) - das gegen einen symbolischen Betrag überlassene ehemalige Polizeigefängnis (Klapperfeldstraße 5) - das seit über drei Jahrzehnten rechtswidrig besetzte Gebäude "In der Au 14-16"

Begründung: Nach den jüngsten linksextremistischen Gewaltorgien beim G20-Gipfel in Hamburg und anlässlich der EZB-Eröffnung im März 2015 in Frankfurt sowie den hierzu dokumentierten Reaktionen aus linksextremistischen Kreisen sind die vorgenannten, ohnehin längst überfälligen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Zumal insbesondere die drei vorgenannten städtischen Liegenschaften hinlänglich dafür bekannt sind, dass von dort aus Gewaltaktionen und Straftaten der linksextremen Szene in Frankfurt vorbereitet, koordiniert und unterstützt werden. Grundsätzlich ist nicht hinnehmbar, dass durch die Tolerierung und Begünstigung extremistischer Gruppierungen seitens der Stadt Frankfurt - verdeckt oder offen - dem Rechtsstaat weiterhin Schaden zugefügt wird.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 7 Versandpaket: 16.08.2017

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 2. August 2017 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf7 Beratungen
OBR 7
Sitzung 14 · 22.08.2017
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage NR 375 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDCDUGrüneFarbechteFDPFraktionslos
Ablehnung:
BFFREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen BFF und REP (= Zustimmung)

OBR 2
Sitzung 15 · 18.09.2017
TO II, TOP 33
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 375 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 15 · 19.09.2017
TO I, TOP 33
Beraten
Die Vorlage NR 375 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
SPDGrüneLinkeÖkoLinX-ARLParteiFraktionslos
Ablehnung:
CDUFDP
Enthaltung:
BFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis); BFF (= Enthaltung)

Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit
Sitzung 14 · 25.09.2017
TO I, TOP 22
Abgelehnt
Die Vorlage NR 375 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinke
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 15 · 26.09.2017
TO I, TOP 6
Abgelehnt
Die Vorlage NR 375 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 372 und NR 378) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 28.09.2017
TO I, TOP 12
Beraten
Die Vorlage NR 375 wird auf die Tagesordnung II der nächsten turnusmäßigen Sitzung vertagt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 18 · 16.11.2017
TO I, TOP 10
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 375 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Mund, Wehnemann, Reschke und Kliehm dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDBFFFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 372 und NR 378)

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