Keine städtischen Subventionen für Extremisten
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Neues zu Klapperfeldstraße per E-MailBegründung
Extremisten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in folgender Angelegenheit umgehend tätig zu werden: - Extremistischen politischen, weltanschaulichen oder religiösen Vereinigungen, welche die Anwendung von Gewalt und Rechtsbrüchen praktizieren, billigen oder tolerieren, wird mit sofortiger Wirkung die direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung, Subventionierung bzw. Gewährung von Vergünstigungen aus Mitteln und Möglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main (z. B. in Form einer Überlassung von städtischen Liegenschaften) entzogen und zukünftig grundsätzlich auch nicht mehr gewährt oder geduldet. - Bisher entsprechend zweckentfremdete städtische Liegenschaften sind Nutzungen zuzuführen, die sowohl den öffentlichen Bedürfnissen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen der Stadt Rechnung tragen. Dementsprechend hat eine Vermietung zu einer ortsüblichen, Zustand und Ausstattung der Gebäude entsprechenden Miete zu erfolgen. - Aktuell betrifft das insbesondere: - die weit unter dem ortsüblichen Wert liegende Miete für das Café ExZess (Leipziger Str. 91) - das gegen einen symbolischen Betrag überlassene ehemalige Polizeigefängnis (Klapperfeldstraße 5) - das seit über drei Jahrzehnten rechtswidrig besetzte Gebäude "In der Au 14-16" Begründung: Nach den jüngsten linksextremistischen Gewaltorgien beim G20-Gipfel in Hamburg und anlässlich der EZB-Eröffnung im März 2015 in Frankfurt sowie den hierzu dokumentierten Reaktionen aus linksextremistischen Kreisen sind die vorgenannten, ohnehin längst überfälligen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Zumal insbesondere die drei vorgenannten städtischen Liegenschaften hinlänglich dafür bekannt sind, dass von dort aus Gewaltaktionen und Straftaten der linksextremen Szene in Frankfurt vorbereitet, koordiniert und unterstützt werden. Grundsätzlich ist nicht hinnehmbar, dass durch die Tolerierung und Begünstigung extremistischer Gruppierungen seitens der Stadt Frankfurt - verdeckt oder offen - dem Rechtsstaat weiterhin Schaden zugefügt wird.
Inhalt
Antrag vom 02.08.2017, NR 375
Betreff: Keine städtischen Subventionen für Extremisten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in folgender Angelegenheit umgehend tätig zu werden: - Extremistischen politischen, weltanschaulichen oder religiösen Vereinigungen, welche die Anwendung von Gewalt und Rechtsbrüchen praktizieren, billigen oder tolerieren, wird mit sofortiger Wirkung die direkte oder indirekte finanzielle Unterstützung, Subventionierung bzw. Gewährung von Vergünstigungen aus Mitteln und Möglichkeiten der Stadt Frankfurt am Main (z. B. in Form einer Überlassung von städtischen Liegenschaften) entzogen und zukünftig grundsätzlich auch nicht mehr gewährt oder geduldet. - Bisher entsprechend zweckentfremdete städtische Liegenschaften sind Nutzungen zuzuführen, die sowohl den öffentlichen Bedürfnissen als auch den wirtschaftlichen Anforderungen der Stadt Rechnung tragen. Dementsprechend hat eine Vermietung zu einer ortsüblichen, Zustand und Ausstattung der Gebäude entsprechenden Miete zu erfolgen. - Aktuell betrifft das insbesondere: - die weit unter dem ortsüblichen Wert liegende Miete für das Café ExZess (Leipziger Str. 91) - das gegen einen symbolischen Betrag überlassene ehemalige Polizeigefängnis (Klapperfeldstraße 5) - das seit über drei Jahrzehnten rechtswidrig besetzte Gebäude "In der Au 14-16"
Begründung: Nach den jüngsten linksextremistischen Gewaltorgien beim G20-Gipfel in Hamburg und anlässlich der EZB-Eröffnung im März 2015 in Frankfurt sowie den hierzu dokumentierten Reaktionen aus linksextremistischen Kreisen sind die vorgenannten, ohnehin längst überfälligen Maßnahmen unverzüglich einzuleiten und durchzuführen. Zumal insbesondere die drei vorgenannten städtischen Liegenschaften hinlänglich dafür bekannt sind, dass von dort aus Gewaltaktionen und Straftaten der linksextremen Szene in Frankfurt vorbereitet, koordiniert und unterstützt werden. Grundsätzlich ist nicht hinnehmbar, dass durch die Tolerierung und Begünstigung extremistischer Gruppierungen seitens der Stadt Frankfurt - verdeckt oder offen - dem Rechtsstaat weiterhin Schaden zugefügt wird.Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 7 Versandpaket: 16.08.2017
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 2. August 2017 brachte BFF diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 7 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.11.2017 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FARBECHTE, FDP und fraktionslos gegen BFF und REP (= Zustimmung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., ÖkoLinX-ARL, PARTEI und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Kenntnis); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 372 und NR 378) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 372 und NR 378)