Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/Hilgenfeld
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Berg/Hilgenfeld Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 108 / 2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1. auf maximal 30 % der Neubaufläche geförderter Wohnungsbau entsteht, wobei 15 % im ersten Förderweg und 15 % im Rahmen von Mittelstandsprogrammen gefördert werden; 2. noch vor der Offenlegung des Bebauungsplanes geeignete Lärmschutzmaßnahmen in die Planungen aufgenommen werden; 3. rechtzeitig sichergestellt wird, dass die schulische Versorgung für das neue Wohngebiet rechtzeitig und in ausreichendem Maße gewährleistet ist. Begründung:
Zu 1.: Um eine vernünftige soziale Durchmischung im geplanten Wohngebiet zu erreichen, sollte der geförderte Wohnungsbau auf maximal 30 % der Wohnfläche begrenzt werden. Die bisherige Formulierung in der Vorlage "...mindestens 30 % ..." ist daher entsprechend zu ändern.
Zu 2.: In der Vorlage ist bisher nur vage formuliert, dass "Immissionsschutzanlagen vorgesehen" seien. Dies ist konkreter zu fassen, um der Öffentlichkeit noch vor der Offenlage darzulegen, in welchem Umfang dem Bedürfnis nach Lärmschutz Rechnung getragen wird.
Zu 3.: Obwohl das neue Baugebiet ausdrücklich für kinderreiche Familien gedacht ist, ist keine weitere Grundschule geplant. Die neue Berkersheimer Schule und die Albert-Schweitzer-Schule werden den steigenden Bedarf kaum decken können, da bereits heute ein Mangel an Grundschulplätzen besteht.
Inhalt
Antrag vom 21.06.2017, NR 359
Betreff: Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/Hilgenfeld Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 108 / 2017 wird unter der Maßgabe zugestimmt, dass 1. auf maximal 30 % der Neubaufläche geförderter Wohnungsbau entsteht, wobei 15 % im ersten Förderweg und 15 % im Rahmen von Mittelstandsprogrammen gefördert werden; 2. noch vor der Offenlegung des Bebauungsplanes geeignete Lärmschutzmaßnahmen in die Planungen aufgenommen werden; 3. rechtzeitig sichergestellt wird, dass die schulische Versorgung für das neue Wohngebiet rechtzeitig und in ausreichendem Maße gewährleistet ist.
Begründung:
Zu 1.: Um eine vernünftige soziale Durchmischung im geplanten Wohngebiet zu erreichen, sollte der geförderte Wohnungsbau auf maximal 30 % der Wohnfläche begrenzt werden. Die bisherige Formulierung in der Vorlage "...mindestens 30 % ..." ist daher entsprechend zu ändern.
Zu 2.: In der Vorlage ist bisher nur vage formuliert, dass "Immissionsschutzanlagen vorgesehen" seien. Dies ist konkreter zu fassen, um der Öffentlichkeit noch vor der Offenlage darzulegen, in welchem Umfang dem Bedürfnis nach Lärmschutz Rechnung getragen wird.
Zu 3.: Obwohl das neue Baugebiet ausdrücklich für kinderreiche Familien gedacht ist, ist keine weitere Grundschule geplant. Die neue Berkersheimer Schule und die Albert-Schweitzer-Schule werden den steigenden Bedarf kaum decken können, da bereits heute ein Mangel an Grundschulplätzen besteht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.05.2017, M 108
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Mai 2017MM 108Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Städtebaulicher Entwurf und RahmenkonzeptMagistratsvortrag
- 21. Juni 2017Sie sind hierNRNR 359Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/HilgenfeldSTVV-Antrag · FDP
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenBB 314Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/HilgenfeldMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 108 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz der Begründung der drittletzte Satz folgendermaßen lautet: "Darin ist sicherzustellen, dass auf 30 Prozent der Neubauflächen geförderter Wohnungsbau entsteht." 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 359 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 359 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 359), LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 108 und NR 359 = Ablehnung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 108 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass im letzten Absatz der Begründung der drittletzte Satz folgendermaßen lautet: "Darin ist sicherzustellen, dass auf 30 Prozent der Neubauflächen geförderter Wohnungsbau entsteht." 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage NR 359 wird abgelehnt. b) Die Ziffern 2. und 3. der Vorlage NR 359 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Annahme im Rahmen NR 359), LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) b) CDU, SPD, GRÜNE und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)