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Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/Hilgenfeld

Vorlagentyp: B
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 Sitzungen
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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 22.09.2017, B 314

Betreff: Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/Hilgenfeld Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 29.06.2017, § 1564 Ziff. II. 1. (M 108) - NR 359/17 FDP - Lärmschutzmaßnahmen: Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen sind Belange des Umweltschutzes, wozu auch umweltbezogene Auswirkungen auf Menschen, Gesundheit und Bevölkerung gehören, zwingend zu berücksichtigen. Auswirkungen können insbesondere bedeutsam sein in Bezug auf den Schutz vor Lärmimmissionen, die im Fall der Planungen für das Hilgenfeld von der Bahnstrecke im Süden, der Homburger Landstraße im Osten, der Bonameser Straße im Norden sowie der Autobahn 661 im Westen zu erwarten sind. Bereits im Rahmen des 2016 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs war die vor Ort zu erwartende Immissionssituation bei der städtebaulichen Konzeption zu beachten. Die Wettbewerbsteilnehmer - einschließlich des ersten Preisträgers, haben diesen Belang allerdings nicht abschließend bewältigen können. Dies ist nun Aufgabe des weiteren Bebauungsplanverfahrens. Der städtebauliche Entwurf zum geplanten Wohngebiet wird aktuell überarbeitet. Anschließend wird der Rechtsplanentwurf mit den baurechtlichen Festsetzungen erstellt, der öffentlich ausgelegt werden wird. Grundlage des Rechtsplanentwurfs wird ein Lärmschutzkonzept mit erforderlichen Immissionsschutzmaßnahmen sein, die geeignet sind, die Lärmeinwirkungen auf das Niveau der einschlägigen Orientierungs- bzw. Grenzwerte zu reduzieren. Vor der abschließenden Festlegung des Lärmschutzkonzeptes wird ein Immissionsgutachten erstellt. Außerdem finden Abstimmungen u.a. mit der Deutschen Bahn statt, da der Immissionsschutz für das Neubaugebiet im engen Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn Rhein-Main steht. Auch die Frage nach der Verfügbarkeit bestimmter Flächen gilt es noch zu klären. Es ist davon auszugehen, dass entlang der Bahntrasse aktive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich werden. Ob es dabei zu einer Lösung als Wall, als Wand oder einer Kombination kommen wird, steht noch nicht fest. Gegenstand des öffentlich auszulegenden Bebauungsplanentwurfs werden sowohl Festsetzungen zur Sicherung von Flächen für aktive Lärmschutzmaßnahmen, wie Wände und/oder Wälle, als auch Aussagen zu ggf. erforderlichen passiven Schallschutzmaßnahmen sein. Insofern findet eine Konkretisierung geeigneter Lärmschutzmaßnahmen standardmäßig bis zum nächsten Schritt im Bebauungsplanverfahren statt. Schulische Versorgung: Bereits im Vorfeld des 2016 durchgeführten städtebaulichen Ideenwettbewerbs wurden die Bedarfe ermittelt, die an sozialer Infrastruktur durch das neu geplante Wohngebiet voraussichtlich entstehen werden. Die mit der Planung befassten Stellen und zuständigen Fachämter befinden sich seither in ständigem Austausch. Das geplante Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg / Hilgenfeld liegt im Schulbezirk der Albert-Schweitzer-Schule. Im Entwurf des integrierten Schulentwicklungsplans 2016-2020 ist die Albert-Schweitzer-Schule als knapp fünfzügig dokumentiert. Durch die neue dreizügige Grundschule am sogenannten "Schwarzen Platz" in Berkersheim und die bestehende Albert-Schweitzer-Schule am Frankfurter Berg sollen die zusätzlichen Grundschulbedarfe insgesamt gedeckt werden. Eine Beordnung der Schulbezirke beider Schulen ist bereits erfolgt. Eine Ausweitung des Bezirks Berkersheim steht eine Verkleinerung am Frankfurter Berg gegenüber. Die heute zu erwartende Kinderzahl liegt danach an beiden Schulen im Rahmen ihrer dreizügigen bzw. knapp fünfzügigen Aufnahmekapazität. Im Prognosezeitraum des Schulentwicklungsplans bis 2023 ist die Albert-Schweitzer-Schule noch aufnahmefähig für die Bedarfe aus dem geplanten Wohngebiet Hilgenfeld. Sollten aufgrund weiteren Bevölkerungszuwachses im Schulbezirk bzw. Stadtteil die Bedarfe noch weiter steigen, könnte es darüber hinaus erforderlich werden, die vorhandene Grundschule Berkersheim als "Außenstelle" der neuen Grundschule am sogenannten "Schwarzen Platz" weiter zu betreiben.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 19. Mai 2017MM 108Bebauungsplan Nr. 813 - Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg - Hilgenfeld hier: Aufstellungsbeschluss-Änderung - § 2 (1) BauGB Städtebaulicher Entwurf und RahmenkonzeptMagistratsvortrag
  2. 21. Juni 2017NRNR 359Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/HilgenfeldSTVV-Antrag · FDP
  3. 22. September 2017Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 18 Wochen
    BB 314Wohngebiet nördlich Frankfurter Berg/Hilgenfeld
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 10
Sitzung 16 · 07.11.2017
TO II, TOP 22
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Jugendhilfeausschusses
Sitzung 42 · 27.11.2017
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 16 · 30.11.2017
TO I, TOP 23
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFRAKTION
Sonstige:
FDP (Kenntnis)BFF (Kenntnis)Frankfurter (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, BFF und FRANKFURTER (= Kenntnis)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 16 · 04.12.2017
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 314 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

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