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Hessencenter im Einvernehmen mit Stadtteilen, Region und Klimaschutz weiterentwickeln

Vorlagentyp: NRCDUSPDGRÜNE
67 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren4 SitzungenAngenommen
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Thema Umwelt und Energie verfolgen

Begründung

Stadtteilen, Region und Klimaschutz weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, bei der Weiterverfolgung des Bebauungsplans Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Sowohl mit dem Einzelhandel in Bergen-Enkheim und weiteren betroffenen Stadtteilen, als auch der Nachbar-Kommunen ist eine Verständigung und größtmögliche Akzeptanz über die Weiterentwicklung des Hessen-Centers herzustellen.
  2. Die Erweiterung des Hessen-Centers ist in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts analog der dort entwickelten Kennzahlen und Kriterien, wie z.B. Bevölkerungsanzahl, Bevölkerungswachstum, Art des Warenangebots und wirtschaftlicher Tragfähigkeit darzustellen.
  3. Bei der Gestaltung der nordöstlichen Fläche als öffentlich genutzten Platz sind insbesondere die Vorschläge des Ortsbeirats 16 und der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und frühzeitig in Planungen und Gespräche mit dem Investor einzubringen. Der Ortsbeirat 16 ist über den Stand und Fortschritt der Planungen zu informieren.
  4. Umbau und Erweiterung müssen den Anforderungen und Empfehlungen des Masterplans "100% Klimaschutz" entsprechen.
  5. Der Magistrat wird aufgefordert, in - Ergänzung der M 55 vom 04.03.2016 - Ziffer II -, vor der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs der Stadtverordnetenversammlung über die oben genannten Punkte zu berichten. Begründung: Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 893 und die damit verbundenen Chancen für den Stadtteil werden grundsätzlich befürwortet. Allerdings ist der Eindruck entstanden, dass den verständlichen Befürchtungen der Gewerbetreibenden im Stadtteil ebenso wie denen der Nachbarkommunen - unabhängig davon, als wie begründet sie sich letztlich erweisen - offenbar nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Hier sollte schnellstens das Gespräch gesucht sowie die relevanten Erkenntnisse offengelegt und erläutert werden, damit es zu einer einvernehmlichen Lösung auf sachlicher Grundlage kommen kann. Ein von der Unsicherheit rechtlicher Verfahren begleitetes Vorhaben kann nicht im Interesse der Stadt und des Projektentwicklers sein. Zur Akzeptanz des Verfahrens wird mit Sicherheit auch beitragen, wenn analog der Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts aufgezeigt werden kann, dass die geplante Erweiterung um 36 Prozent bedarfsgerecht ist und bestehende fußläufige Nahversorgung sowie funktionierende Einzelhandelsagglomerationen nicht gefährdet. Der in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut und den Nachbarkommunen erstellte Masterplan "100% Klimaschutz" zeigt auf, dass im Bereich Handel allein die Beleuchtung schon 53 Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmacht. So können sich durch Lampentausch und intelligentes Lichtmanagement, Maßnahmen zur besseren Nutzung des Tageslichts, wie zum Beispiel durch Lichtlenkjalousien, helle Wand- und Bodenfarben, sowie Fensterscheiben mit hohem Lichttransmissionsgrad Einsparpotenziale von bis zu 75% ergeben. Eine Amortisation dieser Maßnahmen ist in weniger als zwei Jahren möglich. Weitere Maßnahmen zur Raumklimatisierung unter dem Stichwort passive Kühlung sind erfolgreich erprobt und würden durch entsprechende Berücksichtigung sowohl im Bestandsgebäude, wie dem Erweiterungsbau einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Klimaziele leisten. Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor ist folgendes festzuschreiben: Durch ein Energiekonzept für die Erweiterung bzw. den gesamten Standort sollen Möglichkeiten der Energieeinsparung aufgezeigt und eine möglichst umweltverträgliche Wärme- und Stromversorgung für den Standort gefunden, und möglichst der Passivhausstandard für die Erweiterung festgelegt werden. Es gibt bereits gute Beispiele aus Hannover und Österreich für Supermärkte im Passivhausstandard. Damit könnte die Erweiterung zu einem zukunftsweisenden Baustandard für Einkaufszentren werden und den Ruf Frankfurts als Passivhaus Hauptstadt festigen. Der Einsatz eines/einer Energieberaters/Energieberaterin für die Shops ist zu empfehlen. Darüber hinaus sind diese ökologischen Maßnahmen für den Betreiber aus ökonomischer Sicht außerordentlich attraktiv. Ferner ist sicherzustellen, dass der Umbau des Hessen-Centers nicht nur in Bezug auf die äußerliche Gestaltung des in den 1970er Jahren entstandenen Einkaufszentrums eine Weiterentwicklung darstellt. Der im nordöstlichen Bereich neu zu schaffende öffentliche Raum soll nicht nur beispielsweise durch Gastronomie die Aufenthaltsqualität beim Besuch des Hessen-Centers verbessern, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern mit nicht kommerziellen Angeboten zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Ideen für eine soziale oder kulturelle Nutzung sind gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten.

Inhalt

Antrag vom 02.06.2017, NR 344

Betreff: Hessencenter im Einvernehmen mit Stadtteilen, Region und Klimaschutz weiterentwickeln Der Magistrat wird gebeten, bei der Weiterverfolgung des Bebauungsplans Nr. 893 - Südlich Borsigallee/Am Hessen-Center folgende Punkte zu berücksichtigen:

  1. Sowohl mit dem Einzelhandel in Bergen-Enkheim und weiteren betroffenen Stadtteilen, als auch der Nachbar-Kommunen ist eine Verständigung und größtmögliche Akzeptanz über die Weiterentwicklung des Hessen-Centers herzustellen.
  2. Die Erweiterung des Hessen-Centers ist in der Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts analog der dort entwickelten Kennzahlen und Kriterien, wie z.B. Bevölkerungsanzahl, Bevölkerungswachstum, Art des Warenangebots und wirtschaftlicher Tragfähigkeit darzustellen.
  3. Bei der Gestaltung der nordöstlichen Fläche als öffentlich genutzten Platz sind insbesondere die Vorschläge des Ortsbeirats 16 und der Bergen-Enkheimer Bürgerinnen und Bürger zu berücksichtigen und frühzeitig in Planungen und Gespräche mit dem Investor einzubringen. Der Ortsbeirat 16 ist über den Stand und Fortschritt der Planungen zu informieren.
  4. Umbau und Erweiterung müssen den Anforderungen und Empfehlungen des Masterplans "100% Klimaschutz" entsprechen.
  5. Der Magistrat wird aufgefordert, in - Ergänzung der M 55 vom 04.03.2016 - Ziffer II -, vor der Offenlage des Bebauungsplanentwurfs der Stadtverordnetenversammlung über die oben genannten Punkte zu berichten. Begründung: Die städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Nr. 893 und die damit verbundenen Chancen für den Stadtteil werden grundsätzlich befürwortet. Allerdings ist der Eindruck entstanden, dass den verständlichen Befürchtungen der Gewerbetreibenden im Stadtteil ebenso wie denen der Nachbarkommunen - unabhängig davon, als wie begründet sie sich letztlich erweisen - offenbar nicht genügend Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Hier sollte schnellstens das Gespräch gesucht sowie die relevanten Erkenntnisse offengelegt und erläutert werden, damit es zu einer einvernehmlichen Lösung auf sachlicher Grundlage kommen kann. Ein von der Unsicherheit rechtlicher Verfahren begleitetes Vorhaben kann nicht im Interesse der Stadt und des Projektentwicklers sein. Zur Akzeptanz des Verfahrens wird mit Sicherheit auch beitragen, wenn analog der Weiterentwicklung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts aufgezeigt werden kann, dass die geplante Erweiterung um 36 Prozent bedarfsgerecht ist und bestehende fußläufige Nahversorgung sowie funktionierende Einzelhandelsagglomerationen nicht gefährdet. Der in Zusammenarbeit mit dem Fraunhofer Institut und den Nachbarkommunen erstellte Masterplan "100% Klimaschutz" zeigt auf, dass im Bereich Handel allein die Beleuchtung schon 53 Prozent des gesamten Stromverbrauchs ausmacht. So können sich durch Lampentausch und intelligentes Lichtmanagement, Maßnahmen zur besseren Nutzung des Tageslichts, wie zum Beispiel durch Lichtlenkjalousien, helle Wand- und Bodenfarben, sowie Fensterscheiben mit hohem Lichttransmissionsgrad Einsparpotenziale von bis zu 75% ergeben. Eine Amortisation dieser Maßnahmen ist in weniger als zwei Jahren möglich. Weitere Maßnahmen zur Raumklimatisierung unter dem Stichwort passive Kühlung sind erfolgreich erprobt und würden durch entsprechende Berücksichtigung sowohl im Bestandsgebäude, wie dem Erweiterungsbau einen wichtigen Beitrag zur Erreichung des Klimaziele leisten. Im Rahmen des Städtebaulichen Vertrages mit dem Investor ist folgendes festzuschreiben: Durch ein Energiekonzept für die Erweiterung bzw. den gesamten Standort sollen Möglichkeiten der Energieeinsparung aufgezeigt und eine möglichst umweltverträgliche Wärme- und Stromversorgung für den Standort gefunden, und möglichst der Passivhausstandard für die Erweiterung festgelegt werden. Es gibt bereits gute Beispiele aus Hannover und Österreich für Supermärkte im Passivhausstandard. Damit könnte die Erweiterung zu einem zukunftsweisenden Baustandard für Einkaufszentren werden und den Ruf Frankfurts als Passivhaus Hauptstadt festigen. Der Einsatz eines/einer Energieberaters/Energieberaterin für die Shops ist zu empfehlen. Darüber hinaus sind diese ökologischen Maßnahmen für den Betreiber aus ökonomischer Sicht außerordentlich attraktiv. Ferner ist sicherzustellen, dass der Umbau des Hessen-Centers nicht nur in Bezug auf die äußerliche Gestaltung des in den 1970er Jahren entstandenen Einkaufszentrums eine Weiterentwicklung darstellt. Der im nordöstlichen Bereich neu zu schaffende öffentliche Raum soll nicht nur beispielsweise durch Gastronomie die Aufenthaltsqualität beim Besuch des Hessen-Centers verbessern, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern mit nicht kommerziellen Angeboten zur Verfügung stehen. Die verschiedenen Ideen für eine soziale oder kulturelle Nutzung sind gemeinsam mit dem Ortsbeirat zu erarbeiten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2017Sie sind hier
    NRNR 344Hessencenter im Einvernehmen mit Stadtteilen, Region und Klimaschutz weiterentwickeln
    STVV-Antrag · CDU, SPD, GRÜNE
  2. 24. November 2017BB 375Hessencenter im Einvernehmen mit Stadtteilen, Region und Klimaschutz weiterentwickelnMagistratsbericht
  3. 17. September 2018Antwort des Magistrats · nach 67 WochenBB 297Hessencenter im Einvernehmen mit Stadtteilen, Region und Klimaschutz weiterentwickelnMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 16
Sitzung 13 · 15.08.2017
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage NR 344 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneBFFFDP
Ablehnung:
LinkeWBE
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF und FDP gegen LINKE. (= Ablehnung) und WBE (= Tenor Kenntnisnahme und Begründung Ablehnung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 13 · 21.08.2017
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Frankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 1. bis 3. und 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTION
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTION
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF und FRAKTION gegen FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
Sitzung 13 · 22.08.2017
TO I, TOP 7
Angenommen
Der Vorlage NR 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1. bis 3. und 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
Linke
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
LinkeFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Ablehnung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. und FDP (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 31.08.2017
TO II, TOP 6
Angenommen
Der Vorlage NR 344 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu Ziffer 1. bis 3. und 5)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
zu Ziffer 4)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeBFFFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
FDPÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Ziffern 1. bis 3. und 5.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Ziffer 4.: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

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