Buslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim von Sachsenhausen und Oberrad
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
in Fechenheim von Sachsenhausen und Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Busverbindung von Sachsenhausen und Oberrad zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim einzurichten. Begründung: Die Heinrich-Kraft-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule, die noch über freie Kapazitäten verfügt, während alle anderen Integrierten Gesamtschulen in Frankfurt eine große Anzahl Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Auch der Stadtelternbeirat hat sich in seinem Jahresbericht Ende 2010 für eine Buslinie zwischen der Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim und Sachsenhausen und Oberrad ausdrücklich ausgesprochen. Auf die diesbezügliche Frage Nr. 1761 der Fraktion DIE LINKE. am 16.12.2010 antwortete das Schuldezernat: "Die Einrichtung von Schulbuslinien im freigestellten Schülerverkehr durch das Stadtschulamt kann nur auf der Grundlage des §161 HSchG erfolgen. Nach dem Gesetz ist die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Oberrad nach Fechenheim aber zumutbar. Die Einrichtung einer Schulbuslinie durch das Stadtschulamt ist daher nicht möglich! Um den Eltern eine akzeptable Lösung anzubieten, werden vom Stadtschulamt auch die Fahrtkosten der Preisstufe 4 des RMV-Tarifs erstattet, wenn die Kinder aus Oberrad die schnellere, aber teurere Verbindung durch Offenbach nach Fechenheim wählen." Die Ablehnung einer Schulbuslinie durch das Schuldezernat vom 16.12.2010 darf nicht das letzte Wort sein.
Inhalt
Antrag vom 12.01.2011, NR 2138
Betreff: Buslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim von Sachsenhausen und Oberrad Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, eine Busverbindung von Sachsenhausen und Oberrad zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim einzurichten.
Begründung: Die Heinrich-Kraft-Schule ist eine Integrierte Gesamtschule, die noch über freie Kapazitäten verfügt, während alle anderen Integrierten Gesamtschulen in Frankfurt eine große Anzahl Schülerinnen und Schüler abweisen müssen. Auch der Stadtelternbeirat hat sich in seinem Jahresbericht Ende 2010 für eine Buslinie zwischen der Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim und Sachsenhausen und Oberrad ausdrücklich ausgesprochen. Auf die diesbezügliche Frage Nr. 1761 der Fraktion DIE LINKE. am 16.12.2010 antwortete das Schuldezernat: "Die Einrichtung von Schulbuslinien im freigestellten Schülerverkehr durch das Stadtschulamt kann nur auf der Grundlage des §161 HSchG erfolgen. Nach dem Gesetz ist die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von Oberrad nach Fechenheim aber zumutbar. Die Einrichtung einer Schulbuslinie durch das Stadtschulamt ist daher nicht möglich! Um den Eltern eine akzeptable Lösung anzubieten, werden vom Stadtschulamt auch die Fahrtkosten der Preisstufe 4 des RMV-Tarifs erstattet, wenn die Kinder aus Oberrad die schnellere, aber teurere Verbindung durch Offenbach nach Fechenheim wählen." Die Ablehnung einer Schulbuslinie durch das Schuldezernat vom 16.12.2010 darf nicht das letzte Wort sein.Hauptvorlage: Antrag vom 21.12.2010, NR 2131
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Januar 2011Sie sind hierNRNR 2138Buslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim von Sachsenhausen und OberradSTVV-Antrag · LINKE.
- 18. März 2011Antwort des Magistrats · nach 9 WochenBB 168Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in FechenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG (NR 2131 = Prüfung und Berichterstattung, NR 2138 = Annahme) REP und Stv. Holtz (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Ablehnung) NPD (NR 2131 = Annahme, NR 2138 = Prüfung und Berichterstattung mit Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, REP, NPD und Stv. Holtz gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie REP und Stv. Holtz (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.