Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Bericht des Magistrats vom 18.03.2011, B 168
Betreff: Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 27.01.2011, § 9330 - NR 2131 FDP, NR 2138 LINKE. - Auf ausdrücklichen Wunsch der Eltern und Grundschulen aus Oberrad und Sachsenhausen wird das Stadtschulamt als freiwillige Leistung - zunächst im zweijährigen Testlauf - eine Schulbuslinie nach Fechenheim einrichten. Die Frequenz der Buslinie wird nach den Erfordernissen der Heinrich-Kraft-Schule eingerichtet. Die Haltestellen sind noch nicht festgelegt worden. Dies erfolgt rechtzeitig in Absprache mit den betreffenden Grundschulen. Solange die Rahmendaten noch nicht feststehen, können die entstehenden Kosten noch nicht genau beziffert werden. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf ca. 50.000 Euro pro Schuljahr. Nach der zweijährigen Testphase werden Anmeldezahlen wie auch die Nutzung der Linie ausgewertet. Durch die Einrichtung dieser Schulbuslinie entfällt dann beim Besuch der Heinrich-Kraft-Schule für Oberrad und Sachsenhausen der Anspruch auf eine individuelle Erstattung der Fahrtkosten gem. §161 HSchG, da dann die Schule mit dem Schulbus kostenlos erreicht werden kann und damit keine erstattungsfähigen Fahrtkosten mehr entstehen. Eine Erstattung der Kosten für die CleverCard erfolgt in diesen Fällen dann nicht mehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Dezember 2010NRNR 2131Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in FechenheimSTVV-Antrag · FDP
- 12. Januar 2011NRNR 2138Buslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in Fechenheim von Sachsenhausen und OberradSTVV-Antrag · LINKE.
- 18. März 2011Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 12 WochenBB 168Schulbuslinie zur Heinrich-Kraft-Schule in FechenheimMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Bunte